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Geschäftliche Mitteilung - 0887/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kieler Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG – Umbuchung von Mitteln zum Neubau eines Wohnhauses zu besonderen Wohnzwecken
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 20, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Oct 28, 2021
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Sachverhalt/Begründung
- Zusammenfassung:
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21.11.2019 (Drs. 0777/2019) wurde die Verwaltung damit beauftragt, auf städtischem Grund ein Haus neben dem jetzigen Frauenhaus zu bauen, damit weiterer Wohnraum für Menschen in schwierigen Situationen wie z.B. Frauen in Not geschaffen wird.
Der Neubau sollte mit einer Kombination der Sozialen Wohnraumförderung des Landes und dem Sondervermögen des Landes „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein“ (IMPULS 2030) als Zuschuss und Darlehen finanziert werden.
Bauplanung und Neubau sollen durch die KiWoG mbH & Co. KG erfolgen.
Für die bauvorbereitenden Architekten- und Ingenieursleistungen beschloss die Ratsversammlung am 14.05.2020 (Drs. 0339/2020), 300.000 € für vorbereitende Architekten- und Ingenieursleistungen der Kieler Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG (KiWoG) übertragenen Mittel zur Verfügung zu stellen.
- Sachverhalt
Entgegen den bisherigen Planungen wird die Bauherreneigenschaft sowie das Eigentum am Neubau nicht der KiWoG übertragen.
Grund hierfür sind im 2. Quartal 2021 bekannt gewordene Förderbedingungen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, die eine 90 %-ige und damit bessere Förderung ermöglichen, da gegenüber der o. g. Landesförderung ein Bundeszuschuss gewährt werden kann.
Der Zuschuss kann jedoch nicht an die KiWoG gezahlt werden, weil ihr die Gemeinnützigkeit fehlt.
Die Bauplanung und den Neubau wird die Landeshauptstadt Kiel übernehmen und im Eigentum behalten.
Der KiWoG sind für bereits beglichene Rechnungen 139.604,29 € zu erstatten.
Durch den Nachtragshaushalt 2021 wurden unter der Investitionsnummer 5220050006 Mittel bereitgestellt worden.
Durch einen inzwischen erlassenen Betrauungsakt wurde die ursprüngliche Zweckbindung für den Betrag von 300.000 € aufgehoben und auf die Dienstleistung „Planungstätigkeiten für den sozialen Wohnungsbau, laufende Betriebskosten“ geändert.
Gerwin Stöcken
Stadtrat