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Antrag der Verwaltung - 1004/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Schwimmhalle Kiel-Schilksee – Bereitstellung der Komplementärmittel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 9, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Nov 11, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 18, 2021
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Antrag
Antrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Schwimmhalle Schilksee weiterhin im Rahmen der Bundesförderung umzusetzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Mehrkosten i. H. v. 1.840.000 Mio. € zum Haushalt 2022 – 2025 (Teilplan 424 Sportstätten und Bäder, Produkt 42400201) wie folgt nachzumelden: 2023: 613.000 €, 2024: 1.227.000 €.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
- Zusammenfassung
Mit Beschluss vom 10.06.2021 (Drs. 0528/2021) wurde die Verwaltung beauftragt, die Sanierung der Schwimmhalle Kiel-Schilksee umzusetzen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel in geschätzter Höhe von 8.400.000 € (netto) abzüglich der Bundes- und Landesförderung (3.250.000 €) in die entsprechenden Haushalte der Folgejahre einzustellen.
Parallel zu diesem Antrag der Verwaltung wird mit einer Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 1006/2021) für den Finanzausschuss und den Ausschuss für Schule und Sport über die baulichen, finanziellen und förderrechtlichen Aspekte des Hauptgebäudes und des Lehrschwimmbeckens informiert.
- Sachverhalt
Durch die weitergehenden Untersuchungen der Bausubstanz und die mittlerweile vorliegende Kostenschätzung des beauftragten Planungsteams (u.a. WTM Engineers) haben sich neue Erkenntnisse ergeben. Der geschätzte Aufwand für die Sanierung des Hauptgebäudes hat sich von 8.400.000 € (netto) auf 10.240.000 € (netto) erhöht. Die aktualisierte Kostenschätzung beinhaltet aufgrund der aktuellen baukonjunkturellen Situation einen Sicherheitszuschlag i. H. v. 10%. In der Kostenschätzung ist ein Hubboden für das Hauptbecken vorgesehen, um auch bei einer zeitlich verschobenen Fertigstellung des ggf. neu zu bauenden Lehrschwimmbeckens durchgehend Schwimmunterricht anbieten zu können.
Eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens ist auf Grund der fortgeschrittenen Schädigung der Bausubstanz nicht möglich. Hierfür wird gesondert geprüft, welche Fördermöglichkeiten bestehen.
Bei dem Projektträger Jülich und der GMSH wurden die geänderten Rahmenbedingungen entsprechend angemeldet. Mit der konkreten Kostenberechnung gem. DIN 276 wird im Laufe des Novembers gerechnet.
Für die Haushaltsjahre 2022 – 2025 sollen nach Beschlussfassung Haushaltsmittel von 1.840.000 € (netto) nachgemeldet werden, vgl. Anlage.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,2 kB
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