Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0846/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zum Zeitpunkt des Beschlusses jeweils aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Kiel-Hörnbereich “ bis zum 31. Dezember 2026.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kiel-Hörnbereich “ in der Landeshauptstadt Kiel ist mit Beschluss vom 18.10.1989 und der Bekanntmachung vom 20.10.1989 in Kraft getreten. Die damalige Rechtslage sah noch keine Befristung des Durchführungszeitraumes vor.

 

Seit dem 1. Januar 2007 ist der § 235 Abs. 4 BauGB bindend. Dieser ordnet als Überleitungsvorschrift an, dass alle Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit Rechtswirken des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB aufzuheben sind, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden.

 

Bisher konnten noch nicht alle Maßnahmen im Zuge der Sanierung umgesetzt werden, welche von der Ratsversammlung im Mai 2019 (Drs.-Nr. 0217/ 2019) beschlossen wurden. Dies betrifft u.a.:

 

 

  • Vollendung der Gaardener Brücke

Im Zuge der Bebauung um den Germaniahafen soll auch der zweite Teil der Gaardener Brücke hergestellt werden. Derzeit liegt ein Wettbewerbsergebnis für den Hochbau auf den Baufeldern vor. Für die Brücke ist hier eine Fläche entsprechend der Vorgaben aus der beschlossenen Sanierungsrahmenplanung vorgesehen. Derzeit wird das weitere Verfahren vorbereitet.

 

  • Erschließungsmaßnahme Endausbau

Der Endausbau der noch ausstehenden Straßenabschnitte soll, wie in der Vergangenheit auch, nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen auf den angrenzenden Baufeldern erfolgen, um proaktiv der Zerstörung der hergestellten Erschließungsmaßnahmen durch Baufahrzeuge entgegen wirken zu können und zugleich Behinderungen durch parallele Baustellen zu vermeiden.

 

 

 

  • Spielelemente Am Willy-Brandt-Ufer

Ergänzend und aufwertend sollen entlang der fertiggestellten Promenade am östlichen Hörnufer bis zum Germaniahafen Spielelemente aufgestellt werden, um die Belebung der Promenade zu fördern.

 

 

  • Gestaltung der Platzfläche T2

Die Fläche östlich des „Hörn-Campus“ ist derzeit zur Unterbringung von Stellplätzen vermietet. Die Fläche soll als öffentliche Freifläche mit der Nutzung Spielplatz umgestaltet werden. Derzeit wird diese aber noch als Parkplatzfläche benötigt.

 

 

 

Da diese Maßnahmen nicht bis zum 31. Dezember 2021 umgesetzt werden können, ist es zur Erreichung der Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich, die gesetzte Frist bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern.

 

Eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Kiel-Hörnbereich“ in Form eines einfachen Beschlusses lt. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB bis zum 31. Dezember 2026 ist als realistische zeitliche Maßgabe vorzunehmen. Sollten die Maßnahmen bis dahin nicht umgesetzt sein, besteht die Möglichkeit einer nochmaligen Verlängerung.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Sep 30, 2021 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Oct 28, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen