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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0269/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Im Stadtteil Kiel-Hassee wird für das Baugebiet Gärtnerstraße 45 die 42. Änderung des Flächennutzungsplans „rtnerstraße“ aufgestellt.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage der Flächennutzungsplanänderung

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hassee und umfasst eine Fläche von ca. 1,6 Hektar. Der Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1036V und erstreckt sich über das Grundstück Gärtnerstraße 45. Dort waren seit den 1920er-Jahren verschiedene Gewerbetriebe ansässig, u. a. eine Margarinefabrik sowie ein Bäckerei- und Konditoreigroßhandel. Aktuell wird das gesamte Grundstück von einem Getränkevertrieb genutzt.

 

Derzeit gilt für den Bereich der seit 1990 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 738, der hier ein eingeschränktes Gewerbegebiet festsetzt.

 

Der Flächennutzungsplan stellt auf dem Großteil der Plangebietsfläche eine gemischte Baufläche dar. Lediglich im südwestlichen Bereich ist eine ca. 2.600 m² große Wohnbaufläche und im südlichen Bereich eine ca. 1.000 m² große Grünfläche dargestellt.

 

 

II. Planungsanlass, Ziel der Planung und Planerfordernis

 

In der Landeshauptstadt Kiel besteht seit mehreren Jahren ein erhöhter Bedarf an Wohnraum. Der Aktivierung bestehender und zusätzlicher Baulandpotenziale kommt eine große Bedeutung zu.

 

Die Verwaltung hat daher eine umfangreiche Flächenrecherche durchgeführt und auf dieser Grundlage einen so genannten Wohnbauflächenatlas erarbeitet. In diesem sind Flächen aus dem gesamten Stadtgebiet aufgeführt, die aus fachlicher Perspektive für eine zukünftige wohnbauliche Entwicklung als potenziell geeignet eingestuft werden.

 

Der vorliegende Bereich im Stadtteil Hassee ist zwar nicht im Wohnbauflächenatlas enthalten. Auf dem Grundstück Gärtnerstraße 45 ergibt sich jedoch nun ein zusätzliches Potenzial von Wohnbauflächen durch die Umnutzung von innerstädtischen Gewerbeflächen.

 

Seit 2019 bestehen Bestrebungen der jeweiligen Eigentümer, das Grundstück Gärtnerstraße 45 für Wohnbebauung umzunutzen. Die Grundstücksfläche wurde zwischenzeitlich von der Vorhabenträgerin erworben, um hier eine Wohnbebauung zu errichten. Sowohl die Verwaltung als auch die KiWi stehen einer Umnutzung des Gewerbegebiets in ein Wohngebiet aus Gründen der Stadtteilentwicklung positiv gegenüber.

 

Planungsziel ist die Schaffung von Wohnbauflächen im innerstädtischen Kontext. Die städtebauliche Innenentwicklung soll durch eine moderate, ortsbildverträgliche Verdichtung gefördert werden. Dabei sollen insbesondere die stadt- und landschaftsräumliche Umgebung und naturräumliche Kriterien berücksichtigt werden.

 

Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 738 für das Grundstück im Wesentlichen ein Gewerbegebiet festsetzt, ist für die Realisierung einer Wohnbebauung die Änderung des Bebauungsplans bzw. die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Dies soll durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen. Die Flächennutzungsplandarstellung ist entsprechend von überwiegend gemischter Baufläche in überwiegend Wohnbaufläche zu ändern.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1036V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnbebauung im Plangebiet geschaffen werden. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 738 bleibt vollständig als „ckfallebene“ bestehen, falls der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1036V keine Rechtskraft erlangen sollte. In diesem Fall entfiele auch die Notwendigkeit, das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans abzuschließen.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

 

Der geltende Flächennutzungsplan stellt für den überwiegenden Teil des Plangebietes gemischte Bauflächen und für Randbereiche Wohnbauflächen und Grünflächen dar. Es ist geplant, mit dem B-Plan Nr. 1036V „rtnerstraße“r das Gebiet vorwiegend Wohnbaufläche festzusetzen. Daher soll parallel zur B-Planaufstellung die 42. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden. Ziel ist die Darstellung einer Wohnbaufläche.

 

Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1036V „rtnerstraße wird im vollumfänglichen Verfahren durchgeführt und in die Prioritätenstufe 2 des Arbeitsprogramms Bauleitplanung der Landeshauptstadt Kiel aufgenommen. Er wird mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Die Landeshauptstadt Kiel schließt mit der Vorhabenträgerin, der DAHMKE & SÖHNE Immobilien GmbH & Co. KG, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB. Die Vorhabenträgerin trägt sowohl die Kosten des Bebauungsplanverfahrens als auch die Kosten der Flächennutzungsplanänderung.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung,

Bauen und Umwelt

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 25, 2021 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 20, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen