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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0494/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Anlass

Die Durchführung des Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Holstenstraße bis zum Alten Markt sowie benachbarte Plätze“ wurde vom Bauausschuss am 04.06.2020 (Drs.-Nr. 0311/2020) beschlossen und der Wettbewerb wurde europaweit veröffentlicht. Von 33 an einer Teilnahme interessierten Büros wurden 15 Büros zum Wettbewerb zugelassen. Bis zum 11.11.2020 (Abgabefrist) haben schließlich 12 Büros ihre Wettbewerbsarbeiten eingereicht.

Aus Corona-bedingten Gründen musste die Preisgerichtssitzung zweimal verschoben werden. Die Sitzung konnte am 11.05.2021 erfolgreich durchgeführt werden.

 

Ergebnis

Es wurden drei Preise vergeben. Der erste Preis ging an die Landschaftsarchitekten und Stadtplaner aus Hannover, Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB. Mit dem zweiten Preis wurde das LandschaftsArchitekturbüro WES GmbH aus Berlin gekürt. Der dritte Preis ging an die capatti staubach urbane Landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB.

Darüber hinaus wurden vom Preisgericht zwei Ankerkennungen ausgesprochen und vergeben.

 

chste Schritte

Die Übertragung von weiteren Planungsleistungen erfolgt nur dann, wenn die Ratsversammlung beschließt, dass die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll.

Es ist geplant, der Selbstverwaltung im August 2021 einen Antrag der Verwaltung vorzulegen. Dieser soll folgende Beschlusspunkte beinhalten:

1.)    Beauftragung von für die weitere Bearbeitung notwendigen Planungsleistungen

Wie in der Wettbewerbsauslobung festgelegt, wird nun mit dem ersten Preisträger das Verhandlungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zur Vergabe der erforderlichen weiteren Planungsleistungen durchgeführt. Dies beinhaltet folgende zu vergebende Leistungen:

  1. Gestaltungshandbuch für das gesamte Wettbewerbsgebiet,
  2. Beleuchtungskonzept für das gesamte Wettbewerbsgebiet,
  3. Freiraumplanung: Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung (= Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI) für den ersten Bauabschnitt.

2.)    Reihenfolge der Bauabschnitte,

3.)    Bürger*innenbeteiligung zum 1. Bauabschnitt.

 

Kosten und Finanzierung

Die Landeshauptstadt Kiel kann von einer Förderung in Höhe von 2/3 der förderfähigen Kosten ausgehen („Mindest- bzw. Regelförderquote“). Sollte die Stadt Kiel weiterhin als finanziell notleidend eingestuft werden, kann eine Quote von bis zu 90% der förderfähigen Kosten erreicht werden („Maximalförderquote“).

 

Information

  • Der Siegerentwurf und alle anderen Wettbewerbsarbeiten sind unter der Webseite www.kiel.de/holstenstrasse einzusehen.
  • Der Siegerentwurf wurde im Ortsbeirat Mitte am 18.05.2021 vorgestellt. Der Ortsbeirat hat den Siegerentwurf einstimmig befürwortet und zur Umsetzung empfohlen.
  • Ab Ende Mai/Anfang Juni 2021 werden die Entwürfe der 1.-3. Preise und die beiden Anerkennungen für ca. drei Wochen in Auszügen in Geschäfts-Schaufenstern in der Holstenstraße und der Andreas-Gayk-Straße zu sehen sein. Begleitend werden Führungen zu den prämierten Arbeiten durch das Wettbewerbsgebiet angeboten. Geplante Termine sind 08.06.21, 10.06.21 und 17.06.21. Eine Anmeldung ist unter holstenstrasse@kiel.de gewünscht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

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Beschlüsse

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Jun 3, 2021 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen