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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE - 0301/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Gemäß den Bestimmungen der Bundesbodenschutzverordnung und der DIN 18915 (aus dem Jahr 2017 - aktuell ergänzt durch die DIN 19639 aus dem Jahr 2019) sind auf Baustellen umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz des Bodens vor dauerhaften Schäden (durch Verdichtungen, Vernässungen und Vermischungen) zu treffen, um die biologischen und physikalischen Bodenfunktionen zu erhalten.

Es stellt sich aktuell die Frage, wie es um den Bodenschutz in Bezug auf die Bautätigkeiten im Bereich des Bebauungsplan - Möbel Höffner bestellt ist. Daher die folgende

 

Kleine Anfrage:

 

  1. Welche Maßnahmen zum Bodenschutz sind in den Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung vorgesehen und ist eine verpflichtende bodenkundliche Baubegleitung enthalten?
  2. Wird in den Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung auf die Einhaltung der Bestimmungen der DIN 18915 (aus dem Jahr 2017) Bezug genommen?
  3. Wer kontrolliert die Einhaltung der Nebenbestimmungen zum Bodenschutz auf der Baustelle und wann ist zuletzt eine Kontrolle vor Ort erfolgt?

 

 

gez. Detlef Bautz-Emmerich  f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 25, 2021 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen