Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0892/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Einkommensgrenzen zum 01.01.2022 für die Berechnung der Ermäßigung von Gebühren/Beiträgen in Kindertageseinrichtungen und Betreuten Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 25.10.2021
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
Nov 3, 2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Sport
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
Nov 11, 2021
|
Sachverhalt/Begründung
Am 01.01.2022 tritt die neue Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kieler Kindertageseinrichtungen, geförderter Tagespflege und schulischen Betreuungsangeboten sowie die entsprechende Richtlinie für die Ermäßigung von Gebühren und Betreuungsbeiträgen in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt wird wie bisher in der Gebührensatzung keine statische Einkommensgrenze für die Berechnung der Sozialstaffelermäßigung von den Betreuungsgebühren genannt, sondern gem. § 8 Abs. (3) der Gebührensatzung ist die Einkommensgrenze abhängig von der Höhe des Regelbedarfssatzes (SGB XII) und des Höchstbetrages des Wohngeldgesetzes (§ 12 Abs. (1) WoGG Mietstufe V).
Zum 01.01.2022 wird der Regelbedarfssatz um 3,00 € erhöht.
Das Bundeskabinett hat am 15. September 2021, einer Änderung der Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen.
Die Beschlussfassung durch den Bundesrat erfolgte am 08.10.2021.
Die Berücksichtigung der Anhebung des Regelbedarfsatzes erfolgt nach der entsprechenden Verkündung.
Linear zu dieser Erhöhung steigt die Einkommensgrenze im Bereich der Sozialstaffelermäßigung von Kindergartengebühren und Betreuungsbeiträgen in den Betreuten Grundschulen wie folgt:
| Einkommens-grenze alt | Einkommens-grenze ab 01.01.2022 |
2 Personen | 1.841,00 € | 1.849,00 € |
3 Personen | 2.275,00 € | 2.285,00 € |
4 Personen | 2.715,00 € | 2.727,00 € |
5 Personen | 3.154,00 € | 3.168,00 € |
6 Personen | 3.588,00 € | 3.604,00 € |
7 Personen | 4.022,00 € | 4.040,00 € |
Mehrbetrag für jedes weitere berücksichtigungsfähige Haushaltsmitglied | 434,00 € | 436,00 € |
Dieses bedeutet für Eltern, dass die Ermäßigungsmöglichkeiten sich weiterhin verbessern werden:
- Familien, deren Familieneinkommen schon vorher unter der Einkommensgrenze lag, werden auch weiterhin keine Betreuungsgebühr zahlen müssen.
- Familien, die bisher eine Teilermäßigung erhalten haben, werden jetzt noch weniger für die Betreuung zahlen.
- Familien, deren Familieneinkommen bisher soweit über der Einkommensgrenze lag, so dass sie die Höchstgebühr zahlen müssen, wird empfohlen, zu prüfen (bzw. prüfen lassen), ob ihnen jetzt ein Anspruch auf eine Teilermäßigung zusteht, um dann gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.
Das Amt für Schulen hat eine Elterninformation erarbeitet, die am „Schwarzen Brett“ der Kindertageseinrichtungen und in den Betreuten Grundschulen über die Ermäßigungsmöglichkeiten informiert (s. Anlage). Diese Informationsweise hat sich in der Vergangenheit als sehr effektiv erwiesen.
In diesem Info-Aushang wird
- detailliert über die Einkommensgrenzerhöhung und somit Erhöhung des Ermäßigungsbeitrages informiert,
- auf eine mögliche Antragstellung hingewiesen,
- auf eine rückwirkende Ermäßigung und somit die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hingewiesen.
Außerdem wird auf der entsprechenden Internetseite der Landeshauptstadt Kiel www.kiel.de/kitagebuehren über die Erhöhung der Einkommensgrenzen informiert.
Das Amt für Schulen rechnet damit, dass bis zu 2.500 Familien von der Ermäßigungsmöglichkeit profitieren können.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
110,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
666,2 kB
|
