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ALLRIS - Drucksache

Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0953/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die SKK Service GmbH wird aufbauend auf dem Beschluss der Ratsversammlung aus 2020 (Drs. 0307/2020) mit Wirkung spätestens zum 01.01.20232024 wieder in das Städtische Krankenhaus Kiel eingegliedert und die Beschäftigten zurück in den TVöD überführt.

 

Es wird ermittelt, welches Entgelt dem/der Beschäftigten nach TVöD zu zahlen wäre (Zuordnung zu einer Entgeltgruppe und stufe). Es wird die Differenz zum aktuell gezahlten Entgelt ermittelt. Es wird erwartet, dass ab Januar 2022 wird den Beschäftigten als eine sinnvolle Zwischenstufe in der Lohnanpassung eine Zulage in Höhe von mindestens im Bereich von 50% der Differenz gezahlt wird. r Januar 2023 erwarten wir eine weitere sinnvolle Anpassung.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der vorliegende Antrag präzisiert den Beschluss von 2020 und verdeutlicht durch den gewählten Zeithorizont die Dringlichkeit der Wiedereingliederung. Die seit Jahren unterbezahlten Beschäftigten der Service GmbH des Städtischen Krankenhauses Kiel verlassen sich darauf, dass die Verwaltung die Beschlüsse der Ratsversammlung umsetzt und ihnen durch die Wiedereingliederung eine gerechte Bezahlung ermöglicht.

 

 

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidt    f.d.R.

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Beschlüsse

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Oct 28, 2021 - Ratsversammlung - zurückgezogen