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Antrag der Verwaltung - 0820/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 Eigenbetrieb Parken
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 30, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Oct 28, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Parken der Landeshauptstadt Kiel wurde am 10.12.2020 von der Ratsversammlung beschlossen. Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 ist gemäß § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aufzustellen, weil sich gegenüber dem Wirtschaftsplan 2021-unterjährig Veränderungen ergeben haben.
Der Vermögensplan und der Finanzplan wurden um 230.000 EUR gekürzt, da nicht sämtliche Investitionen umgesetzt werden konnten. Insbesondere eine bauliche Verzögerung des zweiten Teils vom Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB) führt dazu, geplante Maßnahmen 2021 in das Wirtschaftsjahr 2022 zu verlegen. Dadurch reduziert sich ebenfalls die geplante Aufnahme von Krediten um 230.000 EUR.
Für das Parkhaus ZOB sind infolge der Corona-Pandemie die Einnahmen eingebrochen und haben sich bisher nicht erholt. Die Auswirkungen zeigten sich bereits kurz nach Wirksamwerden des Erlasses des Landes Schleswig-Holstein zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus, der zur weitgehenden Schließung des Einzelhandels führte. Die monatlichen Umsätze in den Parkhäusern sind dementsprechend deutlich geringer ausgefallen.
Obwohl sich eine moderate, positive Entwicklung bezüglich der Umsatzerlöse abzeichnet, werden die ursprünglich prognostizierten Umsatzerlöse in Höhe von 700.000 EUR im Jahr 2021 nicht erreicht. Deshalb wird die bisherige Umsatzprognose auf ca. 525.000 EUR korrigiert.
Die Tiefgarage Europaplatz sollte zum 31.12.2020 aufgrund des baulichen Zustands dauerhaft geschlossen werden. Die Planung wurde allerdings kurzfristig angepasst und eine Übergangslösung vereinbart. Der Betrieb wird voraussichtlich bis zum 30.09.2021 auf einer Ebene ausschließlich für Kurzzeitparkende ermöglicht, allerdings mit angepassten Öffnungszeiten. Das führt zu einer Erhöhung der Betriebs- u. Materialkosten um ca. 80.000 EUR und der Umsatzerlöse um ca. 115.000 EUR.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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214,6 kB
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