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Antrag der Verwaltung - 0310/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1006V „Errichtung von Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände der EDUR-Pumpenfabrik“Hier: Änderung des Durchführungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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May 6, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 20, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1006V „Errichtung von Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände der EDUR-Pumpenfabrik“ wurde am 24.06.2015 durch die Vorhabenträgerin, die BC ImmoProjectGesellschaft mbH, unterzeichnet. Der
Bebauungsplan wurde am 22.09.2015 rechtskräftig. Durch die am 28.12.2015 geschlossene Übernahmeerklärung trat die d.i.i. 12. Projekt Kiel EDUR-Park GmbH in den o.g.
Durchführungsvertrag mit der Stadt als Vorhabenträgerin ein.
Die Vorhabenträgerin hat sich im Durchführungsvertrag unter § 2 Abs.1 Nr. 5 und § 5 Abs. 2, 5, 6 zum Neubau eines öffentlichen Wegs zwischen der Straße Wulfsbrook und dem Spielplatz Wulfsbrook, einschließlich einer Abfangung des Höhenunterschiedes zwischen der privaten Zufahrt und der parallelen öffentlichen Wegeverbindung verpflichtet. Teil der Vereinbarung sind zudem sämtliche Planungsleistungen, einschließlich der Bauüberwachung durch ein fachlich qualifiziertes Ingenieurbüro. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Vorhabenträgerin und der Stadt wird bezüglich dieser festgelegten Verpflichtung nunmehr die Regelung getroffen, dass diese Leistung durch die Stadt, unter Kostenübernahme der Vorhabenträgerin, erfolgt.
Im Rahmen der Neuplanung des Spielplatzes Wulfsbrook, welche basierend auf einer Kinder- und Jugendbeteiligung 2019-2020 erfolgte, wurde auch der Hauptweg durch die Grünanlage Wulfsbrook untersucht. Als Fußweg verbindet dieser den Wulfsbrook mit dem Bummelgang und ist Bestandteil einer übergeordneten Wegeverbindung, die im weiteren Verlauf an den Wanderweg entlang des Drachensees anknüpft. Mit der Feststellung, dass der Weg durch die Grünanlage Wulfsbrook in seiner Gesamtheit als sanierungsbedürftig einzustufen ist und in Teilen als Baustraße für die Herstellung und Neugestaltung des Spielplatzes dienen würde, wurde auf eine ausschließlich auf den kurzen Wegeabschnitt zwischen Wulfsbrook und dem Spielplatz beschränkte Erneuerung des öffentlichen Gehwegs zugunsten der Sanierung des gesamten Weges verzichtet.
Ziel war es im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Spielplatzes einen funktional und gestalterisch einheitlichen Weg herzustellen, einen zügigen und reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten und Abstimmungserfordernisse z.B. in Bezug auf die Gestaltung, Planung und Baustellenlogistik zu minimieren. Mit der Umsetzung des Wegeabschnitts als getrennte Einzelmaßnahme wäre diese Zielstellung nicht realisierbar gewesen.
Diese, von der im Durchführungsvertrag festgelegten, abweichende Vorgehensweise versteht sich als Ausnahmeregelung, die aus den genannten Gründen sowie dem Wunsch nach einer möglichst einheitlichen und qualitätsvollen Neugestaltung von Spielplatz und Wegeverbindung und einer handhabbaren Projektabwicklung gewählt wurde.
Gemäß § 12 Abs. 3a BauGB sind Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags zulässig. Der von der Verwaltung überarbeitete neue Vertragsentwurf ist diesem Antrag der Verwaltung als Anlage 1 beigefügt.
Die Lage des betroffenen Wegeabschnitts ist in dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 2).
Gemäß § 17 des Durchführungsvertrages bedarf eine Vertragsänderung oder -ergänzung zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Da der Vertrag von den Selbstverwaltungsgremien beschlossen wurde, ist die Zustimmung kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern erfordert einen Beschluss.
Die beigefügte Vertragsänderung ist mit der Vorhabenträgerin abgestimmt und liegt unterschrieben vor. Nach Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung die Vertragsänderung gegenzeichnen.
Doris Grondke
Stadträtin für
Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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265,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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433 kB
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