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Geschäftliche Mitteilung - 0728/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Projekts "500 Kieler Bügel für Kieler Schulen"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 2, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Sep 9, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Sep 16, 2021
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Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Mit Ratsbeschluss (Drs. 1204/2019) wurde die Verwaltung gebeten, das Projekt "500 Kieler Bügel für Kieler Schulen" einzurichten und an den Schulen in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Vorgehensweise
In Vorbereitung der Umsetzung des o.g. Beschlusses wurde zunächst zu Beginn des Jahres 2020 vom Amt für Schulen eine Umfrage an den Kieler Schulen initiiert. Diese Umfrage verfolgte das Ziel, den Bedarf der Schulen an hochwertigen Fahrradabstellmöglichkeiten
und/oder Reparaturstationen zu erfassen.
Parallel fand eine Begehung aller Schulstandorte statt, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen.
Die angemeldeten Bedarfe, der Ist-Zustand an den einzelnen Schulstandorten sowie der Stand der Umsetzung mit den entstandenen bzw. geschätzten Kosten sind in der anliegenden Tabelle dargestellt.
Es wurde bereits bei der Umfrage deutlich, dass der gemeldete Bedarf der Schulen an Fahrradbügeln höher ist als die im Beschluss benannten 500 Stück. Auch im Nachgang zu der Umfrage wurden noch weitere Bedarfe an Fahrradbügeln im Amt für Schulen gemeldet, aktuell liegt die Nachfrage bei 649 Bügeln und einer Reparaturstation.
Als Kriterien für eine mögliche Priorisierung und Verteilung wurden daher festgelegt:
- Berücksichtigung der Anzahl und des Zustandes der bereits vorhandenen Fahrradständer unter Beachtung der Kieler Stellplatzrichtzahlen
- Nutzung von Synergieeffekten mit bereits laufenden Baumaßnahmen bzw. Schulhofumgestaltungen
- Nutzung von Synergieeffekten mit geplanten und in Kürze umzusetzenden Baumaßnahmen bzw. Schulhofumgestaltungen
- Beachtung, dass bei den Grundschulen lediglich ab der vierten Klassenstufe (mit abgelegter Fahrradprüfung) der Schulweg mit dem Fahrrad absolviert werden soll – Abweichung von Stellplatzrichtzahlen!
Die Maßnahmen wurden vom Amt für Schulen und der Immobilienwirtschaft in gemeinsamer Abstimmung unter Berücksichtigung der o. g. Kriterien priorisiert.
Das Hans-Geiger-Gymnasium regte eine Fahrradreparaturstation an. Derzeit wird noch geprüft, ob ein geeigneter Raum zur Verfügung steht, um eine Nutzung als Reparaturstation zu ermöglichen.
Das Ziel ist es, grundsätzlich alle angemeldeten Fahrradbügel an den Schulen zu errichten.
Die Umsetzung der Maßnahmen erforderten einen längeren Vorlauf. Dieser ist zum einen darin begründet, dass die Planungen und Ausführungen zeit- und damit personalintensiv sind und eine Abhängigkeit von externen Firmen besteht. Darüber hinaus ist es erforderlich, die konkreten Aufstellorte vorab durch den Kampfmittelräumdienst sondieren zu lassen. Dieser notwendige Schritt allein erfordert schon einen Terminvorlauf von über einem halben Jahr.
Mit dem Aufstellen der Bügel wurde im Frühling 2021 begonnen. Die gesamte Maßnahme soll möglichst im Jahr 2021 abgeschlossen werden.
Lastenfahrräder oder auch Dreiradfahrräder können ohne Einschränkungen an den äußeren Stellplätzen abgestellt werden. Wird hierfür ein Stellplatz in der Reihenanlage gewählt, entfällt auf Grund der Breite des Lastenfahrrades ein Stellplatz, da der Zwischenraum zwischen zwei Bügeln für normale Fahrräder konzipiert ist, grundsätzlich ist das Abstellen eines Lastenrades auch hier möglich.
Kosten
Die Kosten bei der Aufstellung der Fahrradbügel variieren stark.
Nach der Bedarfsabfrage und der Abklärung vor Ort in den Schulen ergaben sich unterschiedliche Vorgehensweisen und Aufwendungen der Abarbeitung:
1. Bedarfe werden durch die Erneuerung der alten und maroden Fahrradbügel erfüllt.
2. Die vorhandenen Fahrradstellplätze werden erweitert oder an anderer Stelle der Liegenschaft werden zusätzliche Fahrradstellplätze eingerichtet.
Die in der Drs. 1204/2019 genannten 50.000 Euro für die Fahrradbügel aus Mitteln der Bauunterhaltung beziehen sich lediglich auf die reine Beschaffung der Bügel. Die tatsächlichen Kosten bis zur Fertigstellung der gesamten Fahrradabstellanlage an einem Standort liegen um ein Vielfaches höher. Bedingt durch die unterschiedlichen Gegebenheiten fallen neben den Beschaffungskosten für die Bügel ggf. zusätzliche Kosten für Kampfmitteluntersuchungen, Herstellung der Fundamente sowie für Gelände-, Entwässerungs- und Oberbelagsbearbeitung an, die durch beauftragte Fachfirmen durchgeführt werden.
Detaillierte Kosten bzw. Kostenschätzungen sind in der anliegenden Tabelle abgebildet. Es wird deutlich, dass die in der Drs. 1204/2019 genannten 50.000 Euro aus Mitteln der Bauunterhaltung nicht ausreichend sind, um den Bedarf an den Schulstandorten zu decken. Bisher sind ca. 390.000 € für die Aufstellung der Fahrradständer geplant.
Fazit
Insgesamt wurde das Projekt von den Schulen gut angenommen.
Es konnten bzw. können rund 1.300 neue Stellplätze (zwei Fahrradstellplätze pro Kieler Bügel) für Fahrräder geschaffen werden. Somit können auch an den Kieler Schulen die Voraussetzungen für eine wachsende Fahrradstadt Kiel geschaffen werden.
Das Fahrradforum Kiel befürwortet eine Weiterführung des Projekts, da deutlich wird, dass sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder Schüler*innen sowie auch Lehrer*innen zur Fahrradnutzung motivieren. Es gibt weiterhin die Anregung, Mobilitätsstationen/Pumpstationen einzurichten.
Renate Treutel Doris Grondke
Bürgermeisterin Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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444,5 kB
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