Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0381/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktivitäten zur Bewältigung der Herausforderungen im Homeschooling
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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May 5, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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May 18, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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May 20, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Hintergrund
Die Bedeutung von Homeschooling hat durch die andauernde Pandemielage, die Schulschließungen bzw. den seit Langem eingeschränkten Schulbetrieb erheblich an Bedeutung gewonnen.
Der Kinder- und Jugendbeirat hat sich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt und einen Antrag für die Kieler Ratsversammlung gestellt, den diese beschlossen hat (Drs. 0542/2020).
Damit wurde die Verwaltung auf Wunsch des Jungen Rates aufgefordert, Maßnahmen gegen die ungleichen Herausforderungen im Homeschooling zu ergreifen.
In dieser Geschäftlichen Mitteilung werden der Junge Rat sowie die Kieler Ratsversammlung zum einen über die konkreten Maßnahmen des Beschlusses informiert und zum anderen wird dargestellt, welche Aktivitäten darüber hinaus durch die Landeshauptstadt Kiel als Schul- und Jugendhilfeträgerin erfolgten bzw. erfolgen. Leitziel ist es dabei stets, die Schüler*innen der Kieler Schulen sowie deren Eltern möglichst gut durch diese nun schon über ein Jahr andauernde Ausnahmesituation zu begleiten.
Aktivitäten zum Beschluss
Zunächst folgt ein Überblick für die benannten Maßnahmen des Jungen Rates und der Kieler Ratsversammlung im o.g. Beschluss:
Die Lehrkräfte sollen zukünftig für den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge besser geschult werden.
Bei der Digitialisierung der Schulen gibt es unterschiedliche Verantwortlichkeiten und auch Überschneidungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (Bildungsministerium) und der Schulträgerin Landeshauptstadt Kiel (Stadt), aber auch der Bundesregierung.
Schulträger sind für die Ausstattung der Schulen zuständig (und werden dabei finanziell sowohl vom Bund als auch vom Land unterstützt), d.h. für die technischen Voraussetzungen
wie beispielweise die Schaffung einer zukunftsfähigen Strom- sowie LAN/ WLAN- Infrastruktur, Beschaffung von und Ausstattung mit digitalen Endgeräten, Präsentationstechnik und weiterer Hardware sowie deren Wartung und IT-Support. Für die Lern- und Lehrinhalte sowie die Ausstattung und Qualifizierung der Lehrkräfte ist hingegen die Landesregierung verantwortlich.
Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) unterstützt im Auftrag des Landes die Qualifizierung der Schulleitungen und Lehrkräfte. Notwendige Schulungen der Schüler*innen und Lehrkräfte für den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge liegen in der Verantwortung der Schulen in Abstimmung mit dem IQSH. Aktuell sind für die medienpädagogische Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte mehrere medienpädagogische Berater*innen im Auftrag des IQSH für Schulen und Schulträger tätig.
Gleichwohl unterstützt die Stadt als Schulträgerin die Lehrkräfte an den Kieler Schulen mit grundlegenden technischen Schulungen. Beispielsweise werden bei der Einführung der Schulplattform IServ regelmäßige Lehrkräfteschulungen durch die Abteilung Informationstechnik angeboten und vermittelt.
Dies zeigt deutlich, dass eine zielführende und zukunftsfähige Weiterentwicklung von Digitaler Bildung in Schulen nur im Gleichschritt und in guter Kooperation zwischen Schulträgerin, Land und Bund erfolgen kann. Denn die fortschreitende Digitalisierung der Schulen erfordert neben immensen kontinuierlichen Investitionen auch große Anstrengungen zur Qualifizierung aller Beteiligten, um die fortschreitenden Entwicklungen und Anforderungen, nicht zuletzt Konzepte für Lernen auf Distanz, gut umsetzen zu können. Während der Pandemie mussten in kürzester Zeit nicht nur Lern- und Lehrinhalte für das Lernen auf Distanz aufbereitet und umgestaltet, sondern auch digitale Geräte und Tools in den Unterricht integriert werden.
Der weitere Qualifizierungsbedarf ist bekannt und dem wird mit entsprechenden Maßnahmen der Landesregierung begegnet. Diese Geschäftliche Mitteilung mit dem ausdrücklichen Wunsch des Jungen Rates wird dem Bildungsministerium sowie dem IQSH zur Verfügung gestellt.
