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Antrag der Verwaltung - 0841/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm und Kofinanzierung des Deutsch-Dänischen Interreg 6A-Programms (2021 bis 2027)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Referat für Wirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Sep 29, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Oct 28, 2021
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Antrag
Antrag:
Es wird einer Kofinanzierung für die neue Förderperiode des Deutsch-Dänischen Interreg 6A in Höhe von max. 450.000 EUR (inkl. Puffer) zugestimmt. Die Kosten verteilen sich voraussichtlich gleichmäßig auf die Jahre 2022 bis 2030 mit max. 50.000 EUR pro Jahr.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in ihrem Ermessen eventuellen Änderungen im Programm, im Budget und in der Haftung sowie der noch zu schließenden Partnerschaftsvereinbarung zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Mai/Juni 2021 wurden der Wirtschaftsausschuss und die Ratsversammlung über den Sachstand zur Vorbereitung des neuen Programms Interreg 6A informiert (Drs. 0463/2021).
Inzwischen liegt ein Programmentwurf zur Einreichung bei der EU-Kommission vor. Für die Technische Hilfe (TH) wurde ebenfalls ein Budget kalkuliert. Eine Vereinbarung zwischen den Programmpartner*innen wird erstellt. Die Haftungsregelung wird aus Interreg 5A übernommen.
A – Programmierung und Programmeinreichung
In der Förderperiode 2014-2020 wurde die deutsch-dänische Zusammenarbeit in einem neuen, zusammengelegten Programmzuschnitt fortgeführt.
Nachdem sich die Programmpartner 2019 über die erfolgreiche Fortführung des Programms in seinen jetzigen Strukturen und damit auch unter Beibehaltung der Ansiedlung von Verwaltungsbehörde (bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein) und Sekretariat (bei der Region Syddanmark) entschieden haben, hat die Steuerungsgruppe unter Beteiligung aller Programmpartner*innen und dem Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz, MJEV) im Frühsommer 2020 ihre Arbeit aufgenommen.
Die Arbeit folgt den Grundsätzen der gemeinsamen Erklärung von Sønderborg (Drs. 0463/2021), die im September 2019 von allen Programmpartnern unterzeichnet wurde. Sie bildet den Rahmen, unter dem die Arbeitsgruppe (bestehend aus der Interreg-Verwaltung) die Beschlüsse für die Steuerungsgruppe vorbereitet hat.
Die Steuerungsgruppe hat folgende zentrale Beschlüsse getroffen:
30.03.2021 | Zusammensetzung Interreg-Ausschuss (s. Punkt C) |
Haftung der Programmpartner – Haftungsregelung aus Interreg 5A wird beibehalten und entsprechende Regelungen in der Partnerschaftsvereinbarung getroffen (s. Punkt D) | |
21.04.2021, einschl. ergänzendes Treffen der Vorsitzenden 17.05.2021 | Beschluss über die Themen und die inhaltliche Struktur des Programms auf Grundlage der Themenanalyse durch Dansk Teknologisk Institut/Kienbaum |
Beschluss zur Beauftragung eines neuen Datenaustauschsystems | |
Beschluss zur Durchführung der Verwaltungsprüfungen durch die Interreg-Administration (First-Level-Kontrolle) vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitgliedstaaten | |
17.06.2021 | Beschluss zum Budget der Technischen Hilfe einschl. Kofinanzierung durch die Programmpartner‘innen (s. Punkt F)
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Beschluss über die Förderquote des Programms in Höhe von 65% für alle Prioritäten | |
Beschluss über die finale Fassung der Themen nach Abschluss des öffentlichen Konsultationsverfahrens (26. April 2021 bis 26. Mai 2021) und Auftrag zur Fertigstellung des Programms durch die Arbeitsgruppe (Interreg-Verwaltung). Nach Zustimmung durch die Mitgliedstaaten soll das Programm dann bei der EU-Kommission eingereicht werden. | |
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Bis zum Start des neuen Programms sind noch folgende Meilensteine geplant:
August 2021 bis Februar 2022 | Benennung der neuen Mitglieder des Interreg 6A-Ausschusses |
Ab September 2021 bis März 2022 | Ausarbeitung einer Partnerschaftsvereinbarung und Abstimmung mit den Programmpartnern |
Ab Oktober 2021 | Öffentlichkeitsarbeit und Projektgenerierung für Interreg 6A |
Bis Mitte Oktober 2021 | Ausarbeitung von Methoden der so genannten Vereinfachten Kostenoptionen (Erleichterung für Projektträger*innen als wesentlicher Bestandteil des Programms) und Vorlage zur Prüfung bei der Prüfbehörde. Einreichung des Programms bei der EU-Kommission |
Ab Jahresbeginn bis März 2022 | Finale Fassung des Programms, verabschiedet von EU-KOM
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Ab Januar 2022 | Projektantragsberatung Interreg 6A |
März 2022 | Konstituierende Sitzung des Interreg 6A-Ausschusses |
Mai 2022 | Erste Antragsfrist |
September 2022 | Erste Sitzung des Interreg 6A-Ausschusses mit Beschlüssen zu Projekten |
B – Aufteilung der Fördermittel auf die Prioritäten des Programms (Mittelausstattung)
| Mittelverteilung | davon in % für die spezifischen Ziele |
Priorität 1 | 33% | 100% |
Priorität 2 | 25% | Priorität 2.1 – Energie 35% Priorität 2.2 – Klimawandel 30% Priorität 2.3 – Kreislaufwirtschaft 35% |
Priorität 3 | 22% | Priorität 3.1 – Ausbildung 50% Priorität 3.2 – Tourismus- und Kultur 50% |
Priorität 4 | 20% | Priorität 4.1 – Bessere Verwaltung 55,5% Priorität 4.2 – Vertrauen und Bürgerprojekte 44,5% |
Technische Hilfe |
| Verteilt auf die Prioritäten 1 bis 3 (gem. EU-Verordnung) |
| 100% |
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C – Mitglieder im Interreg-Ausschuss
Der Begleitausschuss, hier Interreg-Ausschuss genannt, hat gem. Art. 49 AllgVO die Aufgabe, die Durchführung des Programms und die Fortschritte beim Erreichen der Zielsetzungen zu prüfen. Dabei stützt er sich auf Finanzdaten, auf gemeinsame und programmspezifische Indikatoren, einschließlich Änderungen bei den Ergebnisindikatoren und den Fortschritt bei quantifizierten Zielwerten sowie auf die im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele.
Der Interreg-Ausschuss wird sich zukünftig wieder aus den haftbaren Programmpartner*innen und weiteren Wirtschafts- und Sozialpartner*innen zusammensetzen.
Es gibt einige wenige Veränderungen in der Besetzung der Themenfelder, um entweder auf die leicht veränderten Themen des Programms zu reagieren oder Vorgaben der EU zu erfüllen.
Vertreter*innen aus den folgenden Bereichen werden daher voraussichtlich berücksichtigt:
- Programmpartner*innen
- Kommunen (nur DK)
- Wirtschaft
- Forschung
- Umwelt/Klima
- Bildung
- Arbeitsmarkt
- Jugend
- Vertreter der deutschen und dänischen Minderheit
- Nationale Behörden
- Inklusion/Grundrechte/Gleichstellung/Nichtdiskriminierung
- Verwaltungsbehörde
D – Haftungsregelung
Die Steuerungsgruppe hat beschlossen, dass die Haftungsregelung aus Interreg 5A beibehalten werden soll und entsprechend in der gemeinsamen Partnerschaftsvereinbarung geregelt wird.
In Interreg 5A haftet zunächst jede/r Projektpartner*in selbst, wenn beispielsweise im Rahmen einer Second-Level-Kontrolle festgestellt wurde, dass bereits ausgezahlte Fördermittel nicht förderfähig waren. Die zu Unrecht ausgezahlten Mittel werden dann von der Verwaltungsbehörde wieder eingezogen. Für den Fall, dass der/die Projektpartner*in die Mittel nicht zurückerstatten kann (z.B. wegen einer Insolvenz), ist in der Partnerschaftsvereinbarung festgehalten, dass immer der/die Programmpartner*in haftet, in dessen Gebiet der/die jeweilige Projektpartner*in seinen/ihren Sitz hat, bzw. alle Programmpartner*innen gemeinsam, wenn es ein/e Projektpartner*in von außerhalb der Programmregion ist.
In der Förderperiode 2014 bis 2021 hat es aufgrund der gründlichen Prüfung der Leistungsfähigkeit der Projektpartner*innen im Antragsprozess und der Fortschrittskontrolle der Projekte keinen Fall einer solchen Haftung gegeben.
E – Prüfbehörde
Im Programm Interreg 5A war die Prüfbehörde im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) angesiedelt. Die Aufgaben der Prüfbehörde sind in den EU-Verordnungen geregelt und bestehen im Wesentlichen aus den Second-Level-Kontrollen. Die Steuerungsgruppe hat sich für eine Beibehaltung dieser Strukturen ausgesprochen.
(Erläuterung: Neben der First-Level-Control (FLC), welche die Finanzprüfungen auf der Ebene des/der einzelnen Projektpartner*innen durchführt, gibt es stichprobenartig noch die so genannte Second-Level-Control. Dabei prüft die unabhängige Prüfbehörde bei einzelnen Projekten und Partner*innen nach bereits erfolgter Auszahlung der Mittel die Effizienz des FLC-Systems)
F – Budget der Technischen Hilfe und Kofinanzierung durch die
Programmpartner*innen
Mittel der Technischen Hilfe sollen die laufenden Ausgaben in Bezug auf die Aufgaben
des Sekretariats, der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde (beide IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein, Abteilung IB.SH Europa) decken.
Der Anteil der Technischen Hilfe am Gesamtvolumen des Programms beträgt gem. EU-Verordnung 7% auf Basis der von den Projekten geltend gemachten Ausgaben (Provisionsmodell). Die Kalkulation für das Budget der Technischen Hilfe orientiert sich derzeit an 90 Mio. Euro.
Die Programmpartner*innen haben sich in der Steuerungsgruppe im Vorwege darauf verständigt, dass das Verhältnis zwischen Technischer Hilfe durch die EU-KOM und der nationalen Kofinanzierung durch die dänischen und deutschen Programmpartner*innen 50:50 betragen und dass die Aufteilung der gleichen Systematik folgen soll wie bei Interreg 5A.
Die Modalitäten des Mittelabflusses und der Abrechnung gegenüber den Programmpartnern sowie die Finanzierung der Vorbereitung eines 7A-Programms werden in der zu schließenden Partnerschaftsvereinbarung festgehalten.
Die Kosten für die Vorbereitung eines 7A-Programms sind nicht im Budget der Technischen Hilfe enthalten.
Die Region Syddanmark als Anstellungsträgerin des Sekretariates übernimmt einen Teil der Büro- und Verwaltungskosten in Höhe von 542.600 EUR selbst.
Das Land Schleswig-Holstein hält die Prüfbehörde vor und trägt die Kosten in Höhe von 876,352 EUR aus eigenen Mitteln.
Das von der Steuerungsgruppe beschlossene Budget ist auf 9 Jahre, d.h. von 2022 bis 2030 angelegt.
Die Gesamtkosten für die deutschen Partner*innen werden aktuell wie folgt verteilt: Jede/r deutsche Partner*in zahlt zunächst einen Sockelbetrag in Höhe von 15.000 EUR und die restliche Summe wird nach Bevölkerungsanteil erhoben.
Für die LH Kiel bedeutet dies nach jetzigem Stand einen jährlichen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 48.031 EUR, also 432,275 EUR für 9 Jahre.
Die exakten Zahlen können sich allerdings noch geringfügig ändern. Zur Mitte des Programms soll überprüft werden, ob sich im Laufe der Jahre ggf. Einsparungen ergeben haben, und das Budget überarbeitet werden muss. Die Systematik in Bezug auf die Unsicherheit wird in der Partnerschaftsvereinbarung geregelt werden.
Über die Kooperationsvereinbarung und das finale Programm wird Anfang 2022 informiert.
Das neue Programm berücksichtigt inhaltlich in besonderem Maße die Themen Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung. Auch bei notwendigen Dienstreisen werden durch die städtische Verwaltung, sofern zeitlich und organisatorisch möglich, öffentliche Verkehrsmittel oder die Beteiligung in Fahrgemeinschaften genutzt. Bei der Bewirtung von Sitzungen werden Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
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