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Geschäftliche Mitteilung - 0945/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Jugenddorfes Falckenstein
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 3, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 9, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Nachdem seit 2006 verschiedene Bemühungen gescheitert waren, das Jugenddorf Falckenstein mit seiner besonderen sozialen Bedeutung für Kiel zu sanieren und damit zukunftsfähig zu machen, hat die Ratsversammlung in 2017 ein Gutachten beauftragt, das die Sanierungsmöglichkeiten und -kosten aufzeigen sollte.
Beschluss des Jugendhilfeausschusses und bisherige Umsetzung
Dieses Gutachten mit darin ausgewiesenen Gesamtkosten von 1,765 Mio. Euro bildete die Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 04.09.2019 (DRS.0772/2019):
Die Sanierung des Jugenddorfes Falckenstein ist auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens (vgl. Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 05.09.2018) umzusetzen. Die Baudurchführung soll in Verantwortung des Vereins Kieler Jugenderholung erfolgen.
Die Planungen sollen 2020 beginnen, die Ausführung sollte sich so schnell wie möglich anschließen. Die Sanierung sollte die Belange des Klimaschutzes sowie der Nachhaltigkeit beinhalten. Der Verein entwickelt unter Beteiligung verschiedener relevanter Akteur*innen in Kiel, nicht zuletzt auch Kinder und Jugendliche, das Nutzungskonzept weiter. Dies gilt auch für Studierende. Das Jugenddorf Falckenstein ist ein wichtiger inklusiver Ort der Naherholung, der Begegnung und der Bildung. Es soll dies auch weiterhin bleiben und an Attraktivität gewinnen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse der Ratsversammlung bereit zu stellen, zumindest 100.000 € für die Beauftragung des externen Architekten.
Die Verwaltung wird gebeten, in einer Geschäftlichen Mitteilung zeitnah das weitere Vorgehen zu beschreiben.
In der Folge wurden durch die Verwaltung in 2020 Haushaltsmittel für die Beauftragung der vorbereitenden Architektenleistungen i.H.v. 100.000 € und für 2021 die eigentlichen Sanierungskosten des Gutachtens i.H.v. 1,765 Mio.€ eingeplant.
Im Sommer 2020 konnte durch den Verein Kieler Jugenderholung in enger Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft ein Architektenvertrag geschlossen werden. Das beauftragte Architekturbüro hatte aber erst im November 2020 die nötigen Kapazitäten, um die Planung aufzunehmen, so dass schon Ende 2020 abzusehen war, dass sich die Baumaßnahmen voraussichtlich bis mindestens in die zweite Hälfte des Jahres 2021 verzögern würden.
Die Planungen waren dann im Mai 2021 so weit vorangeschritten, dass eine erste konkrete Überarbeitung des Gutachtens vorgelegt wurde. Aufgrund von Preissteigerungen und detaillierteren Angaben wurden in diesem Gutachten Baukosten in Höhe von 4.675.000 Euro ausgewiesen.
Daraufhin wurde die Angemessenheit der Kosten durch die Immobilienwirtschaft geprüft und das Architekturbüro aufgefordert, einige Korrekturberechnungen vorzunehmen. Da bereits im Haushaltsplanungsprozess abzusehen war, dass die Baukosten in jedem Fall deutlich über denen des Gutachtens liegen würden, wurden im Verwaltungsentwurf der Haushaltsplanung 2022 zusätzliche Mittel für die Sanierung in den Jahren 2022 (1 Mio.€) und 2023 (1,9 Mio.€) eingeplant. Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2022 stehen damit in den Jahren 2022 ff. 2,9 Mio. € sowie bereits 1,765 Mio. € im Haushalt 2021 für die Sanierungsmaßnahme zur Verfügung.
Alternative Schutzunterkunft für den Strandkindergarten
Zu diesem Zeitpunkt klärte sich zudem, dass eine alternative Schutzunterkunft für den Strandkindergarten benötigt wird, bevor mit der Sanierung des Jugenddorfes begonnen werden kann. Die Kinder können sich während der gesamten Baumaßnahmen aus Sicherheitsgründen nicht in dem betroffenen Bereich aufhalten.
Hierzu konnte unter Beteiligung der Heimaufsicht sowie der Unfallkasse Nord eine Lösung in Form einer Nutzung des Seminarhauses durch alle drei Gruppen erarbeitet werden. Eine Sanierung des Seminarhauses war bislang nicht vorgesehen. Die erforderlichen Sanierungs- und Umbaukosten für die Nutzung als Notunterkunft werden durch das Jugendamt aus den investiven Haushaltsmitteln für Sanierungen und behördliche Auflagen im Bereich Kita (Investitionsnummer 3650020200) übernommen. Die erforderlichen, vorbereitenden Schritte wurden bereits in die Wege geleitet.
Überarbeitete Kostenschätzung im Juli 2021
Ende Juli 2021 erhielt die Verwaltung die überarbeitete Kostenschätzung durch den Verein Kieler Jugenderholung für die Umbaumaßnahmen. Diese ergab zwar Einsparungen in einem Rahmen von rund 397.000 Euro, es mussten aber zugleich Anpassungen im Bereich der Wärmetechnik durch den Einsatz einer Wärmepumpenanlage vorgenommen werden, die Mehrkosten in Höhe von 206.500 Euro verursachen.
Außerdem soll, sofern es die Statik des Haupthauses zulässt, wie lt. Beschluss gewünscht eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Die Sanierungskosten werden somit nach jetzigem Kenntnisstand 4.485.000 Euro betragen, hinzu kommen ggf. noch 107.000 Euro für die Photovoltaikanlage.
Diese Kosten sind nach Einschätzung der Immobilienwirtschaft angemessen und erforderlich.
Eine abschließende Aussage zur Statik des Haupthauses und damit eine Klärung über den Einsatz der geplanten Photovoltaikanlage wird zeitnah herbeigeführt.
Die Sanierungsmaßnahmen können unmittelbar nach erfolgreicher Herrichtung des Seminargebäudes aufgenommen werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2022 bereit.
Förderprogramm für diese Sanierung
Aktuell wird außerdem geprüft, welche weiteren Förderprogramme für die Sanierung des Jugenddorfes Falckenstein herangezogen werden können, um die Kosten, die von der Landeshauptstadt Kiel aufzubringen sind, zu reduzieren (z.B. Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Investitionen zur energetischen Optimierung in Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Jugenderholungsstätten).
Klärung des Erbrechtsbauvertrages
Mit dem Verein Kieler Jugenderholung wird abgewogen, das Gelände mittelfristig wieder in den Besitz der Landeshauptstadt Kiel zu übergeben und gleichzeitig dem Verein eine langfristige Nutzung zum bisherigen Vereinszweck zu ermöglichen.
Dafür würde in einem ersten Schritt zeitnah eine Anpassung des noch laufenden Erbbauvertrages erfolgen müssen. Die im bestehenden Erbbaurechtsvertrag vorgesehene Entschädigungszahlung für die Gebäude bei Beendigung des Vertrages müsste auf Grund der geplanten Förderung des Neubauvorhabens durch die Stadt entfallen.
Die Stadt und der Verein Kieler Jugenderholung e.V. könnten daher, einen Ergänzungs- und Änderungsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag vom 02.05.1980 schließen, in dem ein entschädigungsloser Eigentumsübergang vereinbart wird. Darüber hinaus könnte in dem Ergänzungs- und Änderungsvertrag eine Verlängerung des Erbbaurechtes nach dem 01.01.2026 ausgeschlossen werden, so dass dann neben dem Grundstück auch die Gebäude und baulichen Anlagen in das Eigentum der Stadt übergehen würden. Sollte sich diese Überlegung konkretisieren, würde ein entsprechender Antrag der Verwaltung gestellt werden.
Konzeptentwicklung
Der Verein Kieler Jugenderholung hat die Planungsphase genutzt, um an seinem Konzept zu arbeiten. Die aktuelle Fassung ist als Anlage 1 neben Preislisten (Anlage 2 + 3) und Häuserübersicht (Anlage 4) beigefügt.
Die vorgesehene Beteiligung verschiedener relevanter Akteur*innen in Kiel, nicht zuletzt auch Kinder und Jugendlicher, konnte aufgrund der andauernden Corona-Pandemie bislang nicht erfolgen.
Wirtschaftliche Situation des Vereins
Die Pandemie hat darüber hinaus zur Folge, dass der Verein Kieler Jugenderholung in wirtschaftliche Engpässe geraten ist. Über zwei Sommer konnten fast keine Übernachtungen im Jugenddorf stattfinden, im Jahr 2020 mussten zudem die traditionellen Strandfahrten abgesagt werden.
Durch Corona Hilfsprogramme konnte eine Insolvenz bislang vermieden werden. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Vereins Kieler Jugenderholung ist die Zahlungsfähigkeit bis ins erste Quartal 2022 sichergestellt, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Verwaltung bleibt mit dem Verein über das weitere Vorgehen im Gespräch und wird dem Jugendhilfeausschuss weiter berichten.
Der Verein Kieler Jugenderholung hat für die Zeit nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen einen Wirtschaftsplan (Anlage 5) neben Belegungsstatistik (Anlage 6) erstellt, aus dem ersichtlich ist, dass die Zukunft ohne eine regelmäßige Förderung gesichert ist.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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253,5 kB
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153,5 kB
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225,6 kB
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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909 kB
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6
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(wie Dokument)
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14 kB
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