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Interfraktioneller Antrag - 0520/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekenntnis zur auskömmlichen Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen als gemeinsame Aufgabe von Land und Kommunen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP-Ratsfraktion; Ratsfraktion DIE LINKE; CDU-Ratsfraktion; Ratsfraktion Die FRAKTION
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 20, 2021
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Antrag
Antrag:
Die Kieler Ratsversammlung bekennt sich zu den Inhalten und Zielen der Istanbul-Konvention und erklärt sich solidarisch mit allen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Die Kieler Ratsversammlung erklärt sich solidarisch mit allen Mitarbeiterinnen, die Tag für Tag eine hervorragende Arbeit in den Frauenfacheinrichtungen und in den Frauenhäusern leisten. Die Kieler Ratsversammlung setzt sich weiterhin dafür ein, in ihrer Zuständigkeit die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die in der Istanbul-Konvention unterzeichneten Ziele zu erreichen. Dazu gehört unter anderem, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für den Schutz von Frauen vor Gewalt nötig sind, wie Beratung, Information und das Bereitstellen von Schutzunterkünften in ausreichender Zahl.
Die Kieler Ratsversammlung bittet die Landesregierung, gemeinsam mit den Kommunen eine auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen in Kiel bzw. in Schleswig-Holstein sicher zu stellen. Die Kommunen sollen dabei nicht zusätzlich finanziell belastet werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zunehmend sind Frauen und Kinder tagtäglich von häuslicher Gewalt bedroht. Umso nötiger ist es, die Ziele der im Mai 2011 vom Europarat angenommenen und von 39 Staaten unterzeichneten Istanbul-Konvention umzusetzen. Diese verpflichtet die Staaten u. a. zu Maßnahmen für den Schutz von Frauen vor Gewalt wie Beratung, Information und das Bereitstellen von Schutzunterkünften in ausreichender Zahl. Die unterzeichnenden Staaten sind damit verpflichtet, finanziell für die Frauenhäuser aufzukommen.
Die Mitarbeiterinnen in den Frauenfacheinrichtungen und in den Frauenhäusern leisten Tag für Tag herausragende Arbeit:
- Hilfe für misshandelte Frauen und ihre Kinder durch Unterstützungsleistungen zur Wiedergewinnung der psychischen Gesundheit,
- Beratung in familien- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie zur psychischen und körperlichen Gesundheit,
- pädagogische Kinderbetreuung und
- Hilfe bei der Wohnungssuche und Beratung nach der Frauenhauszeit.
Die Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen in Kiel wie in ganz Schleswig-Holstein ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der Land und Kommunen gemeinsam handeln müssen. Eine einseitige Abwälzung dieser Aufgabe vom Land auf die Kommunen ist nicht akzeptabel.
gez. Ratsfrau Astrid Leßmann f.d.R.
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsmitglied Jessica Kordouni f.d.R.
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke f.d.R.
FDP-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Svenja Bierwirth f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE
gez. Ratsherr Jan Wohlfarth f.d.R.
CDU-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Ove Schröter f.d.R.
Ratsfraktion DIE FRAKTION