Die Schüler*innen sollen von ihren Lehrkräften im Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge ausgebildet werden
Als Schulträgerin ist die Stadt in fortlaufenden Gesprächen mit dem IQSH und legt besonderen Wert auf eine Vernetzung der Kieler Schulen untereinander, um von den bisherigen Erfahrungen profitieren und lernen zu können. Es ist vorgesehen, die Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem IQSH weiter auszubauen.
Die Anliegen des Jungen Rates zur Qualifzierung von Lehrkräften in der Schulung von Schüler*innen wird dabei ebenso eingebracht wie dem Bildungsministerium zur Verfügung gestellt. Die Landeshauptstadt Kiel hat bereits beim Bildungsministerium angeregt, dass die beiden Anliegen des Jungen Rates von dort beantwortet werden.
Zudem wurden in der Bildungskonferenz am 26.02.2021 „Bildung in Zeiten von Corona“ ein Austausch der schulischen Akteure gefördert, ein Netzwerk angeregt sowie Best-Practice-Beispiele zur Verfügung gestellt.
Die Abfrage zur Ermittlung der von Schüler*innen benötigten Geräte soll von einer Bezugsperson (z.B. Sozialarbeiter*innen) übernommen werden. Hierbei soll die Abfrage nicht in Gegenwart der gesamten Klasse durchgeführt werden, sondern in einem Einzelgespräch, um die Privatsphäre der Schüler*innen zu wahren.
Über die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schüler*innen aus dem „Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm“ wurde ausführlich in den Drs. 0721/2020, 0073/2021 und 0126/2021 berichtet.
Ziel des Sofortausstattungsprogrammes (Digitalpakt II) ist es, diejenigen Schüler*innen zu unterstützen, die zu Hause nicht über digitale Endgeräte zur Teilhabe am Lernen auf Distanz verfügen. Die Online-Abfrage des Amtes für Schulen, die erstmalig im Sommer 2020 durchgeführt wurde, war so konzipiert, dass eine anonymisierte Rückmeldung durch die Schulen erfolgte.
Die Entwicklung der sozialen Kriterien, nach der sich die Verteilung der Endgeräte an Schüler*innen richtet, erfolgt in der jeweiligen Schule. In vielen Gesprächen zwischen dem Amt für Schulen und den Schulen hat sich bestätigt, dass die Schulleitungen und die Lehrkräfte eine vertraute Atmosphäre für die Bedarfsermittlung schaffen, um eine Stigmatisierung von Schüler*innen zu vermeiden. Es wird jeweils in den Schulen vor Ort festgelegt, wie die Informationen zusammengetragen werden. Große Einigkeit besteht in der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Schüler*innen.
Auf dieser Grundlage erfolgte sowohl die Bedarfsmeldung als auch der Verleih der Endgeräte durch die Schulen.
Mit den Fördermitteln war es in 2020 lediglich möglich, rund 51% des von den Schulen gemeldeten Bedarfes für die Schüler*innen zu decken. Eine erneute Abfrage im Herbst 2020 hat einen gestiegenen Bedarf von weiteren 4.121 Endgeräten allein für die allgemeinbildenden Schulen ergeben. Trotz fehlender Förderrichtlinie des Landes hat das Amt für Schulen mit Drs. 0073/2021 eine Eilvorlage in die Ratsversammlung im Januar 2021 eingebracht. In der Folge konnte die Abteilung Informationstechnik des Personal- und Organisationsamtes eine Bestellung von über 2.100 Endgeräten für die fest beschlossenen 800.000 Euro auslösen. Seit Ende März liegt nun zudem der Zuwendungsbescheid vor, nach dem die Stadt knapp drei Millionen Euro aus den Landesmitteln bekommt, um weitere Endgeräte zu beschaffen. Diese teilen sich auf auf rund 1,95 Mio. EUR für die „Allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren“ und etwas über 1 Mio. EUR für „Berufsbildende Schulen und Pflegeschulen“.
Zudem gibt es mittlerweile den Rechtsanspruch für SGB II-Leistungsbezieher*innen auf die Gewährung von digitalen Endgeräten (Tablets oder Laptops) und anderen Erfordernissen wie Druckern und Zubehör, wenn diese vom Schulträger nicht zur Verfügung gestellt werden können. Das Jobcenter ist kann in diesen Fällen die Kosten übernehmen, wenn diese Ausstattung für Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht erforderlich ist.
In enger Abstimmung zwischen dem Jobcenter Kiel und der Stadt ist ein Verfahren entwickelt worden, um diesem Bedarf nach Antragsstellung kurzfristig begegnen zu können.
Weitere Aktivitäten des Schul- und Jugendhilfeträgers zur Unterstützung von Schüler*innen im Homeschooling
Schaffung weiterer digitaler Infrastruktur an Schulen
Auch während des Homeschoolings wurden die technischen Möglichkeiten an Schulen kontinuierlich verbessert. 2020 wurden 26 von 49 Schulservern ausgetauscht (s. Drs. 0126/2021). In 2021 wird weiter modernisiert mit dem Tausch von mindestens sieben weitere. Ziel ist es, den digitalen Unterricht so gut es geht kontinuierlich weiter zu verbessern.
Kurze Entscheidungswege – Netzwerke – Beteiligung
Es etablierte sich ein sehr lösungsorientiertes Netzwerk zwischen dem Amt für Schulen, dem Jugendamt, der Schulaufsicht und dem Ganztag, um Schüler*innen je nach Situation angemessen zu begleiten und zu versorgen.
Es fand und findet ein regelmäßiger Austausch der Bürgermeisterin mit dem Jungen Rat (teilweise unter Einbeziehung der Schülervertretungen) statt, um einerseits zu informieren über Aktivitäten bzw. die Situation der Schüler*innen und auch um Anliegen mit zu befördern, z.B. die Einbindung bzw. Anhörung von Eltern und Schüler*innen in Entscheidungsprozessen.
Neue Formate wurden entwickelt, um Schüler*innen und Eltern direkt im Lebensalltag zu erreichen und Anliegen von denen viele das Homeschooling betrafen, aufzunehmen oder im Austausch Impulse zu entwickeln:
- Aufruf der Bürgermeisterin zu Videoaufnahmen von Eltern und Schüler*innen für die Bildungskonferenz und die Weitergabe an Entscheider*innen
- Entwicklung des Formates „Kieler Klönschnack“, ein Videochat zum Austausch von Sorgen und Anliegen von Schüler*innen sowie deren Beratung
- Plattform der Bildungskonferenz für Fach- und Lehrkräfte zum Austausch von Best-Practice, um Betreuung und Unterricht während der Pandemie weiter zu verbessern
Mit der Pandemie leben und lernen – Beratung in der Schule
Entwicklung eines Unterstützungsangebotes durch die pädagogische wie psychologische Kompetenz der Jugendhilfe mit Lehrkräften, um Schüler*innen in ihrer Lebenslage zu unterstützen, um in dieser monatelangen Ausnahmesituation ohne soziale Kontakte im kind- wie jugendgerechtem Alltag Lernfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Mit Unterstützung der pädagogischen und psychologischen Kompetenz der Jugendhilfe haben Lehrkräfte, die Möglichkeit auf die besondere Situation, die besonderen Erfahrungen und emotionalen Belastungen ihren Schüler*innen in ihrer besonderen Lebenslage einzugehen. Schulsozialarbeit und Erziehungsberatung bieten Lehrkräften an, mit ihnen gemeinsam eine Schulstunde durchzuführen, zu allen Fragen, die die Kinder in Zeiten der Pandemie beschäftigen.
Dieses Angebot kann je nach Situation auch als Videokonferenz stattfinden.
Ziel ist es, an dem einzigen Ort, der Schüler*innen neben der Familie noch bleibt, zu erreichen und systematisch wie strukturiert im Schulalltag sowie beim Lernen auf Distanz wie auch in Wechsel- oder Präsenzunterricht zu stärken und die teilweise massiven Entwicklungsbeeinträchtigungen aufzufangen. Im Austausch mit den Lehrkräften soll gemeinsam auf jeweils individuelle Unterstützungs- und Förderbedarfe isoliert und aufgegriffen werden.
Gleichzeitig gilt es, den jungen Menschen Krisenbewältigungskompetenzen zu vermitteln und sie so für Zukunftsaufgaben zu stärken (s. Drs.0179/2021).
Mittlerweile hat das Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Kiel (IPN)signalisiert, die wissenschaftliche Begleitung dieses Projektes zu übernehmen.
