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Antrag der Verwaltung - 0337/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 01.01.2024 - Beschluss über Eckpunkte des Vergabeverfahrens
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Apr 28, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 20, 2021
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Jun 10, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG, vormals Müllverbrennung Kiel GmbH, geschlossene Vertrag über die Entsorgung von Restabfällen, der zum 01.01.1998 in Kraft trat, wurde aufgrund eines Beschlusses der Ratsversammlung vom 19.11.2021 (Drucksache 0843/2020) mit Wirkung zum 31.12.2023 durch Schreiben vom 18.01.2021 gekündigt.
Die Ratsversammlung hat den Abfallwirtschaftsbetrieb beauftragt, die Neuausschreibung der Entsorgungsleistung für Restabfall für die Landeshauptstadt Kiel zum 01.01.2024 durchzuführen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb bereitet zurzeit das entsprechende Vergabeverfahren vor. Zur Erstellung der Leistungsbeschreibung wurde die ATUS GmbH aus Hamburg beauftragt, die über eine große Expertise im Bereich der Ausschreibung von Entsorgungsleistungen verfügt.
Im Folgenden werden die vorgesehenen Eckpunkte des Vergabeverfahrens dargestellt.
- Leistungsgegenstand
Die Leistung umfasst die Übernahme und Entsorgung von Restabfällen inklusive hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle aus der Landeshauptstadt Kiel. Die ursprünglich vorgesehene Ausschreibung der Entsorgung von Sperrgut wurde aus dem Vergabeverfahren herausgenommen, da aufgrund der Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verstärkte Verpflichtungen zur Getrenntsammlung und zur Vorbereitung zur Wiederverwertung in Bezug auf Sperrgut bestehen.
- Mengen und Mengenanpassung
Ist-Mengen Abfälle | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Haus- und Geschäftsmüll Restmülltour | 42.149 t | 41.717 t | 41.491 t | 41.106 t | 42.954 t |
Haus- und Geschäftsmüll Unterflurbehälter | 238 t | 258 t | 288 t | 307 t | 273 t |
Binderfarben | 145 t | 137 t | 142 t | 143 t | 128 t |
Sieb- und Rechenrückstände | 437 t | 423 t | 451 t | 422 t | 390 t |
Summe | 42.968 t | 42.535 t | 42.372 t | 41.978 t | 43.745 t |
Das Zero Waste-Konzept der LH Kiel sieht eine stufenweise Reduzierung der Restabfallmengen um 50 % bis zum Jahr 2035 vor. Daher wird eine Prognosemenge von 35.000 t/a mit einer Schwankungsbreite von +/- 20 % (Maximal- bzw. Minimalmenge) zugrunde gelegt. Der Auftraggeber ist zur Anpassung der Prognosemenge mit Frist von 12 Monaten jeweils zum Beginn eines Monats berechtigt, erstmals zum 01.01.2024. Es wird aufgrund einer zu erwartenden verbesserten Sortierung durch eine vom ABK geplante Bioabfallkampagne davon ausgegangen, dass sich der Anteil von Bioabfällen im Restabfall reduzieren wird und damit das Restabfallaufkommen insgesamt bereits bis Vertragsbeginn sinken wird.
- Lose
Die Restabfallmenge von ca. 35.000 t/a mit einer Schwankungsbreite von +/- 20 % wird in einem einzigen Los ausgeschrieben. Gemäß § 97 Abs. 4 S. 3 GWB sind Abweichungen vom Gebot der Losvergabe zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Vorliegend ergäben sich bei einer Aufteilung in mehrere Lose erhebliche Kostennachteile aufgrund eines erhöhten Organisationsaufwandes und insbesondere aufgrund zu erwartender erhöhter Entsorgungspreise. Es liegen daher wirtschaftliche Gründe vor, die es erforderlich machen, die Leistung in einem Gesamtlos zu vergeben.
- Vertragslaufzeit
Der Vertrag läuft vom 01.01.2024 – 31.12.2031 (8 Jahre) und verlängert sich um weitere 8 Jahre, wenn er nicht mindestens 24 Monate vor Ablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.
- Auftragswertschätzung
Gemäß § 3 VgV sind in die Auftragswertschätzung etwaige Optionen oder Vertragsverlängerungen einzubeziehen. Es ist daher von der Maximalmenge der Abfälle von 42.000 t/a auszugehen. Diese Menge ergibt sich bei Zugrundelegung der Prognosemenge von 35.000 t/a zuzüglich der maximalen Schwankungsbreite von 20 %.
Zu der festen Vertragslaufzeit von 8 Jahren ist die Option der Verlängerung um weitere
8 Jahre hinzuzurechnen, so dass eine Gesamtlaufzeit von 16 Jahren zugrunde zu legen ist. Es ergibt sich somit bei einer Gesamtlaufzeit von 16 Jahren und einer jährlichen Maximalmenge von 42.000 t eine Gesamtmenge von 672.000 t.
Der Marktbericht von ATUS ergab Einheitspreise von 85,00 €/t bis 120,00 €/t für Schleswig-Holstein. Aus kaufmännischer Vorsicht wird der höchste Betrag aus dem Marktbericht in Höhe von 120,00 €/t zugrunde gelegt. Die Auftragswertschätzung ergibt somit einen Betrag von 80.640.000,00 €.
- Verfahrensart
Es wird ein EU-weites offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.
- Preisanpassung
Zur Berücksichtigung von Kostensteigerungen wird eine allgemeine Preisgleitklausel auf Basis von Indices des Statistischen Bundesamtes für Lohnkosten und Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Eine Preisanpassung ist jährlich möglich.
Des Weiteren wird eine Klausel im Hinblick auf das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG) aufgenommen. Der Auftragnehmer kann, falls die CO2-Bepreisung auf Abfallverbrennung eingeführt wird, seine Mehrkosten jährlich an den Auftraggeber weiterverrechnen. Dafür sind Nachweise für erfolgte Zahlungen und eine Vorschau auf zu erwartende Zahlungen vorzulegen. Diese Kosten sind gebührenfähig und werden durch den ABK in die Gebührenberechnung einbezogen.
- Logistische Umsetzung
Der ABK transportiert die Abfälle mit seinen Sammelfahrzeugen zur Übergabestelle des Auftragnehmers. Dies kann eine Umschlaganlage oder die Entsorgungsanlage des Auftragnehmers sein. Die Übergabestelle muss sich im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel oder im Umkreis von maximal 20 Straßenkilometern um die Referenzadresse Rathaus Kiel, Fleethörn 9, befinden. Der Auftragnehmer transportiert die Abfälle ggf. ab dem Umschlagplatz weiter zu seiner Entsorgungsanlage.
- Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hierzu werden als Zuschlagskriterien der Angebotspreis (80 %) und die umweltbezogenen Eigenschaften (20 %) festgelegt. Das Zuschlagskriterium der umweltbezogenen Eigenschaften wird durch die Bewertung der CO2-Emissionen aus dem Transport (monetarisierter Malus) sowie der Bewertung von CO2-Gutschriften aus der Strom- und Wärmeabgabe der Entsorgungsanlage (monetarisierter Bonus) ermittelt.
- Angebotsauswertung
Im Rahmen der Angebotsauswertung werden zusätzlich die Selbstkosten des ABK berücksichtigt, die sich aus dem Aufwand für den Transport bis zur Übergabestelle ergeben.
- Zeitplan Vergabeverfahren
28.04.2021 Vorlage der Eckpunkte im Wirtschaftsausschuss
20.05.2021 Vorlage der Eckpunkte in der Ratsversammlung
ca. 21.05. – 27.07. Angebotsfrist
August 2021 Prüfung und Wertung der Angebote, Erstellung Vergabevorschlag, Vorlage RPA zur Prüfung
14.09.2021 Beschluss Finanzausschuss über den Zuschlag
29.09.2021 Beschluss Wirtschaftsausschuss über den Zuschlag
28.10.2021 Beschluss Ratsversammlung über den Zuschlag
November 2021 Mitzeichnung Zentrale Vergabestelle, Wartefrist, Zuschlag
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister