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Antrag der Verwaltung - 0610/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Flensburger Straße - Ausbau der Veloroute
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Sep 2, 2021
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Antrag
Antrag:
Die Flensburger Straße wird auf ganzer Länge saniert und im Bereich zwischen Einmündung Veloroute 2 und nördlichem Straßenende als bestehende Fahrradstraße ausgebaut. Außerdem wird im Bereich der Einmündung Veloroute 2 das Parken und Wenden unterbunden und in den Kreuzungsbereichen Lügumklosterstraße und Achterkamp die Barrierefreiheit hergestellt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Flensburger Straße stellt im Bereich der Veloroute 2 eine für den Radverkehr wichtige und stark frequentierte Verbindung zwischen dem Bereich nördlich des Kanals und den südöstlichen Kieler Stadtteilen dar. Im Rahmen der Fortschreibung des Veloroutennetzplanes 2035 (Drs. 0357/2021) ist darüber hinaus vorgesehen, die derzeitige Veloroute 2 als Premiumroute aufzustufen.
Der Einmündungsbereich südlich des Kurvenbereichs ist durch Heckenbewuchs und ruhenden Verkehr oftmals verdeckt und nicht optimal einsehbar. Außerdem kommt es durch wendende Fahrzeuge zu Behinderungen. Hier soll durch vorgezogene Seitenbereiche die Sicht freigehalten und der Konfliktpunkt zwischen Radverkehr und Kfz-Verkehr möglichst weit auf die Fahrbahn gelenkt und dadurch frühzeitig erkennbar werden. Der Fahrverkehr in der Flensburger Straße bleibt hierbei dem aus dem Rad- und Gehweg ausfahrendem Radverkehr übergeordnet. Die Wendemanöver werden durch ein Halteverbot auf der südlichen Fahrbahnseite bis zur Lügumklosterstraße dorthin verschoben und an der Veloroute 2 unterbunden.
Um Konflikte mit dem Park-Such-Verkehr der Wirtschaftsakademie zu minimieren, soll nördlich der Flensburger Straße die Veloroutenführung separiert und ausgebaut werden.
Die bestehende Fahrradstraße soll nach der Deckensanierung durch eine entsprechende Markierung verdeutlicht werden.
Das Fußverkehrsaufkommen entspricht einer Anliegerstraße. Die Flensburger Straße wurde im Fußwegeachsenkonzept als Kinderweg und Allzeitweg erkannt.
Gegenüber des Weges zur Brücke für Fuß- und Radverkehr über die B 503 befindet sich heute eine provisorisch gesicherte Querungshilfe. Diese Querungshilfe ist im Fußwege-
achsen- und Kinderwegekonzept als Handlungsschwerpunkt W-8 (Drs. 0569/2016) aufgeführt und im Programm Fußverkehr 2020 (Drs. 0325/2020) als Maßnahme Nr. 14 zur Umsetzung vorgesehen. Im Zuge des Umbaus soll sie endgültig baulich hergestellt werden.
Es bestehen zwei Verbindungswege mit Treppenanlagen zwischen der Flensburger Straße und Hohenrade bzw. Knivsberg, die auf Wunsch des Ortsbeirates ebenfalls saniert werden sollen. Aufgrund des Höhenunterschiedes lassen sich die Wege nicht barrierefrei gestalten, jedoch ist ihr Zustand zu verbessern.
Die Einmündungsbereiche Lügumklosterstraße und Achterkamp sollen durch vorgezogene Seitenbereiche vom ruhenden Verkehr freigehalten und durch den Einbau von taktilen Elementen barrierefrei werden.
Im Bereich zwischen Holtenauer Straße und der Einmündung der Veloroute darf auf beiden Fahrbahnseiten halb auf dem Gehweg geparkt werden. Bei einer Straßenbreite von ca. 12 m verbleiben dabei durchgehend Gehwege von knapp 2,00 m Breite. Das ist weniger als die 2,50 m, die in der aktuellen Beschlusslage festgeschrieben ist. Auch die Restfahrbahnbreite ist für den Begegnungsfall Pkw/Pkw und z. T. auch Pkw/Rad nur im Bereich von Zufahrten oder Parklücken möglich. Das Straßenbild ist hier vom ruhenden Verkehr geprägt. Im nordwestlichen Abschnitt, dem Bereich der Fahrradstraße, ist nur Parken rechts am Fahrbahnrand erlaubt und die Einfahrt ab Tondernstraße in Richtung Süden verboten. Hier ist die Begegnung von Rad und Pkw auch heute schon problemlos möglich.
In Beachtung der unterschiedlichen Wohnbebauung, Einfamilienhäuser im nordwestlichen Bereich und Mehrfamilienhäuser im südöstlichen, soll die Parkregelung, den ruhenden Verkehr nur auf einer Seite am Fahrbahnrand zuzulassen, zunächst nur bis zur Lügumklosterstraße verlängert werden. Im weiteren Bereich bis zur Holtenauer Straße bleibt das vorhandene Konzept bestehen. Dort werden nur die Flächen der Gehwege und der Fahrbahn saniert.
Die geplanten Baumaßnahmen wurden dem Ortsbeirat Wik am 09.06.2021 durch das Tiefbauamt vorgestellt.
Der Ortsbeirat sieht den Wegfall von zehn Parkplätzen in der Flensburger Straße durch die Kanal- und Fahrbahnsanierung mehrheitlich kritisch (4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen). Er bittet deshalb die Verwaltung um eine alternative Umgestaltung der Flensburger Straße, bei der die Parkplätze erhalten bleiben.
Auch nach nochmaliger Befassung innerhalb der Verwaltung wird der Entfall der Parkplätze als unumgänglich angesehen, um insbesondere den Belangen der Fußgehenden entsprechend der anerkannten Regeln der Technik und des beschlossenen Kieler Standards Rechnung zu tragen.
Neben der Sanierung der Straßenoberflächen ist auch eine Kanalsanierung im Bereich zwischen der Lügumklosterstraße und dem Weg zur Brücke über die B 503 teilweise in offener Bauweise notwendig. Dieser Bereich soll zeitlich vorgezogen und die anschließenden Bereiche in einem weiteren Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhält der Ortsbeirat Wik zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1.017 kB
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