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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0657/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Der Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe nach § 101 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für den Bereich Bäder und Sport zum 1. Januar 2022 wird zugestimmt.
  2. Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung vom 05. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. 2017, 558) geführt.
  3. Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden in das Dezernat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport eingegliedert.
  4. Der Betriebssatzung der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe wird zugestimmt (Anlage 1).
  5. Die Plan-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2022 und die mittelfristige Erfolgsplanung (Anlage 2) der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden zur Kenntnis genommen.
  6. Einer Verschmelzung der Kieler Bäder GmbH als Ganzes auf die Landeshauptstadt Kiel, Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe wird zugestimmt.
  7. Dem Entwurf des Vermögensübertragungsvertrages (Anlage 4) sowie dem Entwurf einer Verzichtserklärung auf Erstellung eines Verschmelzungsberichtes sowie einer Verschmelzungsprüfung mit Verschmelzungsprüfungsbericht wird zugestimmt (Anlage 5).
  8. Die vertretungsberechtigte Person in der Gesellschafterversammlung der Kieler Bäder GmbH sowie der Geschäftsführer der Kieler Bäder GmbH werden angewiesen, allen für die Vermögensübertragung notwendigen Beschlüssen zuzustimmen.
  9. Die Werkleitung der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe und der Geschäftsführer der Kieler Bäder GmbH werden im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1. bis 4.

 

Ausgangssituation

Die Kieler Bäder GmbH (KBG) ist seit Oktober 2006 der zentrale Ansprechpartner fürrger*innen, Vereine und Selbstverwaltung in allen Fragen rund um das Thema Baden in der Landeshauptstadt Kiel.

Zur Sicherstellung der Vorsteuerabzugsberechtigung des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Bäder des Amtes für Sportförderung wurden zum 01.01.2015 der Betrieb und Besitz der bis dahin durch die Kieler Bäder GmbH (KBG) gepachteten Bädereinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel (LHK) beim Amt für Sportförderung zusammengeführt. Die Kieler Bäder GmbH ist seitdem über einen Dienstleistungsvertrag mit der Betriebsführung der Bädereinrichtungen beauftragt und betreibt diese im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt Kiel mit eigenem Personal. Die hierfür erforderlichen finanziellen Aufwendungen werden durch das Amt für Sportförderung an die KBG erstattet bzw. über Rechnungen beglichen.

 

Das Liegenschaftsportfolio des Amtes für Sportförderung umfasst im Bäderbereich das Hörnbad, die Schwimmhalle Schilksee, das Sommerbad Katzheide, das Eiderbad Hammer, die Strände Falckenstein und Schilksee sowie das Seebad Düsternbrook. Mit Ausnahme des Seebades Düsternbrook, welches im Rahmen einer Konzession durch privatwirtschaftliche Partner als Seebar betrieben wird, nimmt die Kieler Bäder GmbH im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt Kiel in allen Liegenschaften den Badebetrieb inklusive der betriebstechnischen Betreuung wahr. Ab der Saison 2021 erweitert sich der Aufgabenbereich der KBG um die Bewachung von zwei Badestegen.

 

In allen Liegenschaften wird entsprechend qualifiziertes Personal für die Wasseraufsicht vorgehalten, um so den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben für einen sicheren Badebetrieb Folge zu leisten. Bedingt durch die starken jahreszeitlichen Schwankungen in den zu beaufsichtigenden Wasserflächen werden die rund 80 dauerhaft Beschäftigten der Bäder in den Sommermonaten durch Saisonkräfte und ehrenamtliche Kräfte der Wasserrettungsorganisationen aufgestockt. Zur Sicherung des langfristigen Personalbedarfs stehen jedes Jahr fünf Ausbildungsplätze für die Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe zur Verfügung. Durch die eigene Personalhoheit können schnell notwendige Anpassungen an Menge und Einsatzort realisiert werden. Die sich ändernden Rahmenbedingungen können umgehend in Aus-, Fort- und Weiterbildung abgebildet werden, was zum hohen Qualitätsstandard der Kieler Bäder beiträgt.

 

Die Trennung von Betrieb und Unterhaltung hat sich in der Vergangenheit jedoch häufig als problematisch erwiesen. Es kommt immer wieder zu Abstimmungsschwierigkeiten und Zeitverzögerungen durch die verschiedenen Rechnungskreise, Doppelstrukturen und beteiligten Stellen. Beispielhaft seien genannt:

-          herer Aufwand und Intransparenz durch zwei unterschiedliche Buchhaltungskreise (einerseits HGB bei der KBG für alle Aufwendungen der Gesellschaft inkl. der Personalaufwendungen, andererseits GemHVO beim Amt für Sportförderung für die Infrastruktur- und Betriebskosten sowie die Einnahmen aus dem Bäderbetrieb)

-          Fehlbuchungen durch falsche Rechnungsadressierung, ungenaue Zuordnung, Verwechslungen sowie fehlender systemübergreifender Standards bei Kontierung und Buchung

-          doppelte Kosten durch Betrieb, Lizenzen und Prüfungen

-          unterschiedliche IT-Anwendungen (Kasse, Gebäudeleittechnik, Qualitätsmanagement, Verwaltung) erschweren durch viele wechselseitige Abhängigkeiten eine akkurate Zurechnung

-          umständliche Abstimmungswege und Zuständigkeiten

-          Aufgliederung des Berichtswesens des Bäderbetriebs in Aufsichtsrat (KBG-Prozesse und Prozessentwicklung), Hauptausschuss (KBG Wirtschaft: Wirtschaftsplan, Quartalsberichte, Jahresabschluss) einerseits und Ausschuss für Schule und Sport (Sportentwicklung) und Ratsversammlung (Haushalt) andererseits

 

 

Darüber hinaus stellt sich spätestens mit der Rückkehr zum TVöD zum 01.01.2021 auf Beschluss der Ratsversammlung vom 13. Dezember 2018 (Drs. 1157/2018) die Frage, ob im Gesamtkontext die Aufrechterhaltung einer eigenen Dienstleistungsgesellschaft für den Bäderbetrieb in der Rechtsform einer GmbH noch erforderlich ist. Da mit der Rückübertragung der Gebäudeimmobilien zum Amt für Sportförderung die KBG im Jahr 2015 ein reiner Personaldienstleister geworden ist, ist die Eingliederung als letzter Schritt in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach der Eigenbetriebsverordnung folgerichtig. Dies ist aber nicht als Mustervorlage für andere Betriebe und Gesellschaften der Landeshauptstadt Kiel zu verwenden, da die Ausgangsvoraussetzungen jeweils unterschiedlich und die Parameter dieser Eingliederung nicht auf andere übertragbar sind.

 

Die Ratsversammlung hat mit Beschluss vom 21.01.2021 die Verwaltung beauftragt, eine Rechtsformänderung der Kieler Bäder GmbH vorzubereiten (Drs. 0936/2020).

 

 

Wahl der Rechtsform

r die Zusammenführung von Immobilien, Personal und Betrieb in einer Organisationseinheit bietet sich zur Schaffung der organisatorischen und wirtschaftlichen Selbständigkeit mit einer größtmöglichen kommunalen Steuerung die Errichtung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung an. Gemäß § 101 Absatz 4 Satz 1 Ziffer 2 GO zählen Einrichtungen des Sports und der Erholung nicht zu den wirtschaftlichen Unternehmen einer Gemeinde. Sie können gemäß § 101 Abs. 4 Satz 3 GO jedoch ganz oder teilweise nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) gehrt werden.

 

Der Vorteil einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung liegt in der organisatorischen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Als Sondervermögen der Gemeinde hrt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihr eigenes Rechnungswesen nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung und erstellt eigene Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse. In organisatorischer Hinsicht erfordern gerade die Betriebsabläufe im Bäderbetrieb ein hohes Maß an Flexibilität und Autonomie, die sich nur durch die organisatorische Selbständigkeit mit eigener Personalhoheit in einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung umsetzen lassen.

In der Namenswahl soll sich einerseits das Aufgabenspektrum widerspiegeln, das über das eigentliche Schwimmen hinausgeht. Andererseits soll die Möglichkeit eröffnet werden, mittelfristig weitere Bereiche, wie z.B. das Olympiazentrum Schilksee, in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung zu integrieren.

 

 

Vorteile der Zusammenführung und Auswirkungen

Als wichtigster Vorteil der Zusammenlegung ist die Vereinheitlichung des Rechnungswesens und der daraus zu erwartenden Reduzierung der Fehleranfälligkeit aller Buchhaltungsprozesse bei gleichzeitiger Steigerung der buchhalterischen Transparenz zu nennen. Alle Erträge und Aufwendungen aus dem Bäderbetrieb einschließlich der Nebentätigkeiten wie Bäder-Gastronomie werden künftig in einem Rechnungskreis zusammengefasst. Es ist nur noch ein Wirtschaftsplan erforderlich, dessen Ansätze sich bisher auf drei Bereiche (BgA Bäder, BgA Gastronomie Hörnbad und Kieler Bäder GmbH) verteilte.

Aufgrund der fachlichen Zuständigkeit werden die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe unter dem Dezernat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport eingegliedert, als Werkausschuss ist der Ausschuss für Schule und Sport vorgesehen. Die bislang umständlichen Abstimmungswege zwischen allen beteiligten Organisationseinheiten werden durch die Zusammenführung vereinfacht und ermöglichen ein konzentriertes Berichtswesen über alle Belange der Bäder im Ausschuss für Schule und Sport.

 

In einigen Bereichen werden sich gegenüber der jetzigen Situation kaum oder wenig Änderungen ergeben. Die kommunale Steuerungsmöglichkeit bleibt unverändert. Die steuerliche Begleitung des gewerblichen Handelns wird weiterhin durch das Amt für Finanzwirtschaft und einen Steuerberater erfolgen; die Anwendung und Kontrolle der Vergaberichtlinien wird weiterhin durch das Rechnungsprüfungsamt begleitet. Die bisher bei der Kieler Bäder GmbH erfolgte Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses wird lediglich auf den gesamten Bereich ausgedehnt.

 

In finanzieller Hinsicht wird die Organisationsänderung selbst nicht zu einer signifikanten Steigerung der städtischen Haushaltsansätze gegenüber der jetzigen Struktur führen. Durch den derzeit bestehenden Dienstleistungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Bäder GmbH wird die Gesellschaft mit den zum laufenden Betrieb der Bäder erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet, so dass diese bereits in den Haushaltsansätzen des Amtes für Sportförderung enthalten sind. Eine Aufgabenausweitung zog bislang zwangsläufig eine Erhöhung des Dienstleistungsentgeltes nach sich.

Allerdings wird künftig mit Beendigung des Dienstleistungsvertrages die jährliche Gewinnausschüttung an den Gesellschafter in Höhe von 1.000 EUR entfallen.

 

 

Umsetzungsschritte

In einem ersten Schritt wird zum 01.01.2022 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach § 101 Absatz 4 Satz 1 Ziffer 2 GO errichtet, was gemäß § 108 Absatz 1 Ziffer 1 GO eine Anzeige bei der Kommunalaufsicht auslöst. Im Gegensatz zu einem Eigenbetrieb nach § 106 GO müssen bei einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach § 101 Abs. 4 GO die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 101 Abs. 1 nicht erfüllt werden (Zweckbindung, Leistungsfähigkeit der Kommune, Subsidiarität).

In diesem Zusammenhang wird das Bädersegment des Amtes für Sportförderung in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung überführt. Darüber hinaus erfolgt die Einlage weiteren Vermögens aus dem städtischen Haushalt in das Sondervermögen.

Die Stelle der Projektleitung Bäder wird in die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe verlagert.

 

Im nächsten Schritt wird die Kieler Bäder GmbH ebenfalls zum 01.01.2022 nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung verschmolzen (§ 175 Ziffer 1 UmwG). Dabei überträgt die Kieler Bäder GmbH ihr gesamtes Vermögen, Rechte und Pflichten auf die Landeshauptstadt Kiel, Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister geht die Kieler Bäder GmbH ohne Abwicklung unter. Für die Verschmelzung ist ein Übertragungsvertrag notwendig, der von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden muss.

Nach Gemeindeordnung handelt es sich bei der Verschmelzung um eine Übernahme, für die eine Beschlussfassung der Ratsversammlung (§ 28 Abs. 1 Ziffer 17) sowie die Anzeige bei der Kommunalaufsicht erforderlich ist.

 

Auf Grundlage der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung EigVO) wurde in Anlehnung an eine Musterbetriebssatzung der Kommunalaufsicht die beigefügte Betriebssatzung der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe ausgearbeitet (Anlage 1).

 

Auf folgende Aspekte der Betriebssatzung wird an dieser Stelle gesondert hingewiesen:

 

Aufgrund der engen Verbindung zwischen den Kieler Schwimm- und Sportstättenbetrieben und den übrigen Bereichen des sportlichen Engagements der LHK, insbesondere zum Amt für Sportförderung, erfolgt die organisatorische Zuordnung des Betriebes zum Geschäftsbereich des Dezernates IV. Die Entwicklung des Sports in der Landeshauptstadt soll auch zukünftig unter einheitlichen Vorgaben und mit geringstmöglichen Schnittstellen erfolgen. Diese organisatorische Eingliederung erzwingt die Kooperation und synergetische Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen, um für den Sport in der LHK das bestmögliche Ergebnis zu liefern.

 

Bei der Bestellung der Werkleitung handelt es sich um eine Personalentscheidung, die aufgrund des § 2 Absatz 1 EigVO in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Ziffer 1 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel vom Hauptausschuss auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschlossen wird. Dem Hauptausschuss wird ein gesonderter Antrag der Verwaltung vorgelegt.

 

 

Zu 5.

 

Ausgangspunkt für die Plan-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2022 (Anlage 2) der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe sind die im städtischen Haushalt enthaltenen Ansätze des Anlagevermögens und die damit verbundenen Verbindlichkeiten für folgende Bereiche: Hörnbad, Schwimmhalle Schilksee, Freibad Katzheide, Eiderbad Hammer, Seebadeanstaltsternbrook sowie die Strände Schilksee und Falckenstein. Diese werden im Zuge der Zusammenführung von Immobilien, Personal und Betrieb in einer Organisationseinheit in das Vermögen der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe verlagert. Der für diese Bereiche zu leistende Kapitaldienst aus Zins und Tilgung wurde für die verbleibende Kreditlaufzeit ermittelt und als Position „Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter“ auf der Passivseite der Bilanz aufgenommen. Die Bilanzansätze des städtischen Haushalts werden um die der Kieler Bäder GmbH ergänzt. Unter Berücksichtigung aller vorhandenen Bilanzpositionen verbleibt als Differenz die Höhe des Eigenkapitals.

 

Als Anlage beigefügt ist ebenfalls eine mittelfristige Erfolgsplanung. Der endgültige Wirtschaftsplan 2022 gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung wird der Ratsversammlung in der Dezembersitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Erst dann werden im Hinblick auf die Anlagen im Bau gesichertere Erkenntnisse für die Überleitung des Investitionsvolumens vorliegen.

 

Basis des Erfolgsplanes sind die bisherigen Haushaltsansätze beim Amt für Sportförderung und der Wirtschaftsplan der Kieler Bäder GmbH. Aus dem Teilplan 424 Sportstätten und Bäder des Haushaltsplanes werden die für die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe relevanten Erträge und Aufwendungen in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung übernommen und nun einer kaufmännischen Betrachtung entsprechend in der Erfolgsplanung ausgewiesen.

Der Wirtschaftsplan vereint dabei die drei bisher voneinander getrennten Bereiche Gastronomiebetrieb (BgA Gastronomie Hörnbad), Liegenschaften (BgA Bäder) und Betrieb (KBG) und führt diese übersichtlich zusammen.

Dabei werden die folgenden Änderungen, die einen entsprechenden Einfluss auf die Darstellung haben, im Vergleich zu den bisherigen Haushaltsansätzen eingepflegt:

 

Gastronomie: Die gastronomischen Angebote in den Bädern wurden bisher von externen Dienstleistern erbracht, die für die Nutzung der gastronomischen Flächen eine Pacht entrichteten. Aus unterschiedlichen Gründen endeten die Pachtungen oder mussten aktiv beendet werden. Nach ausführlicher Prüfung wurde entschieden, dass die gastronomischen Angebote zukünftig als eigene Leistung mit eigenem Personal erbracht werden sollen, um so konsequent Einfluss auf Hygiene, Qualität und Angebotsstruktur ausüben zu können.

Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf beiden Seiten der wirtschaftlichen Betrachtung: Die Aufwendungen für Personal erhöhen sich um das zusätzlich benötigte Personal, für das entsprechende Stellen im Stellenplan berücksichtigt werden. Auf der Ertragsseite erhöhen sich die Einnahmen von den bisher erwarteten Pachtzahlungen um den zuvor an den Dienstleister abgeflossenen Unternehmerlohn. Es ist davon auszugehen, dass dieser Bereich in der Zukunft einen deutlich größeren Deckungsbeitrag leisten wird.

 

Liegenschaften: Im Vergleich zu dem letzten vorliegenden Rechnungsergebnis (2020) hat sich der Aufgabenumfang der Bäder nochmals erhöht. Seit der Saison 2021 werden neben den bisherigen Bädern, zu denen in der Saison 2020 bereits das Eiderbad wieder hinzukam, die Badestege Bellevue und Reventlouwiese betrieben der Badesteg Bellevue gemäß Beschluss der Ratsversammlung zur Drs. 0094/2021 zunächst zur Probe für die Jahre 2021 und 2022; zum Ende des Probezeitraums erfolgt eine Evaluierung. Dies bedingt einen erhöhten Ressourcenaufwand und erhöht den Unterhaltungsaufwand. Die gestiegene Menge der zu betreibenden Liegenschaften erzeugt zusammen mit den immer umfangreicher werdenden Dokumentations- und Berichtspflichten eine stetige Zunahme der Arbeitsumfänge, die sich nur bedingt durch Prozessreorganisation und Digitalisierungsbestrebungen kompensieren lassen.

 

Betrieb: Die Ausweitung des Betriebes um das Eiderbad Hammer und die Badestege Bellevue und Reventlou erfordert eine höhere Anzahl von Rettungskräften, die in der bisherigen Planung nicht enthalten waren. Dies erhöht den Personalkostenblock im Vergleich zu dem letzten vorliegenden Rechnungsergebnis (2020). Das Plus an Personal erzeugt einen höheren Personalverwaltungsaufwand, der weitestgehend nur durch die Übernahme der stadtseitig bereits eingeführten IT-Systeme „Zeiterfassung“ und „eAkte“ kompensiert werden kann.

Im Bereich des Rechnungswesens werden die bisher zergliederten und uneinheitlichen Prozesse sowohl auf Debitoren- als auch auf Kreditorenseite durch die Verschmelzung zusammengeführt und vereinheitlicht. Die bisher an Dienstleister ausgegliederten Aufgaben Kontierung und laufende Buchführung werden internalisiert und digitalisiert. Dem daraus folgenden Zuwachs an Personalkosten stehen geringere Kosten durch Wegfall der Dienstleistungen und freiwerdende Kapazitäten in der städtischen Kontierungsstelle und der Stadtkasse entgegen. Durch die gleichzeitige Einführung der „XRechnung“ und Automatisierung der Debitorenrechnung können weitere Einsparungspotentiale gehoben werden.

Die Übernahme der verwaltungsseitigen Begleitung der bereits gestarteten Infrastrukturprojekte (Sanierung Sommerbad Katzheide 2. und 3. Bauabschnitt; Sanierung Schwimmhalle Schilksee, Entwicklung der Nutzungs- und Aufenthaltsqualität an den Kieler Stränden) als neue Aufgabe verlangt nach entsprechender personeller Ausstattung. Hier sind die Aufgaben Vergabesteuerung, Bau- und Vertragscontrolling, Dokumentation und Förderungsmanagement angesiedelt. Dafür ist eine zunächst befristete Stelle vorgesehen, deren Kosten den entsprechenden Projekten zuzuordnen sind.

 

Es muss an dieser Stelle betont werden, dass die beschriebenen Aufwandssteigerungen im Großen und Ganzen nicht durch die Rechtsformänderung entstehen, sondern sich im Wesentlichen aus der Ausweitung der Aufgaben ergeben. Die Erhöhung der Haushaltsansätze im Vergleich zum Vorjahr würde unabhängig von der gewählten Organisationsstruktur erfolgen.
Die Steigerung der Personalaufwendungen im Vergleich zum letzten vorliegenden Rechnungsergebnis (2020) gehen dabei im nicht unwesentlichen Anteil auf die von der Ratsversammlung beschlossene Anwendung des TVöD bei den Bädern zum 01.01.2021 zurück. Eine qualifizierte Aussage zu den entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum bisherigen TV Bäder kann aufgrund der pandemischen Situation aktuell nicht erstellt werden, da sich die Belegschaft der Bäder GmbH im Verlaufe des I. Halbjahres 2021 weitestgehend in Kurzarbeit befand. Der bisher zu ermittelnde Teil der Mehrkosten beläuft sich auf rund 250.000 €.

 

In der Gesamtschau zeigt sich, dass durch die Ausweitung der Aufgabenumfänge und die Internalisierung von umfänglichen Prozessen die Ziel-Organisationsstruktur folgende Aufgaben leisten muss. Dem Bereich der allgemeinen Verwaltung und kaufmännischen Steuerung sind die Bereiche Liegenschaftsverwaltung, Rechnungs- und Vertragsangelegenheiten und Informationstechnik zugeordnet. Der Bereich Betrieb umfasst die operative Steuerung entlang der Personalressourcenkette sowie alle nicht-technischen Services wie Marketing, HSE und Ausbildung. Der Bereich Technik sorgt für qualitativ hochwertige und sichere Bereitstellung der Anlagen und übernimmt die Aufgaben der Bauunterhaltung und baufachlichen Begleitung von zukünftigen Infrastrukturprojekten. (siehe auch Anlage 3 - Organigramm)

 

 

Zu 6. bis 8.

Wie in den Umsetzungsschritten unter 1. bis 3. bereits kurz beschrieben ist, wird die Kieler Bäder GmbH zum 01.01.2022 nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung verschmolzen (§ 175 Ziffer 1 UmwG). Dabei überträgt die Kieler Bäder GmbH ihr gesamtes Vermögen, Rechte und Pflichten auf die Landeshauptstadt Kiel, Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe. Die Übertragung erfolgt ohne Gegenleistung. Für die Verschmelzung ist ein Übertragungsvertrag notwendig, der von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden muss. Der Entwurf des Übertragungsvertrages basiert auf § 5 UmwG und ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Der Übertragungsvertrag muss u.a. die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer*innen und ihre Vertretungen beinhalten (§5 Abs. 1 Ziffer 9) und dem Betriebsrat der Kieler Bäder GmbH einen Monat vor Beschluss der Gesellschafterversammlung zugeleitet werden.

 

Hinsichtlich der Beschäftigten ergeben sich die Folgen der Vermögensübertragung aus § 613a BGB. Danach tritt die Landeshauptstadt Kiel, Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe, in alle Rechte und Pflichten aus den am Vermögensübertragungsstichtag (01.01.2022) bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Bei der Landeshauptstadt Kiel, Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe, findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Dieser gilt seit dem 01.01.2021 auch für die Beschäftigten der Kielerder GmbH.

Die Vertretung der Beschäftigten erfolgt zukünftig durch den noch zu wählenden Personalrat und den Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Kiel. Der zurzeit bei der Kieler Bäder GmbH bestehende Betriebsrat hat ein Restmandat für alle ihm zugeordneten Aufgaben, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung stehen.

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist alleinige Gesellschafterin der Kieler Bäder GmbH, so dass gemäß § 8 Abs. 3 UmwG auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichtes und gemäß § 9 Abs. 2 UmwG auf eine Verschmelzungsprüfung verzichtet werden kann. Die Verzichtserklärungen sind notariell zu beurkunden. Ein Entwurf dieser Erklärung ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister geht die Kieler Bäder GmbH ohne Abwicklung unter (§ 176 Absatz 3 UmwG).

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass der hier beschriebene Weg der Rekommunalisierung auf die Besonderheiten der gesellschaftlichen Verflechtung und vertraglichen Einbindung der Kieler Bäder GmbH in die der Landeshauptstadt zuzurechnenden Erbringung der Dienstleistungen rund um Schwimmen und Baden gestaltet wurde.

 

 

 

Zu 9.

 

Vorsorglich werden die Werkleitung der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe und der Geschäftsführer der Kieler Bäder GmbH im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung von der Vorschrift des § 181 BGB befreit. Da entsprechend § 1 Abs. 3 Satz 2 des Übertragungsvertrages vom 01.01.2022 an alle Handlungen und Geschäfte der Übertragenden als für Rechnung der Landeshauptstadt Kiel, Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe als Aufnehmender gelten, ist die Befreiung im Rahmen dieser Vermögensübertragung erforderlich.

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 11, 2021 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Aug 12, 2021 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Aug 19, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen