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Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0870/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Zentrales Portal Informationszugangsgesetz
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Oct 28, 2021
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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Dec 14, 2021
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Feb 1, 2022
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Mar 1, 2022
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Schritte notwendig sind, um ein zentrales Portal zur Entgegennahme, sinngerechten Weiterleitung und Dokumentation der Antworten im Sinne des Informationszugangsgesetzes einzurichten. Das Ergebnis der Prüfung wird der Ratsversammlung im Januar 2022 vorgestellt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Informationszugangsgesetz verbrieft das Recht von Bürger*innen und Institutionen, weitreichend Auskunft von Behörden und anderen öffentlichen Stellen zu sie betreffenden Vorgängen erhalten zu können. Ziel des Gesetzes ist es, die demokratische Teilhabe zu fördern und die Kontrolle staatlichen Handelns durch die Öffentlichkeit auf belastbare Fakten zu stellen. Damit soll die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz behördlichen Handelns gefördert werden.
Eine Anfrage beim CDO ergab, dass Auskunftsersuchen im Rahmen des Informationszugangsgesetzes auch die Landeshauptstadt erreichen. Dort werden sie von unterschiedlichen Stellen bearbeitet. Ein einheitliches Verfahren, das den Zugang bündelt, die Verfahren transparent und nachvollziehbar macht sowie die Antworten – dort wo einer öffentlichen Behandlung nichts entgegensteht – in einen Wissenspool einfließen lässt, der auch anderen Bürger*innen und Verwaltung wie Selbstverwaltung wichtige Einblicke in die erfragten Zusammenhänge gewährt, gibt es jedoch nicht.
Dies schafft Intransparenzen, die dem Ansinnen des Gesetzes widersprechen: Sie erschweren für Fragende den Zugang und verzichten darauf, wertvolles Wissen erschließbar zu machen. Außerdem darf davon ausgegangen werden, dass es zu unnötigen Kosten, hervorgerufen durch Reibungsverluste kommt.
Ein zentraler Zugang, verbunden mit klaren Regeln und Verfahren für die Behandlung von Auskunftsbegehren sowie einer Dokumentation der Antworten ändert dies und führt insbesondere zu einer deutlichen Entlastung der Verwaltung bei der Bearbeitung von Anfragen im Rahmen des Informationszugangsgesetzes.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.