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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0518/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Zu 1.  Ein weiterer Trassenabschnitt der Veloroute 10, gelegen zwischen dem Hasseldieksdammer Weg und der Straße Zum Hasseer Bahnhof, ist zur Fahrradstraße ausgebaut worden. Nach erfolgter Verkehrsfreigabe am 30.09.2019 und zwischenzeitlicher Aktualisierung der Stadtgrundkarte sollen jetzt noch zwei Teilabschnitte der Veloroute 10 als eigenständige Verkehrsflächen gewidmet werden.
Der Teilabschnitt A befindet sich zwischen dem Hasseldieksdammer Weg (K 2) und den Abzweigungen zum südlich gelegenen Wanderweg an der A 215 (Anlage 2).
Der Teilabschnitt B befindet sich zum größten Teil auf dem Grundstück der CITTI Handelsgesellschaft mbH & Co. KG südlich des CITTI-Parkhauses (Anlage 3). Der Eigentümer hat seine Zustimmung zur geplanten Widmung erteilt.

In den beigefügten Lageplanausschnitten sind die zu widmenden Flächen rot umrandet dargestellt. Diese Verkehrsflächen sollen gemäß § 3 Abs.1 Nr. 4b StrWG des Landes Schleswig-Holstein als beschränkt öffentliche Straße, selbstständiger Geh- und Radweg gewidmet werden.

Der zwischen diesen beiden Abschnitten im Bereich der Anschlussstelle Kiel-Mitte gelegene Teil der Veloroute 10 ist bereits im Zuge des Planfeststellungsbeschlusses zur Anschlussstelle Kiel-Mitte gewidmet worden.

Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 der Widmung zugestimmt.

 

Zu 2.  Die Baumaßnahme der Park & Ride- und Bike & Ride-Anlage mit einer Bushaltestelle am Bahnhaltepunkt Russee in der Köpenicker Straße ist am 20.05.2020 soweit abgeschlossen. Diese Verkehrsflächen sollen entsprechend des beigefügten Widmungsplanes (Anlage 4) gewidmet und umgestuft werden.

Die gelb markierte Verkehrsfläche soll gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c StrWG des Landes
Schleswig-Holstein als sonstige öffentliche Straße, Parkplatz gewidmet werden.

Die rötlich markierte Verkehrsfläche (Treppenanlage zum Russeer Weg) soll gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG des Landes Schleswig-Holstein als beschränkt öffentliche Straße, selbstständiger Gehweg gewidmet werden.

Die ocker markierte Verkehrsfläche ist bereits gemäß § 3 Abs. 3 StrWG des Landes Schleswig-Holstein als Gemeindestraße gewidmet. Diese soll gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c StrWG des Landes Schleswig-Holstein zur sonstigen öffentlichen Straße, Parkplatz umgestuft werden.

Der Ortsbeirat Russee/Hammer/Demühlen hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 der Widmung zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 3, 2021 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 10, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen