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Geschäftliche Mitteilung - 0639/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Umweltschäden im Gebiet des Bebauungsplans „Möbelmarktzentrum Prüner Schlag“ und Entwicklung der Maßnahmenflächen - Sachstand Juli 2021
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Aug 5, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Anlass
Die vorliegende Geschäftliche Mitteilung zu Umweltschäden im Bereich des Bauvorhabens "Möbel Höffner" informiert über aktuelle Entwicklungen seit der Vorlage der Drs. 0389/2021 zur Sitzung des Bauausschusses am 08.05.2021 sowie über das derzeitige Vorgehen bei der Herrichtung der sog. Maßnahmenflächen ("Flächen für Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion"). Die Mitteilung bezieht sich auf einen Sachstand zum 20.07.2021.
Nachfragen zur Bilanzierung der Schäden auf den Maßnahmenflächen
Die durch unsachgemäße Arbeiten auf den Maßnahmenflächen verursachten Schäden waren im März 2021 durch das Planungsbüro IPP bilanziert und insbesondere bezüglich des resultierenden Kompensationsbedarfs bewertet worden. Der entsprechende Bericht („Nachbilanzierung“), der der Selbstverwaltung als Anlage zur Drs. 0389/2021 zur Kenntnis gegeben wurde, bildet die wesentliche Grundlage für die Überarbeitung der Planung zur Entwicklung der Maßnahmenflächen. Eine Fortschreibung der Nachbilanzierung, die der Verwaltung seit dem 23.06.2021 vorliegt, wurde nach Prüfung der Verwaltung und durch diverse Aktualisierungen der Planung erforderlich. Die Fortschreibung enthält auch Ergebnisse einer Überprüfung aufgrund von Nachfragen durch Externe.
Seitens der Initiative „Projekt Prüner Park“ wurde am 20.05.2021 in einem Schreiben kritisiert, dass die in der Nachbilanzierung vorgenommene Zuordnung bzw. Aufklärung der Baumverluste nicht vollständig oder sogar widersprüchlich sei. Die Verwaltung forderte daraufhin am 03.06.2021 die Krieger-Gruppe auf, das zuständige Planungsbüro mit einer Beantwortung aller aufgeworfenen Fragen zu beauftragen. Die detaillierte Stellungnahme des Planungsbüros liegt der Verwaltung inzwischen vor, ist in die ohnehin erforderliche Fortschreibung der Bilanzierung eingeflossen und wird zusammen mit dem letztgenannten Dokument sowohl der Initiative als auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sobald die Freigabe durch den Vorhabenträger vorliegt. Die aktualisierte Bilanz berücksichtigt u.a. Änderungen bezüglich der vorgesehenen Kompensation (s.u.) und den Ausgleich für die Fällung zweier Obstbäume am Standort des Werbepylons. Im Zuge der nochmaligen intensiven Überprüfung von Baumstandorten ergab sich eine leichte Verringerung der Zahl der nicht mehr vorhandenen – und damit auszugleichenden – Bäume.
Erweiterung der Maßnahmenflächen und anderweitige Kompensation
Seit Februar 2021 stand der Vorschlag im Raum, die für die Baumaßnahmen Höffner und Sconto nicht benötigten randlichen Sondergebietsflächen zu weiteren Maßnahmenflächen umzuwandeln. Eine solche ortsnahe Kompensation der jüngst verursachten Schäden wird in der Verwaltung nach wie vor als sinnvolle Lösung erachtet. Inzwischen hat der Vorhabenträger seine Bereitschaft erklärt, einen Geländestreifen an der nordwestlichen Grenze des Sondergebiets künftig der benachbarten Maßnahmenfläche A2 zuzuschlagen. Dem Wunsch der Stadt nach einer vergleichbaren Erweiterung der Maßnahmenflächen A1 und A3 wurde dagegen nicht entsprochen. Stattdessen wird der Vorhabenträger einen Teil der erforderlichen Kompensation durch die Inanspruchnahme zweier externer Ökokonten in Krummwisch und in Hummelfeld (Kreis Rendsburg-Eckernförde) erbringen, was naturschutzrechtlich zulässig ist.
Kommunikation mit der Initiative „Projekt Prüner Park“
Nach ausgiebigem schriftlichen Kontakt mit der Initiative „Projekt Prüner Park“ wurde es seitens der Verwaltung als wünschenswert erachtet, die teils sehr ausführliche und nicht zuletzt auch arbeitsaufwändige schriftliche Korrespondenz durch eine Kommunikationsform zu ersetzen, die einen direkten und zielführenden Austausch ermöglicht. Am 09.06.2021 fand daher ein längeres Informationsgespräch auf Einladung von Frau Stadträtin Grondke und unter Beteiligung der o.g. Initiative, einiger Vertreter von Ratsfraktionen sowie des Umweltschutzamtes statt. Form, Inhalt und Nutzen des Gesprächs wurden von allen Beteiligten übereinstimmend als positiv bewertet.
Baumaßnahme Werbepylon
Die im Februar 2021 eingereichten Bauantragsunterlagen für den im Bebauungsplan vorgesehenen Werbepylon bedurften der Ergänzung bzw. Überarbeitung. Der nachgebesserte Bauantrag wurde am 14.06.2021 genehmigt; die vorbereitenden Arbeiten für die Errichtung des Pylons begannen am 12.07.2021. Die Dauer der Bauarbeiten soll acht bis zehn Wochen betragen. Von den nur temporär (für Zuwegung und Kranaufstellung) in Anspruch zu nehmenden Flächen wird der Oberboden abgeschoben und für die spätere Wiederherstellung zwischengelagert. Für die genannten Zwischennutzungen wird entsprechend dem Stand der Technik ein Vlies ausgebracht und mit einer Abfolge von Tragschichten mit nach oben abnehmender Korngröße abgedeckt.
Abzäunung des Gebiets
Die Umzäunung der Maßnahmenflächen nach außen hin ist zu einem großen Teil fertiggestellt. Einige noch vorhandene Lücken, die einer Verzögerung seitens der Bauausführung geschuldet sind, und die noch benötigten Zuwegungen wurden mit mobilen Bauzaun-Elementen verschlossen.
Stand der Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans
Aufgrund der über mehrere Jahre unterbliebenen Pflege der Maßnahmenflächen (Zeitraum von 2012 bis 2020) und der unabgestimmten und nicht fachgerechten Arbeiten im Herbst 2020 sind erhebliche Veränderungen auf den Maßnahmenflächen eingetreten, die eine Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) erforderlich machen. Der PEP, der die Vorgaben des Grünordnerischen Fachbeitrags zum Bebauungsplan auf der Zulassungsebene konkretisiert, verfolgt das Ziel, als Ausgleich für bilanzierte Eingriffe ein kleinräumiges Mosaik vielfältiger und naturnaher Habitatstrukturen für bestimmte prioritäre Tierarten (u.a. Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Insekten) zu schaffen.
Sowohl mit der Aktualisierung des PEP als auch mit der Umweltbaubegleitung ist das Planungsbüro IPP befasst. Ein PEP-Zwischenstand von Mitte Mai 2021 war Gegenstand einer informellen Vorabstimmung mit der Fachverwaltung (untere Naturschutzbehörde und Stadtplanungsamt). Die Rückäußerung der Verwaltung aus dem Juni 2021 wird derzeit in das Planwerk eingearbeitet. Es besteht ein intensiver Kontakt, und planungsrelevante Angelegenheiten werden auch wöchentlich im Rahmen der Begehung durch die Umweltbaubegleitung erörtert und abgestimmt.
Nach wie vor wird ein Maßnahmenbeginn im Herbst 2021 auf der Grundlage des abgestimmten und genehmigten PEP angestrebt.
Auswahl von weiteren Einzelthemen aus den aktuellen Begehungen
Fortgesetzt erfolgt eine weitere Entfernung von Abfällen, Bauschutt, Drähten, Zaunresten etc. aus dem Gebiet.
Die Bäume im Randbereich des Regenrückhaltebeckens 1 stehen nach den ergiebigen Niederschlägen weiterhin im Wasser. Es ist erforderlich, dass hier das Wasser abgepumpt wird und die Entwässerung absprachegemäß so hergestellt wird, dass die Bäume auch künftig nicht mehr im Wasser stehen. Das Abpumpen wurde inzwischen veranlasst.
Für die Leitungsverlegung im Bereich der Großen Grünen Schützengilde, unmittelbar angrenzend an die Maßnahmenfläche A3, fand unter Beteiligung eines Baumschutz-Sachverständigen ein Ortstermin statt. Dabei wurden Vorgaben zu einer baumschonenden Arbeitsweise gemacht, die Beeinträchtigungen der geschützten Lindenallee ausschließen sollen. Des Weiteren muss bei dieser Maßnahme die untere Denkmalschutzbehörde hinzugezogen werden.
Die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus erfolgt sukzessive und dauert an. Für die Bekämpfung von Jakobskreuzkraut und Disteln wurde eine Firma beauftragt, die punktuell mähen soll.
Alle Folienteiche wurden durch die Umweltbaubegleitung auf Dichtigkeit und Schäden überprüft. Nur fünf der Folienteiche weisen noch Restwassermengen auf. Die Beseitigung der defekten Folienteiche soll im Rahmen der PEP-Umsetzung erfolgen.
Beschwerden über Baulärm
Derzeit sind der Stadtverwaltung keine aktuellen Beschwerden über Baustellenlärm bekannt. Die zuständige Behörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), überwacht die Baustelle in unregelmäßigen Abständen und informiert die Stadt, sobald durch die Fachbehörde Minderungsmaßnahmen o.ä. angeordnet werden müssen.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt