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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0521/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Änderungsantrag zu Drs. 0191/2020, in der Sitzung des BA am 13.08.2020 beschlossen:

 

Der Ortsbeirat hat umfangreiche Forderungen für die Mobilität und den Parkraum im sog. „Stinkviertel“ aufgestellt und gebeten, aus diesen Forderungen ein Mobilitäts- und Parkraumkonzept zu entwickeln. Hierbei stehen folgende Punkte im Vordergrund:

 

-          In allen Straßen des Stinkviertels muss auf beiden Seiten eine durchgehende Gehwegbreite von mindestens 1,8 Metern sichergestellt werden.

 

-          Die Legalisierung des bislang geduldeten Schrägparkens soll geprüft werden. Für parkende PKW soll vor allem die Fahrbahn genutzt werden.

 

-          Die Prüfung von Einbahnstraßenregelungen.

 

-          Abstellflächen für Fahrräder ("Kieler Bügel") sollen in regelmäßigen Abständen (nicht nur an den Kreuzungen) vorgesehen werden. Gewünscht werden auch sichere Abstellmöglichkeiten für Lastenräder.

 

-          Die Möglichkeiten zur Nutzung von Bike- bzw. Carsharing sollen geschaffen bzw. erweitert werden (Stationen für Sprotten-Flotte bzw. Statt-Auto).

 

-          Die Möglichkeit der Einrichtung einer Anwohnerparkzone ist zu prüfen.

 

Für den Bauausschuss am 13.08.2020 hatte die Verwaltung außerdem eine Geschäftliche Mitteilung als Stellungnahme zum Mobilitäts- und Parkraumkonzeptr das Stinkviertel (Drs. 0560/2020) erstellt.

 

Zu den im Antrag des Bauausschusses genannten Punkten wurde von Seiten der Verwaltung ein Mobilitäts- und Parkraumkonzept entwickelt und am 12.05.2021 dem Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook vorgestellt. Das Konzept wurde zustimmend (bei einer Enthaltung) zur Kenntnis genommen.

 

In der Sitzung des Ortsbeirates wurde folgendes Stufenkonzept, im Rahmen des Mobilitäts- und Parkraumkonzeptes (siehe Anlage), dargestellt:

 

Stufe 1  Stärkung alternativer Mobilitätsangebote

 

Stufe 2  Neuordnung des Parkens

teils nach Szenario 1 (Parken am Fahrbahnrand mit Einbahnregelung),

teils nach Szenario 2

(Längs Halbaufparken mit Zweirichtungsverkehr)

 

Stufe 3  Nach Schaffung einer legalen Parkordnung kann die Prüfung einer

Bewohnerparkregelung erfolgen

 

Der weitere zeitliche Ablauf, nach Etablierung der Angebote von Stufe 1, erfolgt unter Abstimmung mit dem Ortsbeirat.

 

Darüber hinaus hat der Ortsbeirat, als Teil seiner Stellungnahme, der Verwaltung gegenüber drei Prüfaufträge formuliert:

 

  1. Die Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit von Szenario 3 (siehe Anhang).
  2. Die Prüfung und Suche weiterer möglicher Nutzung privaten Parkraums, z. B. auf Parkplätzen des Einzelhandels, des KITZ oder der CAU.
  3. Die Prüfung der Möglichkeiten einer Anwohner*innenbefragung zur Häufigkeit der Nutzung eines im Quartier abgestellten Kraftfahrzeugs.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der OBR Ravensberg/Brunswik/Düstern-

brook zur Kenntnis.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 3, 2021 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen