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Antrag der Verwaltung - 0969/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Liegeplatz- und Gebührensatzung für den Tiessenkai
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Nov 3, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 9, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Nov 11, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 18, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zusammenfassung:
Wie mit Geschäftlicher Mitteilung vom 15.10.2020 –Drs. 0866/2020- berichtet, beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel, mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) einen Vertrag zu schließen, wonach sie den Betrieb des Liegeplatzes für die Traditionssegler am Tiessenkai übernimmt.
II. Sachverhalt:
Nach dem aktuellen Stand wird der Vertrag mit der WSV mit Wirkung vom 01.01.2022 geschlossen.
Die Sporthafen Kiel GmbH wird die operativen Aufgaben wahrnehmen.
Es ist erforderlich, dass eine städtische Liegeplatz- und Gebührensatzung für den Tiessenkai erlassen wird, die u. a. die Liegegebühren regelt.
Die Gebührenhöhe orientiert sich an dem städtischen Sporthafentarif.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.015,9 kB
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