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Antrag der Verwaltung - 0451/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachwahl für den 7. Beirates für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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May 27, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 10, 2021
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Antrag
Antrag:
Gemäß § 40 Abs. 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 5 Abs. 3 der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom 02.07.2014 wählt die Ratsversammlung aus den Wahlvorschlagslisten der Ortsbeiräte nach dem Meiststimmenverfahren die Mitglieder des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
2019 hatten interessierte Kieler*innen ab 60 die Möglichkeit, sich als Mitglieder für den 7. Beirat für Seniorinnen und Senioren zu bewerben. Im Januar 2020 wurden die neuen Mitglieder von der Ratsversammlung gewählt. Die konstituierende Sitzung fand im März 2020 statt.
In einigen Ortsbeiratsbezirken gab es keine oder nur wenige Bewerber*innen. Andere Mitglieder sind kurz nach der Wahl zurückgetreten. Nachrücker*innen anderer Ortsbeiratsbezirke haben auf Nachfrage gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des Beirates mitgeteilt, dass sie nur für ihren Ortsbeiratsbezirk im Beirat mitwirken möchten.
Für die Ortsbeiratsbezirke Steenbek-Projensdorf, Ravensberg/ Brunswik/ Düsternbrook, Meimersdorf/Moorsee, Elmschenhagen/Kroog, Gaarden und Ellerbek/Wellingdorf erfolgte gem. § 6 Abs. 3 der Satzung des Beirates eine erneute Aufforderung zur Bewerbung.
Die Ortsbeiräte gaben den neuen Bewerber*innen Gelegenheit, sich in den jeweiligen Ortsbeiratssitzungen den Mitgliedern des Ortsbeirates und den anwesenden Einwohner*innen vorzustellen. Im Anschluss beschlossen die Ortsbeiräte entsprechend der Satzung des Beirates über die Reihenfolge der Listenplätze. Die in den Wahlvorschlagslisten auf Platz 1 gesetzten Personen sind von den jeweiligen Ortsbeiräten als Mitglieder für den Beirat favorisiert.
Nach § 4 Abs. 7 der Satzung des Beirates achtet der jeweilige Ortsbeirat bei der Abstimmung der Vorschlagsliste für die Beiratsmitglieder darauf, dass diese im Regelfall nicht auch Mitglied der Ratsversammlung, eines städtischen Fachausschusses oder eines Ortsbeirates sein sollen.
Diese Regelung lässt eine Abweichung zu. Der Ratsversammlung ist jedoch eine entsprechende Mitgliedschaft bekannt zu geben. Die Vorschlagsliste enthält entsprechende Hinweise.
Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf hat aufgrund des Infektionsschutzes und der Empfehlung Kontakte zu reduzieren, seine für den 05. Mai 2021 vorgesehene Sitzung abgesagt. Voraussichtlich am 02. Juni wird der Ortsbeirat über die Listenplätze der Bewerber*innen beschließen.
i. V.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,9 kB
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