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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0479/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Schenkung von zwei Skulpturen der Kieler Kreiselkompass-Erfinder Hermann Anschütz-Kaempfe und Albert Einstein wird angenommen.

 

Der Unterzeichnung des anliegenden Schenkungsvertrages durch Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

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Begründung:

 

Der Verein zur Errichtung eines Denkmals der Kieler Kreiselkompass-Erfinder Einstein und Anschütz e. V. möchte den Bürger*innen der Landeshauptstadt Kiel zwei von dem schleswig-holsteinischen Bildhauer Jörg Plickat geschaffene Skulpturen schenken und damit die Leistung der beiden Kieler Kreiselkompass-Erfinder Hermann Anschütz-Kaempfe und Albert Einstein würdigen. 

 

Die Landeshauptstadt Kiel übernimmt mit der Zustimmung zur Schenkung die Verpflichtung zur Pflege und Instandhaltung der Skulpturen. Der Vertragsentwurf liegt diesem Antrag bei.

 

Die Übergabe des Kunstwerkes durch den Verein an die Landeshauptstadt ist für den 15. September 2021 geplant. An diesem Tag vor 101 Jahren sprach Albert Einstein vor großem Publikum im Kieler Gewerkschaftshaus über seine Relativitätstheorie. Aufgrund seines jüdischen Glaubens durfte Einstein seinerzeit nicht in der Christian-Albrechts-Universität sprechen. Zwei Jahre später erhielt er den Nobelpreis. Mit der Schenkung wird an die Erfindung und Patentierung des Kreiselkompasses durch Hermann Anschütz-Kaempfe und Albert Einstein erinnert. Die Erfindung ist auch heute noch von großer Bedeutung für die See- und Luftfahrt. Durch die Skulpturen soll die historische und bis heute bestehende Bedeutung dieser Erfindung hervorgehoben werden. Kiel wird damit noch sichtbarer als Stadt der Wissenschaft und Forschung in das öffentliche Bewusstsein gerückt.

 

Es ist vorgesehen, die Skulpturen an der Kiellinie aufzustellen, nachdem die Planungen zur Umgestaltung abgeschlossen sind. In der Zwischenzeit werden die Statuen auf dem Grundstück des Haus Weltclub platziert.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

 

 

Anlage: Schenkungsvertrag


Schenkungsvertrag
über Skulpturen Kieler Kreiselkompass-Erfinder

Anschütz und Einstein

 

zwischen

 

1. der Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch den Oberbürgermeister,

 

und

 

2. dem Verein zur Errichtung eines Denkmals der Kieler Kreiselkompass-Erfinder Einstein und Anschütz e. V., Düsternbrooker Weg 35a, 24105 Kiel,

vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden Dr. Redelf Martin Habben,

(nachfolgend auch „Verein“ genannt)

 

 

Präambel

 

Der Verein zur Errichtung eines Denkmals der Kieler Kreiselkompass-Erfinder Einstein und Anschütz e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, an die beiden Kieler Erfinder Anschütz und Einstein zu erinnern und die für die Kieler Stadtgeschichte und kulturgeschichtlich so bedeutsame Zusammenarbeit der beiden Erfinder in politisch schwierigen Zeiten für künftige Generationen wachzuhalten.

 

Dieses Ziel des Vereins soll verwirklicht werden durch die Schaffung von zwei überlebensgroßen, einander zugewandten Skulpturen der beiden Kieler Kreiselkompass-Erfinder Anschütz und Einstein und der Nachbildung eines historischen Kreiselkompasses im öffentlichen Raum durch den Bildhauer Jörg Plickat aus Bredenbek.

 

Der Verein möchte den Bürger*innen der Landeshauptstadt Kiel diese von dem schleswig-holsteinischen Bildhauer Jörg Plickat geschaffene Skulpturen schenken und damit die beiden Kieler Kreiselkompass-Erfinder ehren. Durch diese Schenkung soll gleichzeitig die historische und bis heute bestehende Bedeutung dieser Erfindung hervorgehoben und Kiel als Stadt der Wissenschaft und Forschung als maßgeblicher Standortfaktor in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden.

 

 

 

 

§ 1

 

(1) Der Verein zur Errichtung eines Denkmals der Kieler Kreiselkompass-Erfinder Einstein und Anschütz e. V., der vom Finanzamt Kiel durch Bescheid vom 02.10.2020 als gemeinnützig anerkannt wurde, beauftragt erst nach Unterzeichnung dieses Schenkungsvertrages den Bildhauer Jörg Plickat (nachfolgend: der Bildhauer) mit der Gestaltung, Herstellung und Aufstellung von zwei überlebensgroßen, einander zugewandten Skulpturen der beiden Kieler Kreiselkompass-Erfinder Anschütz und Einstein und der Nachbildung eines historischen Kreiselkompasses.             

 

 Der Verein schenkt diese Skulpturen der Landeshauptstadt Kiel am 15. September 2021 zunächst am Interimsstandort zur späteren Aufstellung an dem im folgenden Absatz genannten endgültigen Standort.

 

(2) Die Skulpturen sollen nach Abschluss der Bauarbeiten an der Kiellinie („endgültiger Standort“) aufgestellt werden. Verein und Stadt sind sich einig, dass das Berthold-Beitz-Ufer in Höhe des Hauses Weltclub als endgültiger Standort realisiert werden soll. Die finale Standortrealisierung sollte jedoch dem Wettbewerb zur Kiellinie vorbehalten sein.

    Die Wettbewerbsteilnehmer werden von der Stadt Kiel über die Einbeziehung der Skulpturen in ihre Planung informiert.

 

 Wegen anstehender umfangreicher Bauarbeiten am Förde-Ufer wird die Aufstellung der Skulpturen am endgültigen Standort erst nach Abschluss der Umgestaltung möglich sein. Deshalb sollen die Skulpturen zunächst bis zum Ende der Bauarbeiten auf der Rasenfläche des Hauses Weltclub neben dem modernen Gebäude des Gästehauses der Universität aufgestellt und der Stadt Kiel am 15. September 2021 übergeben werden, bis sie an dem endgültigen Standort an der Kiellinie/ Berthold-Beitz-Ufer in der Nähe des Interimsstandortes aufgestellt werden können.

 

    Die Stadt Kiel stellt das Institut für Weltwirtschaft als Hausherrin des Grundstücks Haus Weltclub/Gästehaus der Universität während dieser Interimszeit von allen Obhutspflichten frei. Eine von der Eigentümerin des Grundstücks des Interimsstandortes erbetene Vereinbarung zwischen der Stadt Kiel und der Grundstückseigentümerin wird bilateral eingegangen. Zwischen der Eigentümerin des Grundstücks und der Landeshauptstadt Kiel wird während der Interimszeit ein Zugangsrecht vereinbart.

 

(3) Die Landeshauptstadt Kiel wird rechtzeitig vor der Aufstellung am endgültigen Standort etwa erforderliche Genehmigungen beibringen, die zur Aufstellung erforderlich sind. Sie wird den Verein rechtzeitig darüber informieren, wann der endgültige Standort zur Verfügung steht und wird die schriftliche Zustimmung des Vereins zu dem ausgewählten Standort im öffentlichen Raum einholen.

 

 (4) Sollte aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, die Herstellung und Aufstellung der Skulpturen durch den Bildhauer nicht zustande kommen, besteht für die Landeshauptstadt Kiel kein Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Ersatzleistung.

 

 

§ 2

 

(1) Der Verein hält die Landeshauptstadt Kiel von jeglichen Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung und Aufstellung der Skulpturen auf dem Interims-Standort frei. Die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet sich jedoch, die später mit der Versetzung der Skulpturen erforderlichen Arbeiten in enger Abstimmung mit dem Bildhauer auf eigene Kosten selbst vorzunehmen und die Rasenfläche auf dem vorübergehenden Standort (Gelände des Hauses Weltclub/Gästehaus der Universität) wiederherzurichten.

 

(2) Die Landeshauptstadt Kiel wird den Skulpturen nach vollzogener Schenkung

       am 15.September 2021 die übliche Pflege zukommen lassen, sowie den Verein von jeglichen Kosten der Pflege und Unterhaltung freihalten. Sie wird die Skulpturen regelmäßig auf eventuelle Beschädigungen kontrollieren und den Skulpturen die gleiche ordnungsgemäße Pflege und Obhut zukommen lassen, wie dies bei anderen Kunstwerken im öffentlichen Raum der Fall ist.

 

(3)  Die Unterhaltungspflicht der Landeshauptstadt Kiel endete jedoch beispielsweise in dem Fall, dass eine Sanierung der Skulpturen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar wäre.

 

(4) Die Entfernung der Skulpturen vom endgültigen Standort bedarf der vorherigen Zustimmung des Vereins. Die Zustimmungspflicht entfällt im Falle des Absatzes (3).
Der Verein kann mit Kosten für die Entfernung nicht belastet werden.

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

 Die Mitgliederversammlung des Vereins hat diesem Vertrag am 16. April 2021 zugestimmt.

 

§ 4

 

(1) Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen/Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem inhaltlich Gewollten am nächsten kommt.

 

 

Kiel, den 16.04.2021

 

 

 

 

 

 

(Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer)   (Dr. Redelf Habben)

Landeshauptstadt Kiel     Verein zur Errichtung eines Denkmals

          der Kieler Kreiselkompass-Erfinder

          Einstein und Anschütz e. V.

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

May 25, 2021 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 3, 2021 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Jun 10, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen