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Geschäftliche Mitteilung - 0477/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Grundstückes hinter Feldstraße 223 zum Bau von ca. 35 geförderten Wohnungen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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May 27, 2021
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 3, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 20.02.2020 hat die Stadt eine Fläche hinter dem Grundstück Feldstraße 223 von der BIMA erworben, um auf dieser Fläche öffentlich geförderten Wohnungsbau umzusetzen ( Drs. 0038/2020 ). Bereits mit der Beschlussvorlage war entschieden worden, dass diese Fläche im Rahmen einer Konzeptausschreibung weiter vergeben werden soll.
Mit beigefügter Konzeptausschreibung ( s. Anlage ) ist nunmehr vorgesehen, dass Grundstück mit einer Größe von ca. 4.200 m² an eine Wohnungsbaugenossenschaft im Wege eines Erbbaurechtes zu vergeben.
Folgende Eckwerte sind im Zuge der Ausschreibung zu berücksichtigen :
- Vergabe des Grundstückes im Erbbaurecht, Laufzeit 60 Jahre, Erbbauzins 2 % vom Grundstückswert /Jahr
- 100 Prozent geförderter Wohnungsbau
- stadtgestalterische Einfügung des Projektes
- weitgehender Erhalt des vorhandenen Baumbestandes
- Beachtung des Denkmalschutzes, da das Vordergebäude unter Denkmalschutz steht
- Mobilitätskonzept einschließlich Stellplatzfrage
- Zufahrt zum Grundstück einschließlich der Erschließungssituation
- Energetische Umsetzung der städtischen Vorgaben
- Barrierefreiheit
Die Vergabe des Grundstückes zum Bau von ca. 35 öffentlich geförderten Wohnungen soll an Wohnungsbaugenossenschaften erfolgen, die entweder im Kieler Raum ansässig sind oder bereits Wohnungsbestände im Kieler Stadtgebiet haben, um die lokalen Anbieter zu fördern und den Mietern kurze Wege und enge Kontakte zu den jeweiligen Genossenschaften zu sichern.
Der im Exposé genannte Erbbauzins von 2 % ist aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der IBSH als auskömmlich ermittelt worden, da entgegen der sonst üblichen Anteile von 30 – 50% von der Stadt hier 100 % öffentlich geförderter Wohnungsbau gefordert wird.
Durch die Erbbaurechtsvergabe nach der Konzeptausschreibung soll langfristig der Bestand an öffentlich geförderten Wohnraum in Kiel erhöht und die städtischen Ziele der Wohnraumförderung umgesetzt werden.
Doris Grondke
Stadtbaurätin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152,8 kB
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