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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0515/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Dem Vorschlag der Priorisierung von Planungen zur Umwandlung von Kfz-Fahrspuren zugunsten des Radverkehrs wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung entsprechend der in der Anlage dargelegten Bewertung zu vertiefen, eine Umsetzung vorzubereiten und vor einer Umsetzung die jeweiligen Projekte der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Kiel betreibt seit vielen Jahren eine offensive Radverkehrsförderung und zählt heute zu den bekanntesten „Fahrradstädten“ in Deutschland. Der Radverkehrsanteil bei der Verkehrsmittelwahl konnte sukzessive auf 22 % (Quelle SrV 2018) gesteigert werden. Die Zielsetzungen des Masterplans 100 % Klimaschutz verfolgen eine weitere deutliche Steigerung. Mit dem Beschluss Climate Emergency (Drs. 901/2019) ist der Anteil des Radverkehrs im Modal Split bis zum Jahr 2025 auf einen Anteil von mind. 25 % zu erhöhen.

Voraussetzung für eine Ausschöpfung der Potenziale und Erreichung der angestrebten Ziele ist eine weitere systematische Radverkehrsförderung.

 

Um die Fahrradnutzung in der Landeshauptstadt Kiel von dem bereits erreichten vergleichsweise hohen Niveau noch weiter zu steigern, ist insbesondere der weitere Ausbau einer

leistungsfähigen, sicheren und komfortablen Radverkehrsinfrastruktur erforderlich. Angesichts der angestrebten Erhöhung des Radverkehrsanteils und unter Berücksichtigung der zunehmenden Verbreitung von Pedelecs/E-Bikes bedarf es vor allem einer deutlichen Ausweitung der Kapazitäten der Radverkehrsanlagen im Hinblick auf eigenständige d. h. vom Fuß- und Kfz-Verkehr abgetrennte Führungen und auf ausreichende Dimensionierung bzw. Breiten. Daher wurde im Green City Plan (Drs. 0716/2018) das Thema die Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs aufgegriffen.

 

GemäßClimate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution“ (Drs. 0901/2019) wird die Verwaltung im Kapitel 6.1 „Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs“ aufgefordert, dies genauer zu betrachten:

6. Green City Plan

6.1. Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs

Es wird beschlossen, die Planung und Umsetzung von Premiumrouten im

Radverkehrsnetz zu forcieren. Hierfür ist durch die Verwaltung eine genauere

Betrachtung der Straßen, die in der aktuell vorliegenden Untersuchung von Premiumradrouten im Rahmen des Green City Plans vorgeschlagen wurden, in die Wege zu leiten.

Die Verwaltung wird dabei besonders auf eine zusammenhängende Planung achten, die einen guten Fluss des Radverkehrs auf den Premium-routen von Anfang an berücksichtigt.

 

Auch einige Ortsbeiratsbeschlüsse (u. a. Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm) greifen das Thema Umwandlung von Kfz-Fahrspuren auf und fordern die Verwaltung auf, Vorschläge zu entwickeln.

 

Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen und eine systematische Prüfung aller mehrstreifigen Straßen hinsichtlich Potenzial und Machbarkeit zur Umwandlung von Kfz-Fahrspuren in Radfahrstreifen vorgenommen.

 

Prüfergebnis

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat bereits in der Vergangenheit Kfz-Spuren zu Gunsten des Radverkehrs reduziert. Dies war beispielsweise im Knooper Weg oder in der Olshausenstraße der Fall. Allerdings ist auch festzustellen, dass nach Fertigstellung der westlichen Umfahrung (B 76, Olof-Palme-Damm und Theodor-Heuss-Ring) die ehemaligen Hauptverkehrsachsen wie z. B. der Westring trotz stark reduzierter Verkehrsbelastung nicht auf jeweils eine Kfz-Fahrspur zurückgebaut wurden.

 

Bei der Überprüfung, ob die Anzahl der vorhandenen Kfz-Spuren reduziert werden kann, sind mehrere Punkte zu beachten. Zunächst spielt die Verkehrsbelastung eine Rolle, wobei man es sich bei vorhandener Flächenkonkurrenz nicht leisten kann, dass die Kfz-Flächen nur für eine Stunde am Tag (Spitzenstunde) oder nur r Umleitungsverkehre bei Baustellen oder Unfällen im übergeordneten Hauptverkehrsachsennetz vorgehalten werden. Die Beurteilung von freien Kapazitäten eines Abschnitts erfolgt in der Regel über eine Verkehrsuntersuchung der anliegenden Knotenpunkte.

 

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die vorhandene Radinfrastruktur. Solange diese den Regelwerken entspricht und auch das vorhandene Radverkehrsaufkommen nicht zu einer Überlastung führt, ist es aufgrund personeller und finanzieller Ressourcen sinnvoller, andere Projekte vorrangig voran zu treiben. Dabei ist grundsätzlich festzustellen, dass insbesondere bei Straßen mit baulich hergestellten Parkstreifen, wie es beispielsweise in der Eckernförder Straße der Fall ist, eine Verlagerung vom Radweg auf die Fahrbahngliche Konflikte zwischen Rad- und Kfz-Verkehr nach sich ziehen und die Attraktivität und Akzeptanz eines breiteren Radfahrstreifens durch Parkvorgänge oder „Zweite-Reihe-Parken leiden kann. In diesen Fällen kann es besser sein, wenn die betreffende Straße komplett umgebaut wird. Als Beispiel kann hier der geplante Ausbau der Gutenbergstraße zwischen Westring und Christian-Kruse-Straße genannt werden, bei dem der Radverkehr auf die bisher als Parkstreifen genutzte Fläche verlegt wird und das Parken zumindest in den Nachtstunden auf die Fahrbahn verlegt wird. Darüber hinaus sind die bei einer Einrichtung eines benutzungspflichtigen Radfahrstreifens nicht mehr benötigten Radwege zurückzubauen oder zumindest die Befahrbarkeit durch entsprechende Sperren an den Knotenpunkten und Einmündungen glichst zu unterbinden.

 

Die Ergebnisse der Vorprüfung sind in der als Anlage 1 angefügten Tabelle dargestellt. In der Liste wurden dabei alle Straßen aufgenommen, in der für den Kfz-Verkehr außerhalb der Knotenpunkte mehr als zwei Fahrstreifen in einer Richtung zur Verfügung stehen. Dabei wurden auch überbreite Kfz-Spuren, die nicht durch eine Markierung voneinander getrennt sind, mit aufgenommen und bewertet. Bei längeren Straßen wurden Abschnitte gebildet.

 

Die nachfolgend genannten Straßenabschnitte bieten aus Sicht der Verwaltung ein hohes Potenzial für die Umwandlung von Kfz-Spuren zugunsten des Radverkehrs. In mehreren Straßen wurden die Planungen bereits aufgenommen, z. T. gibt es auch bereits Beschlüsse zur Umsetzung.

 

An folgenden Maßnahmen wird derzeit gearbeitet:

 

  • Werftstraße (zwischen Zur Fähre und Klausdorfer Weg, Premiumradroute 1),
  • Prinz-Heinrich-Straße (zwischen Einfahrt Famila und Feldstraße, Premiumradroute 1),
  • Kiellinie (zwischen Feldstraße und Tirpitzmole, Premiumradroute 1),
  • Gutenbergstraße (zwischen Westring und Veloroute 10),
  • Eckernförder Straße (zwischen Kronshagen und Steenbeker Weg bzw. Rungholtplatz, Premiumradroute 4),
  • Holtenauer Straße zwischen Lehmberg und Knooper Weg, Beschluss BA Drs. 0448/2020 (Die grundsätzliche Realisierbarkeit wird von Seiten der Verwaltung geprüft und ist mit den Gewerbetreibenden der Holtenauer Straße sowie dem Ortsbeirat weiter abzustimmen.),
  • Preetzer Straße zwischen Werftstraße und Ostring und
  • Sophienblatt zwischen Stresemannplatz und Ringstraße stadtauswärts.

 

Weitere Straßen bieten aus Sicht der Verwaltung ein hohes Potenzial für den Radverkehr. Sie verfügen über wenig zufriedenstellende Radverkehrsanlagen. Daher sollen dort die Planungen mit hoher Priorität angefangen werden, sobald es die personellen Kapazitäten nach Abarbeitung von o. g. Maßnahmen zulassen.

 

  • Eckernförder Straße (zwischen Arndtplatz und Westring, Premiumradroute 4),
  • Eckernförder Straße (zwischen Olof-Palme-Damm und Kopperpahler Allee/Gemeindegrenze Kronshagen, Premiumradroute 4),
  • Hamburger Chaussee zwischen Danewerkstraße und Waldwiesenstraße,
  • Hasseldieksdammer Weg,
  • Hermann-Weigmann-Straße,
  • Karlstal von der Werftstraße bis zur Verbindungsstraße Elisabethstraße,
  • Kronshagener Weg zwischen Westring und Exerzierplatz und
  • Schönberger Straße (zwischen Wischhofstraße und Werftstraße, Premiumradroute 1).

 

Beteiligungen und Weiteres Vorgehen

 

Das Mobilitätsforum hat in der Sitzung vom 04.08.2021 die Maßnahmen mit entsprechender Priorisierung positiv aufgenommen. Es wird darum gebeten, dem ÖPNV ausreichend Raum zu geben.

 

Zu den in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen wird zu einem späteren Zeitpunkt im Fall einer sich konkretisierenden Planung eine gesonderte Beteiligung der Ortsbeiräte, von Fahrrad- und Mobilitätsforum sowie weiterer Stakeholder durchgeführt. Darüber hinaus müssen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Es erfolgt dann maßnahmebezogen ein eigener Antrag der Verwaltung an die Selbstverwaltungsgremien zur Beschlussfassung.

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 2, 2021 - Bauausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

Sep 16, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen