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Antrag der Verwaltung - 0597/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Aug 11, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 19, 2021
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Antrag
Antrag:
- Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) wird festgestellt.
Es betragen die Bilanzsumme 134.836.076,36 €
die Summe der Erträge 48.813.246,26 €
die Summe der Aufwendungen 57.039.375,70 €
der Jahresverlust 9.061.100,90 €
Der Jahresverlust von 9.061.100,90 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Beschluss gilt auch für alle nur steuerlich gesondert zu betrachtenden Teilbetriebe. Nach der Spartenrechnung entfällt das vorgenannte Gesamtergebnis mit + 339.501,92 € auf den BgA Dienstleistungen, mit – 13.021.246,63 € auf den BgA Verkehr und Hafen und mit + 3.620.643,81 € auf den BgA Müllverbrennung.
- Der Bestellung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand – Kommanditgesellschaft, Schülperbaum 23 in 24103 Kiel zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1.:
Der EBK hat den Jahresabschluss gemäß § 19 ff EigVO aufgestellt, der mit einem Jahresverlust i. H. v. 9.061.100,90 € (Vj.: Jahresverlust 4.671.316,14) abschließt (Planverlust: 3,3 Mio. €).
Obwohl auch in diesem Jahr ein Verlust ausgewiesen wird, kann dieses Ergebnis gegenüber der Planung als sehr positiv angesehen werden. Der geplante Zuschuss aus dem Stadthaushalt von 10.863.900 € brauchte nicht in Anspruch genommen werden, da der EBK diese Verluste noch aus seinen Gewinnvorträgen ausgleichen konnte. Das Geschäftsjahr 2020 ist von der weltweiten Corona-Pandemie beeinflusst, deren Ausmaß und Dramatik in keinster Weise so voraussehbar oder planbar war. Drei Komponenten – Stadtwerkedividende, ÖPNV-Fahreinnahmen und Verkehrsvertrag – haben allein aufgrund ihrer Höhe immer umfangreiche Auswirkungen auf das Ergebnis des EBK. Insbesondere die großen Anstrengungen der Landeshauptstadt in den Ausbau des ÖPNV zeigen sich in gestiegenen Kosten des ÖPNV gegenüber den Vorjahren in Form des Verkehrsentgeltes. Die Eigenkapitalquote ist mit 50,2 % weiterhin als sehr gut zu bezeichnen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revisions- und Treuhand – Kommanditgesellschaft hat den Jahresabschluss 2020 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Abschlussgespräch fand am 22.06.2021 unter Beteiligung des Rechnungsprüfungs-
amtes, des Amtes für Finanzwirtschaft, des OB-Büros und Vertretern der Ratsfraktionen statt.
Der Jahresabschluss liegt den Ratsfraktionen vor und kann bei Bedarf im EBK eingesehen werden.
Zu 2.:
Im Frühjahr 2022 ist der Jahresabschluss 2021 des EBK zu prüfen. Hierfür ist dem Landesrechnungshof ein Abschlussprüfer vorzuschlagen, der vom Landesrechnungshof mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beauftragt wird.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision + Treuhand – Kommanditgesellschaft hat den Jahresabschluss 2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die rt Revision + Treuhand – Kommanditgesellschaft, die zum fünften Mal mit der Prüfung beauftragt wird, kennt die Strukturen des EBK und gewährleistet eine intensive und wirtschaftliche Prüfung des EBK.
In Vertretung
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlage
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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