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Antrag der Verwaltung - 1026/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Treuhand- und Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Feb 3, 2022
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Aug 18, 2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 25, 2022
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Datum vom 03.07.1995 wurde zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der KiWi ein Treuhand- und Geschäftsbesorgungsvertrag (Treuhandvertrag) geschlossen. Danach sollen die Gewerbegrundstücke im Stadtgebiet Kiel von der KIWI vermarktet werden. Insbesondere galt dieser Passus seinerzeit für das Gewerbegebiet in Kiel-Wellsee. Grundsätzlich ist die KiWi weiterhin für die Vermarktung städtischer Gewerbeflächen verantwortlich.
Da inzwischen im Gewerbegebiet Kiel-Wellsee keine freien Gewerbegrundstücke mehr zur Verfügung stehen, sich seit Abschluss des Treuhandvertrages der städtische Finanzierungmodus der KiWi verändert hat, sich seinerzeit vereinbarte Regelungen in der Praxis als schwer umsetzbar gezeigt haben und der Aufgabenbereich der KiWi sich in Teilen verändert hat, ist eine Änderung des Treuhandvertrages angezeigt.
Generell sind folgende Anpassungen erfolgt:
- Durch eine bereits erfolgte Umorganisation der Gesellschafterstruktur der KiWi ist die Landeshauptstadt Kiel seit 2012 die 100%ige Gesellschafterin der KiWi. Die damals bis ins Jahr 2006 angewandte Provisionszahlung ist damit hinfällig geworden. Die Landeshauptstadt Kiel zahlt der KiWi einen jährlichen Zuschuss. Näheres regelt der ebenfalls jährlich neu auszustellende Betrauungsakt.
- Die Arbeitsleistungen städtischer Ämter wurden bis in das Jahr 2012 – also bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Landeshauptstadt Kiel 100%ige Gesellschafterin der KiWi wurde – der KiWi in Rechnung gestellt. Durch die o.a. Änderung der Gesellschaftsstruktur entfällt diese Regelung, da die KiWi die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf vollständig an die Landeshauptstadt Kiel abführt. Evtl. vertraglich vereinbarte Ausgaben zugunsten der jeweiligen Grundstückskäufer*innen sind von der Stadt zu erstatten. Dies gilt auch für andere grundstücksbezogene Ausgaben, die im Vorfeld von der KiWi in Auftrag gegeben werden. Diese Kosten sind der KiWi zu erstatten.
Insgesamt wird durch die vorgenommenen Vertragsänderungen der bisherige Vertrag an die heutigen Erfordernisse an die Kieler Wirtschaftsförderungsgesellschaft angepasst.
Doris Grondke
Stadtbaurätin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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391,2 kB
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