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Antrag der Verwaltung - 0594/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Holstenstraße bis zum Alten Markt sowie benachbarte Plätze – Wettbewerbsergebnis und Maßnahmenbeschluss
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Aug 5, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Aug 10, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 19, 2021
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Antrag
Antrag:
- Der mit dem ersten Preis prämierte Wettbewerbs-Gesamtentwurf wird Grundlage für die weiteren, konkretisierenden Planungen.
- Die Verfasser des mit dem ersten Preis prämierten Wettbewerb-Gesamtentwurfs werden mit folgenden Planungen gemäß Auftragsversprechen aus dem Wettbewerb beauftragt:
a) Gestaltungshandbuch und Beleuchtungskonzept für das gesamte Wettbewerbsgebiet,
b) Freiraumplanung für den ersten Bauabschnitt (bis einschließlich Genehmigungsplanung und - nach erfolgtem Baubeschluss - die Ausführungsplanung).
- Die Ergebnisse der Planungsleistungen 2 a + b werden den politischen Gremien zum Baubeschluss vorgelegt.
- Der erste Bauabschnitt umfasst die Holstenstraße vom Alten Markt bis zur Schevenbrücke/Beginn des Holstenplatzes, den Asmus-Bremer-Platz und die westliche Hafenstraße (Anlage 1).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die anliegenden Geschäftsleute, Anlieger*innen, Eigentümer*innen und Beiräte zum ersten Bauabschnitt zur Freiraumplanung angemessen zu beteiligen.
- Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, eine Fördergebietserweiterung beim Fördergeber (MILIG Land S-H) für die obere Holstenstraße (gem. Anlage 2) zu beantragen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Beschusslage
Mit Ratsbeschluss vom 17.05.2018 (Drs.-Nr. 0283/2018) wurden die sukzessive Aufwertung der Holstenstraße einschließlich Holstenplatz bis zum Alten Markt und der angrenzenden Plätze, die Beteiligung der Öffentlichkeit vor Erarbeitung der Wettbewerbsaufgabe/-auslobung, die Vorbereitung eines Planungswettbewerbs mit anschließendem Verhandlungsverfahren und die Ausschreibung des Verfahrensmanagements beschlossen.
Die Wettbewerbsaufgabe beinhaltete auch die Gestaltung der Andreas-Gayk-Straße unter Berücksichtigung einer Trasse für ein künftiges, hochwertiges ÖPNV-System. Die Neuordnung der Verkehrsbeziehungen und Straßenquerschnitte wurden als Vorgaben für den freiraumplanerischen Wettbewerb von der Ratsversammlung beschlossen (Drs.-Nr. 1236/2019).
Mit Beschluss des Bauausschusses am 04.06.2020 (Drs.-Nr. 0311/2020) wurde der Wettbewerbs-Auslobungstext inhaltlich zur Durchführung des Planungswettbewerbs freigegeben.
Das Wettbewerbsergebnis und die nächsten Schritte sind dem Bauausschuss mit der Geschäftlichen Mitteilung Drs.-Nr. 0494/2021 zur Kenntnis gegeben worden.
II. Beschlussfolge
Mit diesem Antrag der Verwaltung (Maßnahmenbeschluss) werden Planungsleistungen für die Freianlagengestaltung zunächst bis einschließlich der Genehmigungsplanung beauftragt. Diese Genehmigungsplanung wird der Ratsversammlung zum Beschluss der baulichen Umsetzung des ersten Bauabschnitts vorgelegt (Baubeschluss).
III. Information und Beteiligung
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Geschäftsleute, Anlieger*innen, Eigentümer*innen und der Kieler Beiräte ist besonders wichtig, da eine Umgestaltung nur dann erfolgreich durchgeführt werden kann, wenn sie von möglichst vielen mitgetragen und unterstützt wird.
Bisher sind u.a. erfolgt:
- Beteiligung der o.g. Gruppen vor der Erarbeitung der Wettbewerbsauslobung. Deren Ideen und Anregungen gingen in die Wettbewerbsauslobung ein.
- Schriftliche Information der am Wettbewerbsgebiet ansässigen Geschäftsleute, Anlieger*innen und Eigentümer*innen über den Planungswettbewerb mit Hinweis auf die Projekt-Webseite und Informationsplattform www.kiel.de/holstenstrasse.
- Einstellung aller Wettbewerbsbeiträge auf www.kiel.de/holstenstrasse (digitale Wettbewerbsausstellung).
- Schaufensterausstellung mit den drei Preisträgerentwürfen (1.-3. Preis) und den zwei Anerkennungen im Juni 2021 in fünf Schaufenstern im Wettbewerbsgebiet.
- Zahlreiche Führungen entlang der Schaufensterausstellung mit Bürger*innen, Anlieger*innen und Schüler*innen, Referendar*innengruppen und Belegschaften.
Information und Beteiligung zum ersten Bauabschnitt
Die Öffentlichkeit (inkl. Kinder und Jugendliche), die anliegenden Geschäftsleute, Anlieger*innen und Eigentümer*innen werden zu jedem einzelnen Bauabschnitt informiert und beteiligt. Ziel ist, die Inhalte des Siegerentwurfs (erster Preis) zu erläutern, Fragen zu beantworten und Anregungen und Wünsche für die weitere Planung des Bauabschnitts zu sammeln Die Beteiligungsveranstaltung soll als Reallabor vor Ort, mit direktem Bezug zum ersten Bauabschnitt durchgeführt werden, um möglichst vielen Menschen eine unmittelbare, intuitiv verständliche Möglichkeit der Information und Beteiligung zu ermöglichen. Ergänzt wird sie durch ein entsprechendes digitales Angebot. Beide Bausteine stellen damit auch sicher, dass unabhängig von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie eine möglichst große Teilnahme erfolgen kann.
Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren insbesondere die Gewerbetreibenden, Anlieger*innen, Eigentümer*innen und Akteur*innen kontinuierlich mit verschiedenen Formaten über die Sachstände informiert. Ziel ist es breit zu informieren, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und im engen Austausch zu bleiben. Unterstützende Leistungen sollen extern vergeben werden (vgl. Pkt. VI).
Information und Beteiligung Holstenplatz
Der mit dem ersten Preis ausgezeichnete Entwurf sieht für den Holstenplatz die Gestaltung einer großen, freien, multifunktionalen Platzfläche und eine angrenzende Trasse für ein ÖPNV System vor. Dazu sind die bestehenden Pavillons auf den Flächen der LHK bei einer baulichen Umsetzung des Entwurfs zurückzubauen. Obwohl der erste Bauabschnitt den Holstenplatz nicht beinhaltet, hat die Verwaltung bereits Gespräche mit den Vertragspartner*innen der Pavillons aufgenommen, um kontinuierlich über den Planungsstand zu informieren als auch gemeinsam mit den Vertragspartner*innen schon jetzt Perspektiven für deren weitere wirtschaftliche Entwicklung zu erarbeiten. Da eine bauliche Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses für den Holstenplatz perspektivisch erst in mehreren Jahren erfolgt, können so sehr frühzeitig die Planungssicherheit und die wirtschaftliche Weiterentwicklung andernorts geprüft werden. Zu Ergebnissen der Möglichkeiten und Perspektiven wird die Verwaltung die Selbstverwaltung rechtzeitig vor einem möglichen Beschluss zu einem zweiten Bauabschnitt informieren.
IV. Verhandlungsverfahren
Mit der Wettbewerbsauslobung wurde beschlossen, dass die Ausloberin – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts – der ersten/dem ersten Preisträger*in die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen überträgt,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV) und soweit das Büro, das mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Preisgericht mehrere erste Preisträger*innen oder keine/n erste Preisträger*in empfehlen sollte und
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (Voraussetzung u.a. Beschluss der Kieler Ratsversammlung, Bewilligung der Förderung durch das für die Städtebauförderung zuständige Ministerium (MILIG Land S-H)).
Es wurde - vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsversammlung zur Umsetzung des ersten Preises (vgl. Antragspunkt 1) – ein Bietergespräch mit der ersten/dem ersten Preisträger*in geführt, um vor der Beschlussfassung sicherzustellen, dass das Büro die o.g. Anforderungen erfüllt und das Honorarangebot für die Planungsleistungen (vgl. Antragspunkt 2) angemessen ist. Das Bietergespräch wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Das Honorarangebot soll nach erfolgtem Beschluss dieses AdV beauftragt werden.
Da das Integrierte Entwicklungskonzept Innenstadt (IEK) erst im Herbst 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, wurde die Zustimmung zur förderunschädlichen Beauftragung der Planung durch das MILIG (Land S-H) eingeholt bzw. von dort bestätigt. In der Abstimmung mit dem MILIG konnte auch erreicht werden, dass das Fördergebiet auf die obere Holstenstraße erweitert werden darf. Dazu ist nach erfolgtem Beschluss der Ratsversammlung ein Erweiterungsantrag beim MILIG zu stellen (vgl. Antragspunkt 6).
V. Bauabschnitte
Rahmensetzungen
Folgende Rahmensetzungen sind bei der Terminierung der Bauabschnitte zu berücksichtigen:
a) Mit der Geschäftlichen Mitteilung Drs.-Nr. 0740/2020 hat das Tiefbauamt über erforderliche und beabsichtigte Erneuerungen und Reparaturen an den vorhandenen Kanalanlagen im Wettbewerbsgebiet informiert und auf Grundlage des baulichen Zustands der Kanäle deren Instandsetzungsmaßnahmen priorisiert.
b) Die Zwischenergebnisse der Trassenstudie für einen höherwertigen ÖPNV (Tram oder BRT-System, avisiert für Ende 2022) sowie der Beschluss über das weiter zu verfolgende System sind abzuwarten, bevor mit vertiefenden Planungen für die Andreas-Gayk-Straße begonnen werden kann.
Fazit
Unter Berücksichtigung der Prioritäten bei der Kanalerneuerung und der erforderlichen Planungssicherheit über das höherwertige ÖPNV-System empfiehlt die Bauverwaltung die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses in mindestens zwei zeitlich aufeinander folgenden Bauabschnitten (BA):
1. BA: Holstenstraße vom Alten Markt bis Höhe Schevenbrücke/Beginn Holstenplatz,
westliche Hafenstraße, Asmus-Bremer-Platz
2. BA: Holstenplatz, Heinrich-Ehmsen-Platz, nördlicher Stresemannplatz, Andreas-Gayk-
Straße
Im ersten Bauabschnitt ist gesichert, dass die Kanalbauarbeiten nach Bedarf flexibel entweder in der oberen oder der mittleren Holstenstraße begonnen werden können. Die Bauabschnittsbildung wurden mit dem Vorsitzenden des Forums Innenstadt und dem Vorsitzenden des Altstadt-Förderkreises abgestimmt und von dort nachdrücklich befürwortet. Inwieweit der zweite Bauabschnitt in Teilabschnitten gebaut werden soll, ist nach Fertigstellung der Trassenstudie und der fortgeschriebenen Planung zu prüfen.
VI. Beteiligungs- und Planungskosten (erster bauabschnitt)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Baustein 1: Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Bauabschnitt
Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Bauabschnitt sind: Erläuterung des Siegerentwurfs (erster Preis), Beantwortung von Fragen, Sammlung von Anregungen und Wünschen für die weitere konkrete Planung des Bauabschnitts im Rahmen einer Vor-Ort-Beteiligung. Die Ausschreibung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird erst nach Beschluss dieses Antrags veröffentlicht. Daher können zurzeit noch keine genauen Kosten genannt werden. Es wird jedoch von ca. 70.000,- € (brutto) ausgegangen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf dem Treuhandkonto Innenstadt vorhanden.
Baustein 2: Kommunikation zum und Vermittlung des weiteren Planungsprozesses
Ziele: Prozessbegleitende Öffentlichkeitsinformation in den nächsten Jahren in unterschiedlichen Formaten (Online, Printprodukte, Veranstaltungen, Runde Tische, etc.). Die Ausschreibung der Planungskommunikation erfolgt erst nach dem Beschluss dieses Antrags. Daher können zurzeit keine genauen Kosten genannt werden. Es wird jedoch von rd. von 60.000,- € (brutto) ausgegangen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf dem Treuhandkonto Innenstadt vorhanden.
Planung
Die Kosten für das Gestaltungshandbuch und das Beleuchtungskonzept werden als Festpreise beauftragt. Die Planungskosten für den ersten Bauabschnitt werden mit fortschreitender Planungstiefe stufenweise und nach anrechenbaren Kosten berechnet. Mit Abschluss der Vorentwurfsplanung wird eine Kostenschätzung und mit der Entwurfsplanung eine Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt. Die unter Antragspunkt 2 aufgeführten Kosten - Gestaltungshandbuch (inkl. Vor-Ort-Bemusterung); Beleuchtungskonzept (inkl. Beleuchtungsprobe); Freianlagenplanung (inkl. vertiefte Untersuchungen, Leitungstrassen- und Brunnenplanung) - bis einschließlich der Genehmigungsplanung belaufen sich auf insgesamt rd. 411.000,- € (brutto).
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf dem Treuhandkonto Innenstadt vorhanden.
VII. Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt mit Fördermitteln der Städtebauförderung und mit Eigenmitteln der Stadt. Es kann von einer Förderung in Höhe von 2/3 der förderfähigen Kosten ausgegangen werden („Mindest- bzw. Regelförderquote“). Sollte die Stadt Kiel weiterhin als finanziell notleidend eingestuft werden, kann eine Quote von bis zu 90% der förderfähigen Kosten erreicht werden („Maximalförderquote“). Aktuell ist offen, ob eine Haushaltsnotlage in den Jahren der Umsetzung der Baumaßnahme zum Tragen kommt. Darüber hinaus hat die Stadt die entfallenen KAG-Beiträge als nicht förderfähige Kosten zu tragen bzw. zu kompensieren.
VIII. Zeitplanung
Zunächst müssen die Kanäle erneuert bzw. saniert und ggf. vorhandene Leitungen umgelegt bzw. erneuert werden, bevor mit der Oberflächengestaltung begonnen werden kann.
Für die Kanalbauarbeiten ist mit rd. zwei Jahren Planungs- und Ausschreibungszeit zu rechnen.
Die Kanalbauarbeiten erfolgen abschnittsweise und werden im ersten Bauabschnitt insgesamt mindestens ein bis eineinhalb Jahre dauern, wobei Zug um Zug in den dann kanalsanierten Bereichen mit der Oberflächengestaltung begonnen werden kann.
Dem Ortsbeirat Mitte wurden am 15.06.2021 die wesentlichen Inhalte des Antrags der Verwaltung vorgestellt und von dort zustimmend zur Kenntnis genommen. Er erhält diesen Antrag nun zur Kenntnisnahme.
Hinweis: Üblicherweise wird eine Beauftragung im nicht öffentlichen Sitzungsteil behandelt. Mit der Beratung in öffentlicher Sitzung soll der Bedeutung der Inhalte des AdV Rechnung getragen werden.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen