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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0682/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit Beschlussvorlage 0597/2018 wurde der Teilfortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Kieler Ostufer für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf zugestimmt und das Maßnahmengebiet Neumühlen-Dietrichsdorf für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ festgelegt. Zuletzt wurde mit der geschäftlichen Mitteilung 0138/2020 über den aktuellen Sachstand für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf berichtet.

 

Der Bund hat seine Städtebauförderungsprogramme neu strukturiert und mit Erlass vom 19.11.2020 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG) die Überführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen in die neuen Städtebauförderungsprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ geregelt. Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ wurde nun dem neu benannten Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zugewiesen.

 

Programmjahresantrag 2021

Im Jahr 2021 wurde ein Programmjahresantrag über 750.000,- beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eingereicht, um das Treuhandvermögen finanziell ausreichend für die Durchführung der Baumaßnahmen auszustatten. Eine Rückmeldung seitens des Ministeriums ist derzeit noch nicht erfolgt.

 

rderfähige Projekte

 

Verfügungsfonds

Seit 2019nnen für die Bevölkerung des Maßnahmengebiets kleinteilige Projekte zur Stärkung und Verbesserung der Lebensbedingungen aus dem Verfügungsfonds (jährlich 30.000,- €) finanziert werden. Näheres kann der Beschlussvorlage 0247/2019 entnommen werden. Aufgrund der Corona Pandemie war eine Durchführung solcher Projekte im Jahr 2020 stark eingeschränkt. Das MILIG hat unserem Antrag auf Übertragung der nicht verwendeten Fördermittel aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2021 zugestimmt.

 

Neubau Kindertagesstätte

Bei den Vorbereitenden Untersuchungen zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Kieler Ostufer wurde festgestellt, dass das Betreuungsangebot für Kinder von 0 6 Jahren dem Bedarf und der Nachfrage im Stadtteil nicht gerecht wird. Der Neubau einer Kindertagesstätte wurde daher als Maßnahme mit aufgenommen. Als Standort fiel eine Entscheidung zugunsten des Grundstücks an der Straße Geldbeutel. Gemäß B 2.2.5 Abs. 2 Nr. 3 der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein wird das Jugendamt einen Investor, der gleichzeitig auch die Trägerschaft übernimmt, die Kindertagesstätte bauen lassen. Die Kosten sind bis zu 80 % förderfähig und werden aus Städtebauförderungsmitteln generiert. Der Investor trägt einen Eigenanteil von mindestens 20%. Es wird derzeit von Baukosten i.H.v. 2,5 Mio. € ausgegangen. Als Träger und Investor wurde im Jugendhilfeausschuss die KiTa Hand in Hand gGmbH ausgewählt. heres zur Auswahl des Investors kann der Beschlussvorlage 1137/2019 entnommen werden. Zwischenzeitlich erfolgte der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Geldbeutel mit dem Investor. Das Vergabeverfahren für die Beauftragung eines Verfahrensbetreuers wurde im Juli 2021 abgeschlossen. Das Büro Drees & Sommer Kiel wird den Investor bei der Vorbereitung und Umsetzung der Hochbaumaßnahme unterstützen. Der städtebauliche Vertrag zwischen Investor und Landeshauptstadt Kiel wird nach Vorliegen der endgültigen Zustimmung des MILIG zum Einsatz der Fördermittel abgeschlossen.

 

Umgestaltung der Grünanlage und des Spielplatzes am Albert-Schweitzer-Weg

Anlass der Neugestaltung ist ein akuter Bedarf des unterversorgten Stadtteils an qualitätsvollen Spielflächen, dieser wurde durch die Bebauung eines Teils des Kinderspielplatzes Probsteier Platz und dem Wegfall des Bolzplatzes an der Straße Geldbeutel noch verstärkt. Das Areal des Spielplatzes am Albert-Schweitzer-Weg erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1,3 Hektar am Fördehang zwischen dem Heikendorfer Weg und dem Albert-Schweitzer-Weg in Neumühlen-Dietrichsdorf. Am nördlichen Teil der Grünanlage befindet sich ein Spielplatz mit einer Flächengröße von insgesamt 939 m².

 

Mit der Neugestaltung soll die gesamte Grünanlage als Bestandteil des übergeordneten Grünzuges „Ostuferhöhenweg“ qualitativ und funktional aufgewertet werden. In der Grünanlage soll ein generationsübergreifendes Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geschaffen werden. Neben einer intensiven Spielnutzung, welche überwiegend in den bestehenden Spielflächen angesiedelt, aber mit der Neugestaltung der Grünanlage deutlich ausgeweitet werden wird, soll die Anlage Möglichkeiten zur Erholung und zum Verweilen bieten und im Einklang mit den umliegenden Waldflächen gestaltet werden. Es wird angestrebt, das bestehende Wegesystem hinsichtlich einer barrierearmen Wegeverbindung zwischen Albert-Schweitzer-Weg und Heikendorfer Weg zu optimieren. Die Maßnahme wurde am 27.02.2020 im Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf vorgestellt.

 

Im Vorfeld der weiteren Planung musste die zielgruppenspezifische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Anwohner*innen des Stadtteils unter dem Motto „Rettet Albertopia“ durch das Büro Soziale Stadt Neumühlen- Dietrichsdorf und das städtische Kinder- und Jugendbüro coronabedingt auf die Sommermonate Juli und August 2020 verschoben werden. Verschiedene Kleingruppen wurden mit Unterstützung der Kindertagesstätten, der Schulen und dem Ortsbeirat befragt, um von heutigen Nutzer*innen Ideen, Wünsche und Elemente für die Neugestaltung der Spiel- und Grünanlage Albert-Schweitzer-Weg zu erhalten. Neben einer digitalen Beteiligung über die App Stadtsache wurde auch eine geführte Beteiligungsrallye veranstaltet.

 

Um eine möglichst hohe Transparenz und eine große Akzeptanz des Planungsprozesses in der Bevölkerung zu schaffen, hat das Grünflächenamt ein Realisierungswettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe durchgeführt. Coronabedingt musste auch das Bewerbungsverfahren gestreckt werden. Am 16.12.2020 wurde dem Jungen Rat bei einer Onlinesitzung die Baumaßnahme vorgestellt und für die Teilnahme an der Jurysitzung des Realisierungswettbewerbs geworben.

 

Am 17.05.2021 konnte die Jurysitzung zum freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbsverfahren „Neue Visionen für die Grün- und Spielanlage Albert-Schweitzer-Weg“ durchgeführt werden. Aus 10 eingereichten Arbeiten wurden 3 Preise vergeben. Der erste Preis ging an die Garten- und Landschaftsarchitekten Bruun & Möllers GmbH & Co. KG aus Hamburg. Mit dem zweiten Preis wurde das Büro Nolte/ Gehrke, Partnerschaft von Landschaftsarchitekten, aus Berlin gekürt. Der dritte Preis ging an Gudrun Lang, Landschaftsarchitektin, aus Hamburg. Die Wettbewerbsbeiträge bzw. eine Wettbewerbsdokumentation inkl. der Beteiligungsergebnisse sind unter www.kiel.de/ umwelt & verkehr/ume & Grünflächen einzusehen. Im nächsten Schritt wird das Büro Bruun & Möllers mit der weiterführenden Planung beauftragt. Nach der Planungsphase und der Zustimmung des MILG zum Einsatz der Fördermittel ist es vorgesehen, die Bauleistungen in 2022 auszuschreiben. Der neugestaltete Waldspielpark soll im Jahr 2022/2023 gebaut werden. Es wird derzeit von geschätzten Kosten von ca. 1,2 Mio. € ausgegangen.

 

Konzept Barrierefreiheit

Mit Maßnahmenplan vom 19.05.2020 hat das MILIG dieser Maßnahme mit einem Volumen von 40.000 zugestimmt. Die im Fördergebiet vorhandenen Barrieren werden dokumentiert und in einem Konzept festgehalten. r diese Bereiche liegen dann detaillierte Maßnahmenbeschreibungen mit Kostenschätzungen vor. Das Konzept bildet die Grundlage, um für die Umsetzung der einzelnen Baumnahmen die Förderfähigkeit durch das MILIG zu erreichen. Der Sanierungsträger GOS mbH wird in diesem Jahr das Vergabeverfahren vorbereiten, um ein Büro mit der Erstellung des Konzepts beauftragen zu können.

 

Barrierefreie Umgestaltung des Albert-Schweitzer-Weges

Als weitere Maßnahme der Vorbereitenden Untersuchungen ist der barrierearme Umbau des Albert-Schweitzer-Weges zum Heikendorfer Weg vorgesehen. In Abstimmung mit dem Tiefbauamt soll dies im Anschluss nach der Umsetzung der Baumaßnahme Umgestaltung der Grün- und Spielanlage Albert-Schweitzer-Weg erfolgen. Grundlage für eine Förderfähigkeit dieser Maßnahme durch das MILIG ist das Vorliegen des Konzepts Barrierefreiheit, das 2021/2022 erstellt werden soll.

 

Gestaltungsfibel Afrikaviertel und Quartier am Probsteier Platz

Als Grundlage für die Sanierung des Afrikaviertels und des Quartiers am Probsteier Platz wird ein differenziertes denkmalpflegerisches Sanierungskonzept benötigt. Das Konzept soll eine energetische und baudenkmalpflegerische Expertise umfassen. Aufgrund der Bedeutsamkeit der Außenanlagen beider Ensembles soll darüber hinaus das frühere Erscheinungsbild des Probsteier Platzes untersucht, eine aktuelle Bestandsaufnahme durchgeführt und dann eine Entwicklungs-und Zielplanung aufgestellt werden. Mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerungen der Grünräume (Plätze, Vorgärten und Innenhöfe) r beide Viertel kann nach einer Bestandsaufnahme der überlieferten Elemente, Materialien und Vegetation jeweils eine quartierspezifische Gestaltungsfibel auf den Weg gebracht werden. In diesen Fibeln werden jeweils pro Quartier einheitliche, identitätsstiftende Elemente, Vegetationsempfehlungen, Spielgeräte, Ausstattungselemente etc. vorgeschlagen. Mit Maßnahmenplan vom 20.04.2021 hat das MILIG die Förderfähigkeit dieser Maßnahme mit einem Volumen von 100.000 anerkannt. Das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation bereitet derzeit in Abstimmung mit dem Sanierungsträger GOS mbH das Verfahren für die Auftragsvergabe vor.

 

Weiteres Verfahren

Die Planungen für die aufgeführten Baumaßnahmen werden weiterverfolgt. Weitere Maßnahmen sind derzeit aufgrund fehlender Kapazitäten in den Fachämtern noch nicht in Planung.

 

Kosten/Folgekosten

Bisher liegen Zuwendungsbescheide über das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt r die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf in Höhe von 4.034.000 vor.

Der Bund und das Land gewähren jeweils 1/3 der Zuschüsse. Die Landeshauptstadt Kiel erbringt in der Regel ebenfalls 1/3 der Städtebaufördermittel aus eigenen Haushaltsmitteln.

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Beschlüsse

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Aug 26, 2021 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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Sep 2, 2021 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

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Sep 14, 2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen