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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0517/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

r den Bau der gemauerten Fassade des neu gebauten Parkhauses ZOB musste von der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) eingeholt werden.

 

Dies wurde wegen der Abweichungen der sog. Lochfassade zu den geltenden bauaufsichtlich eingeführten Mauerwerksnormen erforderlich. Die Zustimmung wurde bereits 2016 erteilt. Durch unvorhergesehene Abweichungen von dieser Zustimmung im Bauablauf wurden Ergänzungen zu der 2016 erteilten ZiE erforderlich, die nun durch das zuständige Ministerium vorgelegt wurden.

 

r die Klinker-Mauerwerksfassade des Parkhauses als sog. Lochfassade hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung am 29.04.2021 seine ergänzende Zustimmung gegeben.

 

Hiermit liegt die Ergänzung der Zustimmung im Einzelfall Nr. IV 271-516.602.909 für die Verwendung einer Klinker-Mauerwerksfassade als Ziegelgitterkonstruktion mit bewehrten Mauerwerkselementen, die in Bezug auf ihre Bauart wesentlich von den zugehörigen Technischen Baubestimmungen abweicht (nicht geregelte Bauart), vor.

 

Die bereits bestehende Zustimmung im Einzelfall Nr. IV 271-516.602.909 vom 22.12.2016 (ZiE 2016) ist geändert bzw. ergänzt worden.

 

Die Änderung/Ergänzung der bestehenden ZiE 2016 ist erforderlich gewesen, da abweichend von dieser in Teilbereichen

 

  • der Klinker-Mauerwerksfassade Mörtel der Mörtelgruppe IIa statt Mörtel der vorgesehenen Mörtelgruppe III zur Anwendung gekommen ist,

 

  • sog. Halfen-Anker der Fassade nicht zustimmungsgemäß eingebaut wurden,

 

  • die vollständige Mörtelverfüllung zwischen Bewehrungsstab und Mauerstein nicht erreicht wurde (Hohlstellen),

 

  • die zwingend zu gewährleistende Längsausdehnung der Ziegelgitterfassade auf Grund nicht vermeidbarer Mörtelbrücken in Frage zu stellen ist,

 

  • die Mindeststoßfugenbreite von 6 mm gem. Mauerwerksnorm unterschritten ist.

 

Durchzuführende Arbeiten in 2021

 

Die ZiE beinhaltet unterschiedliche Auflagen, so dass in 2021 eine Untersuchung der betroffenen Bereiche unter Beteiligung des Prüfamtes für Standsicherheit sowie dem beauftragten Ingenieurbüro auf unzulässige Mörtelbrücken durchzuführen ist. Festgestellte die zwängungsfreie Lagerung behindernde Mörtelbrücken sind in geeigneter Weise entsprechend erfolgter Abstimmung mit dem Prüfamt für Standsicherheit sowie dem zuständigen Ingenieurbüro zu beseitigen.

 

Innerhalb des Parkhauses sind die nicht vermörtelten Fugen entsprechend der Stellungnahme des beauftragten Ingenieurbüros mit einem geeigneten Material zu verschließen, um ein Eindringen von Schmutz und Niederschlagswasser auszuschließen.

 

Von der Außenseite des Parkhauses sind die vorhandenen Ziegellöcher für die Bewehrung der vorstehenden Lisenen im Bereich der Stahlbetonattika nachträglich mit Mörtel der Mörtelgruppe III zu verschließen. Diese Arbeiten sind mittels eines Hubsteigers auszuführen.

 

Der Gesamtbetrieb des Parkhauses wird für diese Arbeiten nicht eingeschränkt sein. Die Arbeiten können auf allen Ebenen innerhalb von 14 Tagen erledigt werden. Für die Arbeiten an der Außenfassade werden ca. 3 - 5 Tage benötigt.

 

Ausblick

 

Da die Ausführung nach Fertigstellung der Ziegelgitterlochfassade auf Übereinstimmung mit den Maßgaben der gutachtlichen Stellungnahme gemäß Aussage des Ingenieurbüros nicht zerstörungsfrei überprüfbar ist, wurde mit den Beteiligten eine verdichtete Überprüfung der Mauerwerksfassade auf Rissbildung und Schädigung vereinbart. Die Klinkerfassade und hier im Besonderen der Bereich der Ziegelgitterfassade ist jährlich ab 2021 sowie nach extremen Sturmereignissen durch das Ingenieurbüro unter Beteiligung des Tiefbauamtes sowie des Prüfamtes für Standsicherheit der Stadt Kiel augenscheinlich auf Schäden und Rissbildung zu überprüfen. Das Ergebnis der jeweiligen Überprüfungen ist zu dokumentieren und zur Bauakte zu nehmen. Das noch zu entwickelnde Prüfkonzept ist mit dem Prüfamt für Standsicherheit abzustimmen. Ergibt die jährliche Überprüfung eine Riss- oder Schädigungszunahme, ist der Gutachter einzuschalten. Nach 5-maliger jährlicher Überprüfung der Fassade ist in Abhängigkeit der Überprüfungsergebnisse durch den Gutachter unter Beteiligung des Prüfamtes für Standsicherheit festzulegen, ob und in welchem Zeitraum noch weitere Überprüfungen erforderlich sind. Weiterhin ist stets unmittelbar nach einer Brandeinwirkung auf die Ziegelgitterfassade ebenfalls eine Überprüfung durch den vorgenannten oder eine*n entsprechende*n Gutachter*in erforderlich.

 

Die Folgekosten werden entsprechend durch die ausführende Baufirma des Parkhauses ZOB getragen.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Beschlüsse

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Jun 3, 2021 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen