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Geschäftliche Mitteilung - 1027/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Liegenschaft Oppendorfer Fußweg 113 in Schönkirchen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 2, 2021
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Sachverhalt/Begründung
Im Bauausschuss am 21.05.2021 wurde folgender Alternativantrag zur Liegenschaft Oppendorfer Fußweg 113 in Schönkirchen beschlossen:
- Die städtische Liegenschaft wird nicht verkauft. Das Gebäude wird abgebrochen. Das Grundstück soll künftig dem Gemeinwohl dienen.
- Die Gemeinde Schönkirchen und der Kreis Plön sollen als Partner gewonnen werden, um sich wenn möglich an den Kosten zu beteiligen und die künftige Nutzung zu gewährleisten.
- Gemeinsam mit dem Kreis Plön und der Gemeinde Schönkirchen soll ein Konzept für die künftige Nutzung der Liegenschaft, wenn möglich mit einer Kostenbeteiligung, entwickelt werden.
Im September 2021 hat eine erste Ortsbesichtigung unter Beteiligung des Amtes Schrevenborn und der Gemeinde Schönkirchen auf dem Grundstück stattgefunden. Das Amt Schrevenborn und die Gemeinde Schönkirchen haben eine Kostenbeteiligung nicht in Aussicht gestellt. Grundsätzlich wurde angemerkt, dass erst nach Vorlage einer abschließenden Planung über die Kostenbeteiligung zu entscheiden ist. Diese wird aber auch von den jeweiligen Gremien der Partner zu treffen sein.
Das Grünflächenamt der Stadt wird die Planung für die künftige Nutzung der Fläche übernehmen. Ein entsprechendes Konzept liegt derzeit noch nicht vor. Im Rahmen der Planung werden die Gemeinde Schönkirchen und der Kreis Plön und deren Gremien entsprechend beteiligt.
Der Abbruch der Gebäude soll erst vorgenommen werden, wenn die abschließende Planung vorliegt, um das Grundstück nicht mehrfach in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Kosten für den Abbruch werden durch die Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit der Planung ermittelt.
Doris Grondke
Stadträtin
