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Interfraktioneller Antrag - 0294/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreiheit der Wahlgebäude in Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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Mar 25, 2021
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Antrag
Antrag:
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt, dass zeitnah alle Kieler Wahllokale barrierefrei zugänglich sein sollen.
In Wahllokalen, in denen keine zeitnahe bauliche Barrierefreiheit hergestellt werden kann, sollen Hilfsmittel eingesetzt werden. So könnten beispielsweise mobile Rampen oder Beschriftungen in Blindenschrift eingesetzt werden.
Außerdem soll in den Wahlbenachrichtigungen aufgeführt werden, ob das Wahllokal barrierefrei ist, und wenn nicht, sollen die Gründe dafür aufgeführt werden.
Gründe könnten beispielsweise fehlende barrierefreie Toilettenanlagen, zu steile Rampen, enge Türen, fehlende Blindenleitsysteme sein.
Des Weiteren muss schon in der Benachrichtigung deutlich werden, wo die Wähler*innen weiterführende Informationen erhalten können. An die Verwaltung müssen sie sich sowohl telefonisch als auch per Mail und Fax wenden können.
Vor den Wahllokalen sind ausreichend Parkplätze für Menschen mit Behinderung, aber auch für Menschen mit Gehbehinderung ohne Parkberechtigung einzurichten.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Stimme am Wahltag in einem Wahllokal
abzugeben. Durch fehlende Barrierefreiheit der Wahllokale dürfen sie von diesem Recht
nicht abgehalten werden. Auch wenn jeder Mensch die Wahl per Brief durchführen kann,
darf Menschen mit Behinderung das Recht, den Ort der Stimmabgabe selbst zu bestimmen,
nicht durch fehlende Barrierefreiheit verwehrt werden.
Viele Wahllokale sind derzeit noch nicht barrierefrei, können aber durch Hilfsmittel kurzfristig barrierefrei werden, bevor eine bauliche Barrierefreiheit erreicht wird.
Bei dauerhaften Veränderungen soll immer auch darauf geachtet werden, wie das Gebäude außerhalb von Wahlen genutzt wird. Was sind zum Beispiel die Bedürfnisse einer Schule in Bezug auf Barrierefreiheit?
Zur zuletzt durchgeführten Wahl (Oberbürgermeisterwahl 2020) waren 36 von 48 Wahlgebäuden barrierefrei oder auch 96 von 133 Urnenwahlräumen. Dies ist unbefriedigend und sollte schnellstmöglich geändert werden.
gez. Ratsfrau Anna-Lena Walczak f.d.R.
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsmitglied Jessica Kordouni f.d.R.
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Bürgerliches Mitglied Dr. Rüdiger Hannig f.d.R.
FDP-Ratsfraktion
