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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0443/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussetzung von Straßenbauprojekten
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 20, 2021
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jun 3, 2021
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Aug 5, 2021
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Sep 2, 2021
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Antrag
Antrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei den Vorhabenträger*innen dafür einzusetzen, dass alle Straßenbauprojekte für den motorisierten Verkehr mit einer absehbaren Fertigstellung erst nach dem Jahr 2030 bzw. die Planungen für diese Projekte vorerst ausgesetzt werden.
Über eine Wiederaufnahme soll erst entschieden werden, nachdem überprüft worden ist, ob diese Verkehrsbauprojekte und die durch sie zu erwartenden Änderungen der Verkehrsströme mit der vom Bund zu beschließenden Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 vereinbar sind.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Klimaschutz um die Lebensgrundlage für künftige Generationen zu bewahren. Zu dem am 29. April 2021 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270) erläutert das Gericht in seiner Presseerklärung:
„Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.
[…]
Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.
Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.“
Durch geplante und angedachte Verkehrsbauprojekte wie z.B. die Ostuferentlastungsstraße, der weitere Autobahnausbau der A21 und die Südspange, werden sich Verkehrsströme nicht reduzieren, sondern im Gegenteil, eine Zunahme von Verkehrsströmen weiter begünstigt. Diese Projekte werden damit einen größeren Einfluss auf die Emission von Treibhausgasen im Bereich der Landeshauptstadt Kiel haben. Gleichzeitig dürften sie wohl kaum vor dem Jahr 2030 fertig gestellt sein. Es erscheint sehr fraglich, ob solch rückwärtsgewandte Straßenbauprojekte dann noch im Einklang mit der Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen stehen.
Tatsächlich beurteilt werden kann das allerdings natürlich erst, wenn der Gesetzgeber diese Fortschreibung endgültig beschlossen hat. Sobald das geschehen ist, muss eine Überprüfung der Vereinbarkeit zwischen den jeweiligen Bauprojekten und ihren Folgen und diesem Beschluss erfolgen. Zumindest bis dahin sollten weitere Planungs- und Arbeitsschritte ausgesetzt werden, auch um keine Ressourcen an Geld und Arbeitszeit in Projekte zu investieren, die dann möglicherweise nicht umgesetzt oder schlimmstenfalls zurückgebaut werden müssen.
gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE