Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0672/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitalisierung der Kieler Schulen: Aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Aug 12, 2021
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 2, 2021
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 7, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Sep 16, 2021
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Die Selbstverwaltung wurde zuletzt im Februar/ März 2021 (Drs. 0126/2021) über den Sachstand der Digitalisierung der Kieler Schulen informiert. Die umfangreichen Aktivitäten zur Bewältigung der Herausforderungen im Homeschooling wurden im Mai 2021 (Drs. 0381/2021) dargestellt.
Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung wird über die Entwicklungen in der Digitalisierung der Schulen der letzten Monate informiert.
WLAN
Versorgung der Kieler Schulen mit WLAN
Nach Fertigstellung der Arbeiten an der Matthias-Claudius-Schule und der Muhliusschule haben alle Kieler Schulen ein nahezu flächendeckendes WLAN Netz in den pädagogisch genutzten Räumen. Die stadtweite Gesamtabdeckung beträgt im Mittel aller Kieler Schulen circa 90%.
Sporthallen
In der Sporthalle der Grundschule Russee wird derzeit das GästeWLAN (dGaeste) der dataport WLAN Lösung getestet. Nach erfolgreicher Evaluation dieser Testphase, soll das Modell an allen Kieler Schulsporthallen ausgerollt werden und somit freies WLAN für die Vereine, Sportveranstaltungen und andere externe Nutzungen zur Verfügung stehen. Mit einem Ergebnis der Pilotierung wird nach Wiederaufnahme des Vereinssports in der Sporthalle gerechnet.
Sporthallen, die aufgrund ihrer geografischen Lage, nicht in das Schulnetz eingebunden werden können, müssen zunächst eine anderweitige Internetanbindung erhalten. Hier kommen aktuell Lösungen mit shWLAN oder mit dGaeste WLAN in Betracht. Die zukünftige Ausrichtung hängt jedoch von den Erfahrungswerten des Pilotprojektes ab.
Internetanschluss der Kieler Schulen
Glasfaseranschluss
Mit Ausnahme des Interimsstandortes der Friedrich-Junge-Grundschule an der ehemaligen Ludwig-Richter-Schule nutzen alle Schulen den Glasfaseranschluss des Landes von dataport. Damit steht mit dieser Ausnahme allen Schulen ein hochskalierbarer und hochverfügbarer Internetanschluss zur Verfügung. Die Liegenschaft der Ludwig-Richter-Schule soll laut Aussage des IQSH/dataport zu den Herbstferien 2021 ebenfalls angebunden sein[1].
Internetgeschwindigkeit
In einer Abfrage des Landes wurden die Schulen zu digitalen Themen, unter anderem auch zu ihrer Bandbreite, befragt. Die Schulleitungen gaben dabei an, über 100 Mbit/s synchron[2] zu verfügen. Im Mittel haben die Kieler Schulen eine Bandbreite von 114 Mbit/s über die Glasfaseranbindung von dataport. In den allermeisten Fällen reicht dies aus.
Lediglich vier Schulen haben einen Mehrbedarf gemeldet oder wurden von der Abteilung Informationstechnik des Personal- und Organisationsamtes der Landeshauptstadt Kiel mit mehr Bandbreite versorgt. Diese bedarfsorientierte Versorgung mit bis zu einem Gigabit pro Sekunde stellt die wirtschaftlichste Lösung dar.
Sofortausstattungspaket II
iPads
Aufgrund von kurzen Lieferzeiten für iPads konnten bereits mehr als 3.300 iPads über dataport beschafft werden. Die Einbindung der Tablets erfolgt sukzessive durch die Abteilung Informationstechnik.
Bis Ende Juli 2021 konnten somit insgesamt bereits 2561 Geräte an die Schulen ausgeliefert werden. Die Auslieferung erfolgt über den städtischen Rahmenvertragspartner Paech sowie bei kleineren Chargen über die Mitarbeiter*innen der Abteilung Informationstechnik.
Laptops
In dieser Geräteklasse sind die Auswirkungen und Folgen der globalen Corona-Pandemie deutlich spürbar. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten und exorbitanten Lieferfristen (bis zu 120 Tage), welche die zeitlichen Vorgaben der Förderrichtlinie bei weitem überschritten hätten, war es eine Herausforderung die technischen Anforderungen an die digitalen Endgeräte einzuhalten und gleichzeitig eine wirtschaftliche Lösung für die Kieler Schulen zu finden.
Inzwischen konnten 1200 Laptops beschafft werden. Diese werden sukzessive, bis zum Ende der Herbstferien, an die Schulen verteilt und sind dann gleichsam für Homeschooling und den Betrieb in der Schule vorbereitet.
Die RBZ übernehmen die Beschaffung und Einrichtung der mobilen Endgeräte sowie der dazugehörigen Aufbewahrungsmöglichkeiten (Tablet/Laptop- Wagen oder Schränke) aus dem Sofortausstattungsprogramm II eigenständig.
Insgesamt konnten so durch die zusätzlichen Mittel der Corona Soforthilfepakete über 7.500 neue Endgeräte für die allgemeinbildenden Schulen in Form von Laptops und iPads beschafft werden.
Für die RBZ wurden aus dem Sofortausstattungsprogramm über 1.200 digitale Endgeräte beschafft.
Da das Schulträgerbudget der Landeshauptstadt Kiel aus dem Sofortausstattungsprogramm II deutlich höher ist, ist zumindest mit einer ähnlichen Größenordnung zu rechnen. Neu förderfähig im Sofortausstattungsprogramm II sind Aufbewahrungsmöglichkeiten (Tablet/Laptop-Wagen oder Schränke). Diese werden von den RBZ ebenfalls eigenständig angeschafft.
IServ Server
Ein Großteil der Server stammen bereits aus den Jahren 2019-2021, sieben weitere Server sollen dieses Jahr noch turnusmäßig getauscht werden. Durch den großflächigen Austausch alter Server und Hardware in den letzten Monaten sind die Schulen auf dem aktuellen Stand der Technik und es sind keine Ausfälle zu erwarten. Die Schulung von Lehrkräften zu IServ und dem dazugehörigem Mobile Device Management (MDM) zur Verwaltung der mobilen Endgeräte wurden in den letzten Monaten aufgegriffen und soll durch neues Personal in der Abteilung Informationstechnik weiter intensiviert und auf andere Bereiche ausgeweitet werden.
Anträge auf Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule
Vom Land wurde ein Verfahren zur Beschleunigung des Abrufs von Mitteln des Digitalpakts I aufgesetzt. Dazu haben Umfragen und Workshops zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden stattgefunden. Die Landeshauptstadt Kiel hat ihre Anregungen und Anmerkungen in Abstimmung mit den anderen kreisfreien Städten eingebracht.
In Kürze sollen sogenannte „Fast-Track-Anträge“ für die Förderung von Basis-Infrastruktur gestellt werden können. Sobald die Rahmenbedingungen für diese Anträge feststehen, wird die Antragstellung für die allgemeinbildenden Schulen folgen.
Aufgrund der sehr komplexen und bürokratischen Antragsstellung für den DigitalPakt Schulen befinden sich jetzt erst die drei Anträge für die RBZ in der Endabstimmung mit dem Land. Ein erster Bewilligungsbescheid für das RBZ Technik in Höhe von 658.643,00 € ist dem Amt für Schulen im April 2021 zugegangen.
Trotz der geringen Anzahl der Anträge, ist es hierbei essentiell herauszustellen, dass es sich dabei lediglich um die Förderanträge, nicht aber um den Fortschritt der Maßnahmen des Digitalpaktes handelt, welcher unnachlässig weiter voranschreitet.
Bauliche Tätigkeiten
Auch die Corona-Zeit wurde weiterhin für die Vernetzung von Schulen genutzt. Hier liegt die Landeshauptstadt Kiel im gemeinsam abgestimmten Zeitplan mit dataport zum Digitalpakt I, welcher vorsieht, Ende 2023 alle Schulen baulich abgeschlossen zu haben.
Eine schnellere bauliche Umsetzung ist aufgrund mangelnder Kapazitäten im Bereich der Elektrotechnikunternehmen nicht möglich. Alle zeitlichen Angaben setzen entsprechende personelle und materielle Verfügbarkeiten bei allen Beteiligten voraus. Die fortgeschriebenen Informationstabellen befinden sich im Anhang.
Support
In der Abteilung Informationstechnik ist zum Stellenplan 2022 ein weiterer Stellenbedarf für den Support angemeldet worden. Die Zahl offener Stellen konnte zwischenzeitlich auf eine vakante Stelle reduziert werden.
Zielgröße ist es, den Support immer weiter aus den allgemeinbildenden Schulen zur Stadt als Schulträger zu verlagern, um so die Lehrkräfte zu entlasten und eine Professionalisierung der IT-Infrastruktur voranzutreiben.
Es ist geplant die Aufgabengebiete Schulungen und Beratung zu intensivieren und auszubauen. Dazu werden schulartspezifische Ansprechpersonen installiert, welche die Schnittstelle zwischen Schulträger und Schulen bilden und somit erste Ansprechpartner*innen bei allen IT-Fragen sein werden.
Im Amt für Schulen sind die beiden Planstellen für die Digitalisierung der Schulen aktuell vakant und im Stellenbesetzungsverfahren.
Die RBZ erhalten die notwendigen Personalressourcen für die Administration, die vor Ort tätig sind, durch den Schulträger finanziert.
Endgeräte für Lehrkräfte
Nach dem Bundestagsbeschluss am 27. August 2020 über die Bereitstellung von 500 Mio. € für Lehrkräfteendgeräte und der entsprechenden Zusatzvereinbarung im DigitalPakt Schule vom 28. Januar 2021, werden die Lehrkräfte nun im Laufe das Schuljahres 2021/22 mit Endgeräten ausgestattet.
Entgegen des damaligen Kenntnisstandes (Drs. 0126/2021) werden die Lehrkräfteendgeräte nicht von den Schulträgern, sondern vom Land beschafft und eingerichtet.
Vom Land werden vier Modelle an Lehrkräfteendgeräten zur Auswahl gestellt, welche über eine zentrale Administrationsplattform sowohl dezentral durch den Schulträger als auch zentral durch das Land administriert werden können.
Die Auswahl aus diesen vier Modellen erfolgt in Abstimmung zwischen den einzelnen Schulen (Einbindung Kollegium und ÖPR) und dem Schulträger. Die Bestellung erfolgt anschließend durch die Schulleitung über ein Online-Formular. Je nach Modell betragen die Lieferfristen acht bis 26 Wochen.
Als Schulträger kann die Landeshauptstadt Kiel zukünftig über die zentrale Administrationsplattform des Landes auf die Lehrkräfteendgeräte zugreifen und bspw. ergänzende Einstellungen vornehmen sowie Software installieren lassen und zur Verfügung stellen. Die exakten Prozesse und Abläufe sind in den nächsten Wochen und Monaten zu konkretisieren. Wichtig ist, dass das Land die zentrale Administration für die Lehrkräfteendgeräte übernimmt. Eine Schnittstelle muss daher im Rahmen der sogenannten „Einschwingphase“ definiert werden.
Förderrichtlinie Administration
Am 25. Juni 2021 wurde die Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfe aus der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der Schulen und der Pflegeschulen „Landesprogramm DigitalPakt SH – Administration“ bekannt gemacht. Sie regelt die Vergabe von Finanzhilfen in Höhe von 11.918.410,00 €. Aus der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ sollen 5.107.890,00 € durch das Land verausgabt werden.
Die Landeshauptstadt Kiel erhält für die allgemeinbildenden Schulen und die RBZ insgesamt ein Schulträgerbudget in Höhe von 1.006.022,08 €.
Dieses Landesprogramm dient der Förderung von professionellen Strukturen zur Administration digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, die durch Mittel des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie der im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ergangenen Zusatzvereinbarungen beschafft worden sind oder beschafft werden sollen. Um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, ist eine Dokumentation des Schulträgers notwendig mit welchen Zeitanteilen das beschäftigte IT-Personal für die Administration von förderfähigen Gegenständen aus den Förderprogrammen Digitalpakt Schule, Sofortausstattungsprogramm I und II tätig ist. Diese Dokumentation bedeutet einen nicht unerheblichen Aufwand für die Abteilung Informationstechnik.
Gegenstand der Förderung sind
- Personalausgaben für durch den Schulträger beschäftige IT-Administrator*innen,
- Sachausgaben für Dienstleistungen externer Dritter
- Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Schulträgern beschäftigten, für schulische IT-Infrastruktur eingesetzten, IT-Administrator*innen
Ein Teil der Personalaufwendungen der Landeshauptstadt Kiel kann somit durch diese Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein kompensiert werden.
Die Fördermittel für die RBZ werden der anteiligen Refinanzierung der Personalkosten für die Administratoren an den RBZ dienen.
Förderfähig sind Ausgaben, die ab dem 3. Juni 2020 und bis zum Ende des Förderzeitraums des DigitalPakts Schule getätigt wurden bzw. werden. Die Antragstellung kann bis zum 30.06.2022 erfolgen.
Zusammenfassung
Inzwischen haben alle Schulen WLAN und fast 100% der Schulen sind mit dem System IServ ausgerüstet und haben damit eine stabile und umfassende Lösung zur digitalen Lehre. Auch die Ausstattung mit Präsentationstechnik ist sehr gut vorangeschritten.
Die gute Ausstattung mit Endgeräten durch die Förderprogramme ist insbesondere für Schulen mit einer großen Schülerschaft, die keine eigenen Geräte beschaffen können, sehr effektiv.
Ungeachtet dieses Erfolges gilt es nun die Geräte an Schule produktiv nutzen zu können.
Um den Einsatz dieser Geräte in den Schulen zu befördern, ist von Seiten des Schulträgers geplant, neben dem Lösen der Alltagsprobleme und Funktionen schulartspezifische Ansprechpartner*innen zu etablieren, die eine beratende Rolle auch hinsichtlich Fortbildungen einnehmen können.
In Vertretung
Renate Treutel Christian Zierau Renate Treutel
Bürgermeisterin Stadtrat Bürgermeisterin
[1] Das IQSH bindet in Zusammenarbeit mit dataport die Liegenschaft an, die LHK übernimmt die Verkabelung im Gebäude zum Anschluss der vorhandenen Infrastruktur. Dies wird nach Anbindung der Liegenschaft geschehen.
[2] gleiche Geschwindigkeit im Download und Upload -Merkmal von professionellen Internetanbindungen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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378,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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769,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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334,3 kB
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