Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion Klima, Verkehr & Meer - 0801/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

Die Parkgebührenordnung [1] für das allgemeine Parken sowie für das Bewohnerparken soll überprüft und überarbeitet werden. Ziel ist es festzustellen, ob die derzeitige Parkraumbewirtschaftung (sowohl des allgemeinen Parkens als auch des Bewohnerparkens)r die Stadt kostenneutral mit Kosten oder mit einer Gewinnerzielung verbunden ist. Abhängig vom Ergebnis ist die Parkraumbewirtschaftung so zu gestalten, dass sie für die Stadt kostenneutral ist und auf eine möglichst effiziente Nutzung der Parkflächen hinwirkt.

 

Es soll daher auch geprüft und dargestellt werden, ob und wie sich über die Parkgebührenordnung zum allgemeinen Parken sowie die Gebühren für das Bewohnerparken eine Lenkungswirkung entfalten lässt, die zu einem möglichst sparsamen Umgang mit dem knappen sdtischen Raum führt.

 

Unter anderem folgende Aspekte sollen betrachtet und im Zuge der Neugestaltung der Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt werden:

 

  • Welche unmittelbaren sowie indirekten Kosten entstehen der Stadt durch das Parken und das Bewohnerparken.
  • Inwieweit übersteigen, entsprechen oder unterschreiten die gegenwärtig erhobenen Gebührensätze die Kosten, die der Stadt durch das Parken und das Bewohnerparken entstehen und inwieweit sind die Sätze ggf. zu verändern, um eine annähernde Deckung von Kosten und Gebühren zu erreichen.
  • Inwiefern kann die Gebührengestaltung dazu genutzt werden, um eine Lenkungswirkung hin zu einem möglichst sparsamen Flächenbedarf zu erreichen.
  • Inwieweit lässt sich die Gebührenhöhe an die beanspruchte Parkfläche koppeln (also über die Kosten ein Anreiz setzen, möglichst wenig Fläche zu beanspruchen).
  • Welche Vorteile hat es, die Anzahl der Kurzzeitparkplätze zu erhöhen und inwiefern kann über die Gebühren darauf hingewirkt werden, den Parkraum möglichst kurz in Anspruch zu nehmen.
  • Welche weiteren Möglichkeiten bietet die Parkraumbewirtschaftung, um auf eine möglichst effiziente Nutzung der Parkflächen hinzuwirken.
  • Inwiefern ist es möglich, bei der Gebührengestaltung für das Bewohnerparken unterschiedliche Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen, Gebühren entsprechend zu ermäßigen und soziale Härten zu vermeiden.
  • Welche Möglichkeiten bietet die Digitalisierung in Bezug auf die Parkraumbewirtschaftung.

 

Mit Blick auf die Haushaltsberatungen für 2023 wird darum gebeten, die Ergebnisse der Prüfung sowie die daraus resultierende Verwaltungsvorlage zur Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung möglichst bis zum Ende des 3. Quartals 2022 vorzulegen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der städtische Raum ist eine knappe, nicht vermehrbare Ressource, die von vielen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zur Entfaltung unterschiedlicher Aktivitäten beansprucht wird. Ein großer Teil der städtischen Flächen wird dabei als Abstellplatz für Fahrzeuge in Anspruch genommen. Diese Flächen sind anderen Nutzungen die meiste Zeit über entzogen [2, 3]. Gleichzeitig ist festzustellen, dass Breite [4] und Anzahl [5, 6] der Autos in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Im Sinne einer ausgeglichenen und fairen städtischen Raumnutzung ist es daher richtig, Anreize dafür zu setzen, den Platzbedarf der Autos auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und platzsparende Autos entsprechend besserzustellen. Im von der Stadt Kiel in Auftrag gegebenen ‚Mobilitätskonzept ruhender Verkehr 2035 [2] heißt es dazu auf Seite 11 (Zitat):

 

Die Vielzahl der aktuell nicht bewirtschafteten Parkmöglichkeiten in Kiel hat zur Folge,

dass Autos dort langfristig abgestellt werden. Der knappe öffentliche Raum bleibt so an-

deren Nutzungen verschlossen, auch der Nutzung durch andere Autofahrer*innen.“

 

Der von der Stadt beauftragte Bericht ‚Parkraumuntersuchung und -bewirtschaftung [3] stellt dazu auf Seite 18 fest (Zitat):

 

Ein knappes Gut, wie innerstädtischer Parkraum, muss bewirtschaftet werden, um für

das Funktionieren der Innenstädte den geringen Parkraum für viele nutzbar zu machen.“

 

Das Mobilitätskonzept ruhender Verkehr 2035 [2] erläutert in Kapitel 4.1.4 ‚Faire Bepreisung des öffentlichen Raums (Zitat):

 

Damit eine großflächige Parkraumbewirtschaftung die gewünschten Effekte erzielt, bedarf es einer fairen, marktgerechten Bepreisung (vgl. Masterplan Mobilität, S.39+104; Green City Plan S. 63). Öffentlicher Raum ist ein stark begrenztes, wertvolles Gut und sollte dementsprechend behandelt werden. Derzeit werden auf lediglich 2,3 % des Stadtgebiets Parkgebühren erhoben (IKS 2019). Zum Vergleich: In anderen Städten werden ca. 10 % bewirtschaftet. Eine sukzessive und differenzierte (räumlich und zeitlich angepasste) Erhöhung der Parkgebühren ist in der Lage, die hohe Nachfrage systematisch zu steuern. Das gilt für die monetäre Bewirtschaftung von Kurzzeitparkplätzen ebenso wie für die Anhebung der Gebühren für die Ausgabe von Bewohner*innenparkausweisen. Da besonders große Pkw dem öffentlichen Raum eine größere Fläche entziehen, ist für Bewohner*innenparkzonen außerdem eine Staffelung der Gebühren nach Länge, Antriebsart, Gewicht oder Fahrzeugklasse des Autos denkbar. Soziale Aspekte, wie z.B. Ermäßigungen für einkommensschwache Haushalte, die zwingend auf einen privaten PKW angewiesen sind, müssen dabei ebenfalls berücksichtigt werden.“

 

Immer mehr und immer größere Autos laufen zudem vielen Beschlüssen der Kieler Ratsversammlung entgegen. Erwähnt seien hier die Ziele zum Klimaschutz [7], der Masterplan Mobilität (Rückgang der Pkw-Fahrleistung um 40 % bis 2035) [8] sowie die Stärkung des Fußverkehrs [9].

 

Aus haushälterischer Sicht und angesichts des Gebotes zur Sparsamkeit der öffentlichen Hand ist zudem zu prüfen, ob die gegenwärtig erhobenen Gebühren die Kosten, die der Stadt durch die Bereitstellung der Parkflächen entstehen, überhaupt ausreichend decken. Dabei sind neben den direkten Kosten, die für den Bau und den Unterhalt von Parkplätzen anfallen, auch die indirekten Kosten zu prüfen. Beispielsweise für die Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung sowie Mehraufwendungen bei der Feuerwehr, beim kommunalen Ordnungsdienst und beim Grünflächenamt. Die Heinrich Böll Stiftung beziffert die Parkraumkosten sowie die damit in Verbindung stehenden sozialen Implikationen wie folgend (Zitat):

 

Ein Parkplatz hat eine Fläche von mindestens zwölf Quadratmetern und ist damit größer als viele Kinderzimmer. Gerade in Wohngebieten ist das Parken oft kostenlos, obwohl sich die jährlichen Betriebskosten pro Stellplatz auf 60 bis 300 Euro belaufen und die Baukosten 1.500 bis 5.000 Euro betragen. Erhebt eine Kommune Gebühren für Anwohnerparkausweise, dürfen diese maximal 30,70 Euro betragen pro Jahr. Wir geben unseren Autos mehr Raum als unseren Kindern und verschenken kostbare öffentliche Flächen, damit Menschen dort ihr ungenutztes Privateigentum abstellen können. Denn Pkw stehen durchschnittlich über 23 Stunden am Tag herum.“ [10]

 

Die hier von der Heinrich Böll Stiftung erwähnte Höchstgebühr für das Anwohner-/Bewohnerparken ist durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes seit Mitte 2020 aufgehoben. Es ist daher an der Zeit, die Kosten die der Stadt Kiel durch das Parken sowie das Bewohnerparken entstehen, zu ermitteln, und im Falle einer Unterdeckung einen Gebührenkatalog zu erstellen, durch den eine Kostendeckung erreicht, sowie eine sozial ausgewogenere Aufteilung des städtischen Raums gefördert werden kann.

 

 

Andreas Halle

Ratsherr 

 

Stefan Rudau

Ratsherr   

 

 

Quellenangaben:

  1. Landeshauptstadt Kiel, Parkgebührenordnung vom 28.03.2019: https://www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ=lf&fid=55d722123e95817268ca98895c18c2af
  2. Umsetzung Green City Plan - Sofortmaßnahme "I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung", hier: Mobilitätskonzept / ruhender Verkehr 2035 und weitere Schritte, Drs. 0898/2021, 19.10.2021: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25588
  3. Umsetzung Green City Plan - Sofortmaßnahme "I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung", hier: Bericht des Gutachters IKS Mobilitätsplanung, Parkraumuntersuchung und -bewirtschaftung, Drs. 0911/2021, 01.11.2021: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25601
  4. Welt.de, Philipp Vetter, Die breiten Autos der Deutschen werden zum großen Problem, 19.04.2018: https://www.welt.de/wirtschaft/article175603871/Autos-zu-breit-Liebe-der-Deutschen-zum-dicken-SUV-wird-zum-Problem.html
  5. Statistisches Bundesamt, Pkw-Dichte in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um 12 % gestiegen, 11.09.2020: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/09/PD20_N055_461.html
  6. Statista GmbH, Anzahl zugelassener Pkw in Deutschland von 1960 bis 2021, März 2021: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12131/umfrage/pkw-bestand-in-deutschland/
  7. Umweltschutzamt Kiel, Climate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution, Drs. 0901/2019, 19.09.2019: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23201
  8. KielRegion, MASTERPLAN MOBILITÄT, August 2017 (Seite 18): https://www.kielregion.de/fileadmin/user_upload/kielregion/documents/masterplan-mobilitaet/1701011_MASTERPLAN_MOBILITAET_KielRegion_FINAL.pdf
  9. Beschluss der Ratsversammlung, Fußverkehr nachhaltig sicher und attraktiv gestalten, Drs. 0546/2021, 10.06.2021: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25245
  10. Heinrich Böll Stiftung, Benjamin Kühne, Mobilität gerecht gestalten, 20.12.2018: https://www.boell.de/de/2018/11/30/mobilitaet-gerecht-gestalten

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Sep 16, 2021 - Ratsversammlung - vertagt

Erweitern

Mar 17, 2022 - Ratsversammlung - verwiesen

Erweitern

May 3, 2022 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

Jun 7, 2022 - Innen- und Umweltausschuss - abgelehnt