Einzelbetreuung durch die Jugendhilfe
Bereits im März 2020 wurden die Ressourcen in den flankierenden Unterstützungssystemen für Schüler*innen weiter aufrechterhalten und finanziert, allerdings wurden die Dienste mit anderen Aufgaben als bisher betraut. Es war das Ziel, Schüler*innen in ihrer Lebenssituation zu der auch das Homeschooling gehörte, zu Hause so gut wie die Bedingungen es zuließen, zu unterstützen. Dies geschah nun nicht mehr in vorwiegenden Gruppenaktivitäten, sondern in Einzelkontakten, persönlich wie digital.
Viele Kinder wurden zu Hause aufgesucht und trotz allem notwendigen Abstand konnte so der wichtige persönliche Kontakt in nahezu jedem Einzelfall gehalten werden.
Diese Unterstützung erfolgte über die Schulsozialarbeit, über schulische Assistenz, Klassenbegleitungskräfte, Schulbegleitungen, Hilfen zur Erziehung, Tagesgruppen, Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Beratungsfachkräfte der städtischen Erziehungsberatungsstellen. So hatten viele Schüler*innen neben ihren Lehrkräften auch weitere Ansprechpartner*innen.
Es wurde kurzfristig die Zustimmung zum Einsatz von Whats-App, Facebook, Instagram, You Tube, Videokonferenzen gegeben und damit auch technisch neue Wege ermöglicht, um die Schüler*innen außerhalb des Distanzlernens zu Hause zu erreichen.
Notbetreuung
In den entsprechenden Erlassen und Landesverordnungen der letzten Monate wurde festgelegt, dass Kinder im Lock- wie im Shutdown in den Notdienst gemeldet und aufgenommen werden können, wenn dies unter Kindeswohlaspekten erforderlich erscheint. Es gab eine enge Abstimmung zwischen dem Jugendamt, der unteren Schulaufsicht und den Schulen, um Kinder in besonderen Lebenslagen über die Notbetreuung weiter fördern zu können.
Ankerklassen
Kinder, die beim Wechsel von der Kita in die Schule einen behutsameren Einstieg in den Schulalltag finden sollen, können in eine der sechs Ankerklassen in Kiel aufgenommen werden (Drs. 0441/2020 und 0189/2021). Allen Eltern dieser Kinder wurde das Angebot gemacht, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Im Schnitt wurden 4 von 10 Kindern betreut. In der Schule wurden die Kinder bei der Bearbeitung der Wochenpläne unterstützt und es gab Raum und Zeit für gemeinsames Spielen, Basteln und Bewegungsangebote.
Eltern von Ankerklassenschüler*innen, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, wurden durch die pädagogischen Fachkräfte auf digitalen Wegen kontaktiert und unterstützt. Die Familien hatten die Möglichkeit, telefonisch oder per
Videomeeting in den Austausch mit den Mitarbeitenden zu gehen. Sowohl dies als auch das Angebot für gemeinsame Spaziergänge wurden von den Familien dankend angenommen.
Fazit
Nach über ein Jahr pandemiebedingter Einschränkungen werden schon vor deren Ende die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche immer deutlicher.
Umso begrüßenswerter ist es aus diesem Grund, dass der Junge Rat als Interessensvertretung der Kieler Kinder und Jugendlichen sich aktiv und „laut“ in politische Diskussionen einbringt – und mit seinen Einwürfen auch den Kieler Landtag erreicht hat.
Die Stadt hat den Jungen Rat eingebunden, um „ein Ohr am Puls der Jugend“ zu haben und möglichst frühzeitig Probleme zu erkennen, auf diese zu reagieren oder andere auf diese aufmerksam zu machen. Es kamen wertvolle Hinweise der jugendlichen Betroffenen, um Erleichterungen zu schaffen.
Die Unterstützungslandschaft in Kiel kann aufgrund der guten und engen Netzwerke, der engagierten und professionellen Beteiligung aller sowie der Kreativität bei der Entwicklung möglicher Wege so gut es geht die Kinder und Jugendlichen in dieser Pandemie unterstützen.
Zu vielen Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen konnte Kontakt gehalten werden, so dass es bisher keine auffälligen Entwicklungen bei Kindeswohlgefährdungen in Kiel gab.
Der Junge Rat ist ein sehr wichtiger Beirat, um in enger Kooperation weiterhin die Unterstützung nah an der Lebenswelt der jungen Generation in Kiel auszurichten.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
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