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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion - 0673/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit Einführung des neuen Personenstandsgesetzes steht es Eltern nach § 22 PStG frei, ihr Kind ohne Angabe eines Geschlechtes in das Geburtenregister einzutragen.

Ebenso besteht nach § 45b PStG für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt zu erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 III PStG vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um folgende Auskunft:

 

Anfrage:

1. Wie viele der im Jahr 2020 in Kiel geborenen Kinder wurden im Geburtenregister ohne Geschlecht eingetragen?

2. Wie viele der im Jahr 2020 in Kiel geborenen Kinder wurden im Geburtenregister mit der Geschlechtsoption „divers“ eingetragen?

3. Wie viele Personen in Kiel haben 2020 eine geänderte Eintragung ihres Geschlechtes beantragt? (Angabe der gewählten Optionen)

 

 

gez. Ratsfrau Julia Brüggen    f. d. R.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Aug 19, 2021 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen