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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1063/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Folgende Handlungsempfehlung aus der 6. Sitzung der Kommission für Historische Stadtmarkierungen am 14.9.2021 wird beschlossen:

 

  1. Die Aufstellung eines Gedenksteins zur Erinnerung an das sogenannte „Lager Projensdorfer Straße 105/Lager Holstein-Stadion“ als Einzelmaßnahme wird nicht umgesetzt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

Erinnerung an das Zwangsarbeiter*innenlager Projensdorfer Straße 105 durch Aufstellung eines Gedenksteines

Auf Vorschlag eines Petenten;

Negatives Votum der Kommission für Historische Stadtmarkierungen am 14.09.2021

 

Die Kommission einigt sich auf folgende Handlungsempfehlung:

 

Die Kommission für Historische Stadtmarkierungen spricht sich gegen die Realisierung einer visualisierten Erinnerung an das Lager „Projensdorfer Straße 105/Lager Holstein-Stadion“ oder auch „HAGENUK 2“ am vom Petenten vorgeschlagenen historischen Ort als Einzelmaßnahme aus.

Grundsätzlich liegt der Antrag auf der Linie der städtischen Erinnerungskultur. Die Forderung, dauerhaft in Kiel an das Schicksal der Zwangsarbeiter*innen zu erinnern, ist unstrittig.

 

Es gilt jedoch zu bedenken, dass in Kiel und Umgebung zahllose Barackenlager und sonstige Unterkünfte für Zwangs- und Fremdarbeiter und für Kriegsgefangene betrieben wurden. Die Frage, die sich daraus ableitet, ist nicht, ob an Zwangsarbeit erinnert werden soll, sondern ob angesichts dieses Befunds nicht grundsätzlicher entschieden werden muss, wo und wie an Zwangsarbeit erinnert werden kann. Es ist weder möglich noch sinnvoll, mit Gedenksteinen oder Informationsstelen an jedem ehemaligen Lagerstandort die Erinnerung im Stadtraum wach zu halten. Vielmehr wird die Idee des Erinnerns seitens des Zentrums für Erinnerungskultur mit Blick auf eine zukünftige Gesamtkonzeption aufgenommen.

Da der vorgeschlagene Ort des Gedenkens inmitten des in der Umsetzung befindlichen Bebauungsplanes 1014 "Holstein-Stadion" der Landeshauptstadt Kiel liegt, wird seitens des

Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes eine etwaige Realisierung bis 2024 zudem ausdrücklich nicht empfohlen. Der Gedenkort wäre über die Bauzeit nicht öffentlich zugänglich und es würde ein nennenswerter Aufwand für den Schutz im Baugeschehen entstehen. Der Standort, sofern in diesem Bereich gelegen, sollte erst mit Fertigstellung der Straße endgültig festgelegt werden.

r die Erinnerung an historisch bedeutsame Orte, Stätten und Ereignisse ist mit den „Grund-tze(n) und Verfahren bei Straßenbenennungen und Historischen Stadtmarkierungen in Kiel“ weiter grundsätzlich die Form der städtischen Informationsstele nach dem Förde-Rahmenplan (Drs. 1015/2018), zuletzt im aktuellen Redesign, beschlossen worden (Drs. 0333/2021). Eine andere Form von Stadtmarkierung, wie die vom Petenten vorgeschlagene Platzierung eines Findlings, ist nicht vorgesehen.

 

Der zuständige Ortsbeirat wird nur bei positiven Handlungsempfehlungen zu einer Stellungnahme aufgerufen (vgl. Grundsätze und Verfahren bei Straßenbenennungen und Historischen Stadtmarkierungen, Abschnitt 5.4; Drs. 0353/2019).

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 23, 2021 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 2, 2021 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen