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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0258/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt auf dem Weg zur Realisierung der Vorzugsvariante der Machbarkeitsstudie einer zweiten Anbindung von Holtenau Ost, einen Letter of Intent zwischen den betroffenen Parteien Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH), Land Schleswig-Holstein (vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH), Kreis Rendsburg-Eckernförde, Gemeinde Altenholz sowie Landeshauptstadt Kiel abzustimmen und wenn möglich abzuschließen.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Die Machbarkeitsstudie für eine 2. Erschließung von Holtenau Ost weist die Variante B 3 als Vorzugsvariante aus. Mit der Vorlage 2. Erschließung Holtenau Ost, Vorzugsvariante B3“ (Drs. 0257/2021) wurde diese als weiter zu planende Erschließung von Holtenau Ost und AltenholzStift festgelegt.

 

Die Vorzugsvariante sieht die Planung einer neuen Straßenverbindung zwischen AltenholzStift und Holtenau Ost südlich des Flughafens KielHoltenau mit direktem Anschluss an die B 503 vor. Sie ermöglicht jeweils eine zweite Anbindung von Holtenau Ost und AltenholzStift an das übergeordnete Straßennetz. Die Anbindung der neuen Verbindungsstraße an die B 503 erfolgt teilweise auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Altenholz. Sowohl die Kreisgrenze zwischen dem Kreis RendsburgEckernförde und der Landeshauptstadt Kiel als auch die Stadt-/Gemeindegrenze zwischen Altenholz und Kiel verläuft am westlichen Straßenrand der B 503.

 

Der verkehrliche Nutzen r die Landeshauptstadt Kiel zur zweiten Anbindung von Holtenau Ost ohne Nutzung des vorhandenen Straßennetzes von Holtenau ist in der o.g. Machbarkeitsstudie dargelegt. Vergleichbares gilt auch für die Gemeinde Altenholz. Gemäß Landesplanungsgesetz ist Altenholz als Stadtrandkern I. Ordnung eingestuft und übernimmt entsprechend seiner Zentralitätsfunktion eine Versorgungsfunktion für ein Gebiet, das über die eigenen Gemeindegrenzen hinausgeht. Daraus ergeben sich größere Verkehrsströme, als sie durch die eigene Gemeindegröße alleine zu erwarten wären. Eine zweite Anbindung von AltenholzStift an die B 503 entlastet daher den Ortskern von Altenholz-Stift von Durchgangsverkehren beispielsweise zu den Schulen und verbessert die Anbindungen an den Stadtteil Holtenau und an das übergeordnete Straßennetz. Die verschiedenen Erschließungsvarianten für Holtenau-Ost sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung auch im Bauausschuss der Gemeinde Altenholz durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel präsentiert worden. In der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Altenholz vom 12.02.2018 gab es zu der Variante B 3 dann eine zustimmende Kenntnisnahme der Planungen.

 

Nach dieser zustimmenden Kenntnisnahme sowie aufgrund der hierzu getroffenen Beschlüsse des Ortsbeirates Holtenau sind die Planungen r die Variante B 3 vertieft und deren Realisierbarkeit geprüft worden.

 

Eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierbarkeit der Variante B 3 stellt die Zustimmung des Bundes zum Anschluss der neuen Straßenverbindung an die B 503 dar.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf Basis der eingereichten Vorplanung (Anlage 1) sein grundsätzliches Einverständnis zur „kapazitativen Erweiterung des „Holtenauer Knotens“ mit der Anbindung von Altenholz-Stift und Holtenau Ost an die B 503 mit Schreiben vom 16.03.2020 an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein erklärt (Anlage 2).

 

Nach ersten Gesprächen mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie der Gemeinde Altenholz zeichnet sich folgender gemeinsamer Vorschlag zum weiteren Vorgehen ab:

 

Die im heutigen Holtenauer Knoten mit der B 503 verknüpfte Kreisstraße K 22 (LHK), die in ihrer westlichen Fortsetzung auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur K 19 (RD) wird, soll über die neue Verbindungsstraße bis nach Holtenau Ost mit Anschluss an die K 5 (LHK) verlängert werden. Die neue Anbindung von Altenholz-Stift an die K 22 (LHK) bzw. die B 503 soll als Gemeindestraße gewidmet werden (Anlage 3).

 

Die Straßenbaulast für diese Gemeindestraße läge dann bei der Gemeinde Altenholz, die der K 22 bei der Landeshauptstadt Kiel.

 

Nach § 3 Straßen- und Wegegesetz SH sind Kreisstraßen Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder mit benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Eisenbahnhaltestellen, Schiffsladeplätze und ähnliche Einrichtungen zu dienen bestimmt sind.

 

r die auf dem Kreisgebiet von Rendsburg-Eckernförder befindlichen Abschnitte der zukünftigen K 22 (LHK) bedarf es einer interkommunalen Vereinbarung, um die Straßenbaulast dieser Abschnitte auf die LHK zu übertragen.

 

Die Bundesstraße B 503 wird in Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH verwaltet.

 

r die weitere Planung und die zukünftige Realisierung einer Kreuzungsmaßnahme bedarf es sowohl einer Planungs- als auch einer Kreuzungsvereinbarung aller Kreuzungsbeteiligten.

r die Realisierung der Maßnahme sollen Fördermittel akquiriert werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein hat seine grundsätzliche Unterstützung für das Projekt zugesagt.

 

Um das Projekt gemeinsam voranzutreiben, soll in einem nächsten Schritt ein „Letter of Intent“ zwischen den betroffenen Parteien Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH), Land Schleswig-Holstein (vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH), Kreis Rendsburg-Eckernförde, Gemeinde Altenholz sowie Landeshauptstadt Kiel abgestimmt werden.

 

Ein möglicher folgender Schritt wäre dann der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung, in der die Aufgaben der einzelnen Partner festgelegt werden. Daran anschließen würden sich die o. g. Planungsvereinbarung sowie die Kreuzungsvereinbarung zwischen den Kreuzungsbeteiligten.

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten der Ortsbeirat Holtenau, der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH, der Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie die Gemeinde Altenholz zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 25, 2021 - Bauausschuss - vertagt

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May 6, 2021 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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May 20, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen