Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0344/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung Solo-selbstständiger Kultur- und Kreativschaffender
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat V
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Entscheidung
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Apr 27, 2021
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Entscheidung
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Apr 28, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 20, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Begründung:
Die für die Bekämpfung der Corona-Pandemie notwendigen Maßnahmen und daraus hervorgehenden Beschränkungen machen es derzeit für viele Solo-Selbstständige Kultur- und Kreativschaffende nicht oder nur eingeschränkt möglich ihre Tätigkeiten wirtschaftlich zu betreiben. Von den bisher aufgelegten Unterstützungsprogrammen des Bundes (November- und Dezemberhilfen) können nicht alle freiberuflich Tätigen aus dem Kultur- und Kreativbereich in ausreichender Höhe profitieren, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ihre Tätigkeit fortzuführen.
Die seit März 2020 bestehenden Initiative „KIEL hilft KIEL“ wurde von der Landeshauptstadt Kiel, der Kieler Wirtschaftsförderung (KiWi) sowie Kiel-Marketing ins Leben gerufen, um den Wirtschaftsstandort während der Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Ziel ist dabei u.a. besonders betroffenen Branchen wie auch der Kultur- und Kreativwirtschaft Unterstützung anzubieten. Das Kulturdezernat ist darüber hinaus mit Solo-Selbständigen Kultur- und Kreativschaffenden im Gespräch, um im gemeinsamen Diskurs zielgerichtete strukturelle Unterstützungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Die Landeshauptstadt Kiel ist sich ihrer vielfältigen und lebhaften Kulturszene, die auch von der Arbeit der zahlreichen Solo-Selbstständigen Kultur- und Kreativschaffenden lebt, bewusst. Kiel möchte sich daher mit einem Beitrag zum KulturhilfeSH-Programm aktiv einbringen und einen Baustein zur Unterstützung dieser besonders betroffenen Personengruppe leisten. Damit setzt die Stadt sich für den Erhalt der vielfältigen Kieler Kulturszene ein und geht im Rahmen vorhandener Möglichkeiten auf die aktuellen Herausforderungen für diese Zielgruppe in der Corona-Krise ein. Die Wirkungen der Maßnahmen von Bund und Land werden dabei berücksichtigt (siehe auch Drs. 1139/2021 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie).
Die Kulturhilfe SH ist ein 2020 vom Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. ins Leben gerufenes und mit Mitteln des Landes Schleswig-Holsteins ausgestattetes Förderprogramm. Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. vergibt seit dem 17. Februar 2021 aus diesem Programm, welches mit u.a. Landesmitteln i.H.v. 3 Mio. Euro ausgestattet ist, Stipendien i.H.v. 2.000 Euro pro berechtigtem*r Antragsteller*in. Das Stipendium dient der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Profils in Zeiten von Beschränkungen durch die Corona-Pandemie. Es soll eine Hilfestellung sein, die künstlerischen und kulturellen Tätigkeiten trotz fehlender oder verminderter Möglichkeiten wirtschaftlicher Vermarktung fortzuführen. Auf Grund der Möglichkeit der unbürokratischen Beantragung des Stipendiums erreicht es einen Großteil der Solo-Selbstständigen Kultur- und Kreativschaffenden und leistet durch eine rasche Abwicklung einen Beitrag zum Fortbestehen einer lebendigen Kulturszene.
Die LH Kiel überträgt zur Unterstützung der Kieler Solo-Selbstständigen Kulturschaffenden dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. eine einmalige Zahlung i.H.v. 70.000 Euro für die KulturhilfeSH zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 2.500 Euro, um diese zweckgebunden nach Ablauf der Bewerbungsfrist des Kulturhilfe-Stipendiums am 15. Mai an alle erfolgreichen Antragsteller*innen mit Schaffens- oder Lebensmittelpunkt in Kiel auszuschütten. (siehe Anlage 1 Kooperationsvertrag)
Die Mittel setzen sich wie folgt zusammen:
Höhe der Mittel | Herkunft |
50.000 € | Sonderfonds KIEL-hilft-KIEL |
20.000 € | Amt für Kultur und Weiterbildung |
2.500 € | Dezernat für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt |
Antragsberechtigt für das Kulturhilfe-Stipendium sind professionell tätige Solo-Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft deren Haupterwerbsquelle eine selbstständige Tätigkeit (d.h. mindestens 51% der Summe der Einkünfte stammen aus der selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit) wie auch unstetig und kurz befristet beschäftigte Künstler*innen. Der Nachweis erfolgt über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einer der anderen berufsständischen Vereinigungen (ausführliche Informationen zu den Formalitäten siehe Anlage 2 oder www.landeskulturverband-sh.de/2021/02/17/faq-fragen-zur-beantragung-der-kulturhilfe/ ).
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen:
- Anlage 1: Kooperationsvertrag mit dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. zur Unterstützung Kieler Solo-Selbstständiger Kultur- und Kreativschaffender
- Anlage 2: Informationen und Erläuterungen zur Beantragung des neuen Kulturhilfe-Stipendium des Landeskulturverbandes Schleswig-Holstein e.V. (FAQ)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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299,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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47,8 kB
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