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Antrag der Verwaltung - 0718/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss/Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Sep 14, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 16, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. Abweichend von Satz 3 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bis zu von ihr jeweils zu bestimmenden Wertgrenzen auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Hauptausschuss übertragen.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung entscheidet der Oberbürgermeister über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 50.000 €.
Auf das Konto des Fördervereins wurden bislang Spenden in Höhe von knapp 1,9 Mio. € eingezahlt. Daneben gibt es Zusagen für die kommenden Jahre in Höhe von rund 300 T €.
Aufgrund der Höhe bedarf die Annahme der Spenden durch die Landeshauptstadt der Zustimmung der Ratsversammlung.
Die Modalitäten zur Überführung der Spenden in den städtischen Haushalt werden nach der Beschlussfassung der Ratsversammlung mit dem Förderverein abgestimmt.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister