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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0640/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Zugestimmt wird der als Anlage 1 beigefügten Gebührensatzung zur Offenen Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung an der Toni-Jensen-Grundschule.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel r Kindertageseinrichtungen, geförderte Kindertagespflege und schulische Betreuungsangebote vom 12.10.2020 gilt für Kindertageseinrichtungen und Hortangebote der städtischen und freien Träger. Andere Angebote, wie z. B. Betreute Grundschulen, werden überwiegend von freien Trägern betrieben. Jeder Träger hat eigene Satzungen und Betreuungsverträge.

Als öffentlich-rechtlicher Träger muss auch die Landeshauptstadt Kiel eine Gebührensatzung für das Angebot an der Toni-Jensen-Grundschule erlassen und bei Bedarf anpassen. Die Neufassung der „Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für den Offenen Ganztag mit bedarfsgerechter Betreuung an der Toni-Jensen-Grundschule“ wurde an die Satzung für Kindertageseinrichtungen, geförderte Kindertagespflege und schulische Betreuungsangebote angepasst (vgl. Anlage 2: Synopse der Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für den offenen Ganztag mit bedarfsgerechter Betreuung an der Toni-Jensen-Grundschule).

 

Anfang 2019 wurde der aktuell geltenden Gebührensatzung durch die Selbstverwaltung zugestimmt und zum 01.08.2019 veröffentlicht (Drs. 0056/2019). Das in der Gebührensatzung dargelegte Konzept ermöglicht es Eltern zwischen einzelnen Modulen zu wählen und ein passgenaues Betreuungsmodellr ihr Kind zu erhalten.

Die Berechnung der Gebührenbeiträge wurde 2018 auf Grundlage einer Befragung der Eltern nach ihren Betreuungswünschen sowie den damals zugrundeliegenden Anmeldungen erstellt.

 

Die Notwendigkeit zur Anpassung der Elternbeiträge ergibt sich zum einen daraus, dass die damaligen Befragungsergebnisse inzwischen stark vom Anmeldeverhalten der Eltern abweichen. Die abweichende Inanspruchnahme und damit Belegung der unterschiedlichen Module führt nun zu erheblich heren Kosten im Vergleich zu den damals errechneten Kosten.

 

Zum anderen sind die Anmeldungen für die Betreuung im Ganztag an dem Schulstandort in den vergangen zwei Jahren um 30 Kinder auf aktuell 160 Kinder gestiegen. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen werden mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 zusätzlich Container für die Betreuung im Ganztag durch das Amt für Schulen bereitgestellt. Diese befinden sich hinter der Sporthalle, ca. 300m vom Schulgebäude entfernt, und sind somit nicht in Sichtweite. Außerdem stehen den Kindern auch im Ganztag ausschließlich die Toiletten im Schulgebäude zur Verfügung. Diese umlichen Gegebenheiten erfordern mehr Personal zur Beaufsichtigung.

Weiterhin sind die Personalkosten aufgrund von tariflichen Erhöhungen gestiegen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass ein Teil der Eltern ausschließlich eine Betreuung während der Essenszeit wünscht. r die Essenszeit wurde bisher keine Gebühr erhoben, da die wenigen Kinder, die zusätzlich zu den Kindern der Kernbetreuung zu beaufsichtigen waren, bislang ohne Mehraufwand mitbetreut werden konnten. Inzwischen sind auch hier die Anmeldezahlen und damit der Personalaufwand gestiegen.

Die Essensbetreuung wird als eigenes Modul ausgewiesen und in die Gebührensatzung aufgenommen.

 

r die Festlegung der Gebühren liegen als Begründung folgende ermittelte Zahlen zu Grunde:

 

  • Personalkosten i. H. v. 396.297
  • Sachkosten i. H. v. 7.000 €
  • Zu erwartende Förderung durch die Landeshauptstadt Kiel ca. 74.778
  • Zu erwartende Förderung durch das Land S-H ca. 35.000 €
  • Verbleibende Kosten, die nicht durch die Förderungen abgedeckt sind: ca. 293.519

 

Daraus und angelehnt an die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel r Kindertageseinrichtungen, geförderte Kindertagespflege und schulische Betreuungsangebote vom 12.10.2020 ergeben sich folgende Gebühren:

 

Module

5 Tage Modell

3 Tage Modell

Frühbetreuung (07:00 Uhr bis 08:30 Uhr)

42,00 €

25,00 €

Kernbetreuung (12:30 Uhr bis 16:00 Uhr)

99,00 €

59,00 €

Spätbetreuung (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

28,00 €

17,00 €

Essensbetreuung

(12:30 – 13:15 oder 13:15 – 14:00 Uhr)

21,00 €

13,00 €

Komplettbetreuung (Früh-, Kern-, Spät und Ferienbetreuung)

197,00 €

118,00 €

Ferienbetreuung, wenn nicht 5-Tag-Komplettbetreuung

7,00 €

 

 

Die mit dem Amt für Schulen, Amt für Finanzwirtschaft und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmte Satzung soll zum 01.10.2021 umgesetzt werden.

Die Eltern wurden über das Anstehen der Änderung der Gebührensatzung vorab informiert.

 

Auswirkungen:

Durch die Satzungsänderung werden im Teilplan 362 Einnahmen in Höhe von 293.661 erwartet. Diese wurden in der Prognose 2021 als Verbesserung angegeben und in der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Aug 4, 2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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Aug 12, 2021 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Aug 19, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen