Infosystem Kommunalpolitik
Interfraktioneller Antrag - 0574/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Carsharing
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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Aug 3, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Aug 10, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die LHK hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 95% zu reduzieren (Masterplan 100% Klimaschutz, vgl. Drs. 0985/2017). Hierbei spielt auch die Ausweitung der Elektromobilität eine Rolle. Die Verminderung der Anzahl fossil betriebener Pkw hilft die genannten und beschlossenen Ziele zu erreichen. Vor diesem Hintergrund können E-Carsharing-Fahrzeuge dazu einen Beitrag leisten. Darüber hinaus besteht die Hoffnung, dass durch E-Carsharing vermehrt Bewohner*Innen der Landeshauptstadt auf ihren privaten Pkw verzichten – insbesondere Gelegenheitsnutzer*Innen. Sie bieten außerdem neben dem originären Nutzen eines Fahrzeugs ohne lokalen Schadstoffausstoß und sehr leiser Fahrweise auch positives Anschauungsmaterial. Dazu sind E-Pkw deutlich leiser als konventionell betriebene Fahrzeuge.
Der im Jahr 2018 eingefügte § 5 Abs. 5 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (vgl. Drs. 0709/2018) regelt die Berechnung der Sondernutzungsgebühren für stationsgebundene Carsharing-Angebote mit E-Fahrzeugen für drei Jahre, um den Anteil an E-Fahrzeugen im Carsharingbereich stetig zu erhöhen.
Weiterer Hintergrund zur Förderungswürdigkeit von Carsharing:
Mit mittlerweile mehr als 110.000 in Kiel gemeldeten Kfz ist eine Größenordnung erreicht. Dies führt vermehrt dazu, dass Nutzer*innen in ihrem Stadtteil keinen Parkplatz in unmittelbarer Nähe finden. In den Abendstunden entsteht starker Parksuchverkehr in den Wohngebieten, Kreuzungsbereiche und Gehwege werden zugeparkt. Die Forderungen nach einem Parkraummanagement und einer Verringerung der Anzahl der Kfz im Stadtgebiet werden immer lauter.
Neben einer kontinuierlich zu verbessernden Radverkehrsinfrastruktur, einem höherwertigen ÖPNV-System, Fahrrad- Lastenrad- und Scooter-Verleihsystemen ist insbesondere stationsgebundenes Carsharing dazu geeignet, den privaten Pkw-Besitz für viele Kieler*innen obsolet zu machen und dadurch die Anzahl der Kfz im Stadtgebiet nachhaltig zu verringern. Da bis zur Inbetriebnahme eines höherwertigen ÖPNV-Systems noch Jahre vergehen werden und die Anzahl der in Kiel gemeldeten Pkw derzeit leider immer noch steigt, sollte dem Wachstum von Betreibern stationsbasierter Carsharing-Systeme von Seiten der Kommune nach Kräften Vorschub geleistet werden, um den Prozess des Umstiegs auf alternative Mobilitätsformen, zu denen Carsharing gehört, maximal zu beschleunigen.
Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt in Kiel rund zehn private Pkw. Rund 2.000 Nutzer*Innen teilen sich heute rund 100 Fahrzeuge und ersparen der Landeshauptstadt Kiel bereits heute eine Belastung durch rund 1.000 Privat-Pkw. Dem gegenüber kommen jährlich derzeit immer noch rund 1.000 zusätzliche private Kfz dazu. Damit der Effekt der Entlastung von privaten Pkw nicht nur in Form einer abgeschwächten Steigerung des Zuwachses privater Pkw, sondern nach Erreichen eines Zenits auch durch einen Rückgang der Anzahl privater Pkw eintreten kann, um perspektivisch bis 2050 um 40 % sinken zu können, ist unverzüglich eine deutliche und kontinuierliche Angebotsausweitung erforderlich.
Zur Förderung stationsgebundener Carsharing-Systeme durch die Landeshauptstadt Kiel gehört neben einer wohlwollenden Stationsantragsgenehmigungsverfahren daher aus Sicht der Verwaltung, zumindest keinen aktiven Beitrag zur Verschlechterung des finanziellen Ergebnisses der Carsharing-Betreiber zu leisten, damit diese größtmöglich in neue Fahrzeuge investieren und so das Angebot kontinuierlich erweitern können. Da die Sondernutzungsgebühren für Carsharing in Kiel jährlich einen fünfstelligen Betrag ausmachen, ist eine niedrige Sondernutzungsgebühr für Carsharing ein wichtiger Baustein zur Förderung nachhaltiger Mobilität.
gez. Bürgerliches Mitglied Axel Schnorrenberg f.d.R.
gez. Ratsherr Volkhard Hanns
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Arne Stenger f.d.R.
gez. Ratsfrau Anke Oetken
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Bürgerliches Mitglied Dirk Becker f.d.R.
gez. Bürgerliches Mitglied Maria Laatsch
FDP-Ratsfraktion