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Antrag der Verwaltung - 0684/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beirat für Stadtgestaltung - Satzungsänderung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 2, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 16, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Beirat für Stadtgestaltung hat die Aufgabe sich zu allen wichtigen städtebaulichen und architektonischen Fragen in der Landeshauptstadt Kiel fachlich zu äußern. Um eine umfassende Beurteilung zu ermöglichen, ist der Beirat bisher aus fünf Mitgliedern mit verschiedenen fachlichen Schwerpunkten (Architekt*innen, Stadtplaner*innen, Landschaftsplaner*innen) zusammengesetzt. Diese Mitglieder werden alle zwei Jahre von der Ratsversammlung gewählt und müssen die Qualifikation zum*zur Fachpreisrichter*in nach RPW 2013 besitzen.
Für die Wahrnehmung des wichtigen Aufgabenfeldes des Denkmalschutzes gibt es in der Satzung eine abweichende Regelung bei der Besetzung dieser Position. Dieses Aufgabenfeld wurde bisher ausschließlich von einem*einer Vertreter*in des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein vertreten (bisherige Satzung: § 3 (1) 2.). Dieses Beiratsmitglied wurde nicht von der Ratsversammlung gewählt, sondern von der Leitung des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein benannt. Die Qualifikation zum*zur Fachpreisrichter*in nach RPW 2013 brauchte dieses Mitglied nicht zu besitzen. In der Vergangenheit wurde regelmäßig der*die für den Schutz und die Pflege der profanen Kulturdenkmale in Kiel zuständige Gebietsreferent*in benannt.
Die Position ist derzeit vakant. Sie soll mit jemand Sachkundigem aus der Praxis der Denkmalpflege als sechstem Mitglied des Beirates besetzt werden. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen als Architekt*in sowohl in der Umplanung von Denkmälern als auch in der denkmalpflegerischen Umsetzung werden vorausgesetzt (neue Satzung § 3 (1) 2.). Die Benennung eines*einer Vertreter*in des Landesamtes für Denkmalpflege entfällt damit in Abstimmung mit dem Landesamt künftig. Für dieses neue, sechste Mitglied gelten die gleichen Bedingungen, wie für die übrigen fünf Mitglieder.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlage:
Satzung des Beirates für Stadtgestaltung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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36,7 kB
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