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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion - 0872/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Bei der Untersuchung durch das Amt für Gesundheit geht es um die Beurteilung der körperlichen, geistigen, sozialen und emotionalen Entwicklung des angehenden Schulkindes. Neben der sozial- und arbeitsmedizinischen Fragestellung ist die Beurteilung der Entwicklung des angehenden Schulkindes im Hinblick auf Unterstützung und Förderbedarfe im Schulalltag für das Kind und die Schule von Bedeutung. Auf Grund der Beurteilung kann sich die Schule individuell auf die gesundheitliche Situation und den Förderbedarf des Kindes einstellen. Schuleingangsuntersuchungen sind die Voraussetzung, damit Kinder mit Förderbedarfen u.a. in „Ankerklassen“ von Beginn an individuell gefördert werden können.

Laut Presseberichterstattung konnten in der jüngeren Vergangenheit pandemiebedingt nicht alle Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt werden. Aus diesem Grund bitte ich um die Beantwortung folgender

 

Kleinen Anfrage:

 

  1. Wie viele Kinder hätten in Kiel an den Schuleingangsuntersuchungen in den Untersuchungsjahren 2020 und 2021 teilnehmen müssen (Bitte die Soll-Zahl pro Stadtteil angeben) und wie viele Kinder wurden tatsächlich untersucht (Bitte die Ist-Zahl pro Stadtteil angeben)?

 

  1. Wurden bzw. werden die ausgefallenen Schuleingangsuntersuchungen nachgeholt (Bitte pro Stadtteil angeben)?

 

  1. Wie viele Mitarbeiter aus dem Schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes waren im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 in anderen Dienststellen eingesetzt?

 

 

gez.  Ratsherr Robert Schmidt    f. d. R.

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Anlagen

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Beschlüsse

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Oct 28, 2021 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen