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Geschäftliche Mitteilung - 0286/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Parkregelung am Falckensteiner Strand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 25, 2021
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Apr 28, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Wie in der geschäftlichen Mitteilung (GM) Drs. 0025/2019 mitgeteilt, wurde im Sommer 2019 am Falckensteiner Strand das gebührenfreie Parken erprobt. Diese versuchsweise Regelung wurde Ende 2019 ausgewertet und 2020 fortgesetzt. Darüber wurde in der GM Fortsetzung der Parkregelung am Falckensteiner Strand (Drs. 0457/2020) berichtet.
- Regelungen für das Jahr 2021
Das Jahr 2020 hat gezeigt, dass der Falckensteiner Strand auch aufgrund der Corona-Pandemie von Kieler*innen und Besucher*innen intensiv besucht und genutzt wurde. Die aktuelle Lage der Corona-Pandemie lässt erwarten, dass der Falckensteiner Strand auch in 2021 ein wichtiges Ausflugsziel für die Kieler*innen bleibt, da andere Urlaubs- und Ausflugsziele nur eingeschränkt angesteuert werden können.
Daher ist die Absicht der Verwaltung, auch in diesem Jahr nochmals von der Wiedereinführung von Parkgebühren abzusehen. Gleichwohl soll wieder an den verkehrslenkenden Regelungen aus 2019 und 2020 festgehalten werden.
- Zentraler Baustein in 2019 und 2020 war, dass ein privater Sicherheitsdienst (nur) an Strandwettertagen den Besucher*innenstrom am Eingang des Deichwegs (Höhe High Spirits Klettergarten) begrenzte.
- Der Antennenfeldparkplatz wurde von der Stadt angemietet.
- Flankiert wurde diese Zugangskontrolle durch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
Anders als im Sommer 2019 war der Sicherheitsdienst im Sommer 2020 von Mai bis September tätig. Dies war insbesondere dem coronabedingten Zulauf geschuldet.
Im Sommer 2019 wurde der Sicherheitsdienst an 15 Strandwettertagen tätig, demgegenüber in 2020 an 39 Tagen und kostete so rund 32.000 € - und damit mehr als in 2019.
Verkehrsüberwachungskräfte waren an ca. 40 Tagen vor Ort, stellten
knapp 150 Verstöße fest und erzielten Bußgeldeinnahmen, die nur anteilig die Sicherheitsdienstkosten deckten.
Es wird erwartet, dass die Kosten in 2021 für die Maßnahmen mit den Kosten aus 2020 vergleichbar sein werden. Mit der Eigentümerin des Antennenfeldes ist noch abzustimmen, an welchen Tagen die Fläche als Parkplatz genutzt werden kann, da auch in 2021 seitens der Eigentümerin wieder die Nutzung für ein Autokino oder sportliche Events angedacht ist.
- Weiteres Vorgehen zur zukünftigen Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie zur Wiedereinführung von Parkgebühren
Wie in der GM Verbesserung der Situation am Falckensteiner Strand und am Kleinen Strand (Skagerrakufer), Antrag des Ortsbeirats Pries / Friedrichsort, hier: Stellungnahme der Verwaltung (Drs. 0427/2020) dargestellt, wird im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebiets Friedrichsort auch ein Mobilitätskonzept, in dem u. a. auch Fragen der Erschließung und des ruhenden Verkehrs behandelt werden, erstellt. Einhergehend mit der Neuordnung des Gewerbe- und Industriegebiets Friedrichsort soll eine möglichst direkte und attraktive Durchwegung des Gewerbe- und Industriegebiets für den Fuß- und Radverkehr zum Strand / zur Festung Friedrichsort hergestellt werden. Eine Terminierung der Erschließungsvorhaben StrandOrt Friedrichsort liegt derzeit noch nicht vor.
Zudem befinden sich eine Gesamtplanung zur Umgestaltung und Ausstattung des Küstenwegs Falckenstein – Schilksee sowie ein Biodiversitäts-/ Biotopentwicklungskonzept für den Bereich des Falckensteiner Strands in Vorbereitung. Grundsätzliche Zielsetzung ist die bessere Anbindung auch des nördlichen Falckensteiner Strandes für den umweltschonenden Verkehr. Die vorgezogene Realisierung einer provisorischen Wegeverbindung durch das Gewerbegebiet ist aufgrund der Sicherheitsanforderungen der ansässigen Betriebe sowie der damit verbundenen hohen Kosten derzeit nicht darstellbar.
Eine Entscheidung über die Maßnahmen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie über die Wiedereinführung von Parkgebühren ist auch unabhängig vom zukünftigen Erschließungskonzept möglich.
Folgende Bausteine sind unabhängig von Parkgebühren und Bestandteil der Lösung:
- Die Befahrung des Deichwegs sowie die Nutzung für den ruhenden Verkehr erfordert insbesondere an besucher*innenstarken Tagen eine Zufahrtskontrolle und ggf. Zufahrtsbegrenzung, um Verkehrschaos und Blockaden der Rettungswege zu verhindern. In Verbindung mit der Erschließung des Gewerbegebietes kann es potentiell Veränderungen der Durchwegung geben. Die Erreichbarkeit des Cafés Deichperle für Lieferverkehre sowie des Klettergartens ist dabei sicherzustellen.
- An der Antennenfeldparkplatzöffnung zur Lageentspannung an Spitzentagen soll auch über 2021 hinaus festgehalten werden, soweit auch dauerhaft eine Einigung mit der Eigentümerin herbeigeführt werden kann.
- Der Parkplatz F 1 ist als Hauptparkplatz dauerhaft geöffnet.
- Der Behelfsparkplatz 2 kann an besucher*innenstarken Tagen zusätzlich genutzt werden.
- Der Behelfsparkplatz 3 im Bereich des Campingplatzes wird nur in Ausnahmefällen geöffnet, da hier noch weitergehende Umweltanforderungen bestehen.
- Zusätzlich müssen weiterhin Verkehrsüberwachungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Folgende Rahmenbedingungen sind bei der Wiedereinführung der Parkgebühren zu berücksichtigen:
- Derzeit sieht die Parkgebührensatz für den Falckensteiner Strand keine Parkgebühren vor. Von der Aufstellung von Parkscheinautomaten rät die Verwaltung ab, weil die notwendige durchgängige Kontrolle nicht geleistet werden kann - Falschparken und ggf. Vandalismus an den Automaten wären die voraussichtliche Folge. Die Eigentumsverhältnisse im Bereich des Falckensteiner Strandes sind unterschiedlich. Der Deichweg befindet sich im Eigentum der WSV, das Antennenfeld im Eigentum der Festung Friedrichsort GmbH & Co. KG und die übrigen Flächen in der Verwaltung unterschiedlicher städtischer Ämter. Mit der WSV sowie der Festung Friedrichsort GmbH & Co. KG wären bei einer Wiedereinführung von Parkgebühren verbindliche vertragliche Regelungen zu treffen.
- Bis 2018 wurde die Bewirtschaftung aller Parkplatzflächen durch die Festung Friedrichsort GmbH & Co. KG übernommen. Zufahrtskontrolle und Einnahme der Parkgebühren erfolgte durch Studierende. Die Entscheidung über Erhebung von Parkgebühren lag im eigenen Ermessen der Festung Friedrichsort GmbH & Co. KG und war beschränkt auf sonnige Tage. Die Gebührenhöhe war gestaffelt. Konkrete Zahlen über die Gebühreneinnahmen liegen nicht vor. Die Polizei rät aufgrund von Problemen an besucher*innenstarken Tagen in der Vergangenheit ausdrücklich zu einem professionellen Sicherheitsdienst.
- Hinsichtlich der Frage, für welche der Parkplätze Gebühren erhoben werden sollen, an welchen Tagen und wie die Gebührenhöhe jeweils bemessen werden soll, sind unterschiedliche Lösungen denkbar. Bei der Bemessung der Gebührenhöhe ist zu berücksichtigen, dass der Strand ein Strand für alle Kieler*innen sein soll und die Gebühren entsprechend gering ausfallen sollen, gleichzeitig soll aber perspektivisch das Ziel, insbesondere den umweltschonenden Verkehr zu fördern, nicht durch den vollständigen Verzicht auf Parkgebühren konterkariert werden.
Da die Bewirtschaftung der Parkplatzflächen durch eigene Kräfte wie den KOD mangels Kapazitäten und fehlender Zuständigkeit nicht umsetzbar erscheint, wird angestrebt, die personenbediente Bewirtschaftung ab 2022 als Konzession zu vergeben.
Die Eckpunkte dazu werden derzeit definiert und der Selbstverwaltung zeitnah zur Entscheidung vorgelegt.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
