Infosystem Kommunalpolitik
Interfraktioneller Antrag - 1078/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der Ankerklassen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Dec 16, 2021
|
Antrag
Antrag:
In der mittelfristigen Finanzplanung ab 2023 bis 2025 werden die Kosten von ca. 470.000 € pro Jahr für die Weiterführung der Ankerklassen eingestellt.
In dem Jahr 2023 erfolgt der hälftige Beitrag aufgrund des schon eingestellten Betrages für das Schuljahr 2022/2023.
Es wurden in den Haushalt ca. 250.000 Euro eingestellt. In dem Haushalt bis 2025 werden somit zusätzlich Mittel in Höhe von 220.000 Euro eingestellt, um die Weiterführung in dem Evaluierungszeitraum zu gewährleisten.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Durch die Ankerklassen wird es Kindern mit festgestelltem Förderbedarf ermöglicht, einen niedrigschwelligen Einstieg in die Grundschule zu erhalten. Durch die Förderung der Schüler*innen ermöglicht die Schule, dass die Integration in eine erste Klasse einfach umgesetzt werden kann. Gerade unter dem Aspekt der erhöhten Bedarfe wäre es nicht zielführend, dieses Angebot nicht weiterzuführen.
Gemäß dem Antrag (Drs. 0441/2020) belaufen sich die genannten Kosten für die Klassen auf den oben genannten Wert. Es wird auf die Vorlage zur Kostenrechnung verwiesen. Diese Kosten wurden in den Haushalt gemäß dem Antrag bis 2023 vollständig eingestellt.
In dem Zwischenbericht (Drs. 0189/2021) wurde dargelegt, dass dieses Konzept eine „Erfolgsstory“ ist. In diesem Zwischenbericht wurde dem Ausschuss Schule und Sport auch dargelegt, dass eine Evaluierung noch erfolgt. (Um das Projekt fortlaufend an die Bedarfe anpassen zu können, wird gemeinschaftlich an der Weiterentwicklung der Konzeption gearbeitet. Untere Schulaufsicht und Jugendamt entwickeln ferner gemeinsam Erhebungskriterien und geeignete Instrumente für eine begleitende Evaluation. Die darüber gewonnenen qualitativen und quantitativen Erkenntnisse werden schrittweise über die Jugendhilfeplanung zur Verfügung gestellt.). Sollte dieser abschließende Evaluierungsbericht zu einem anderen Ergebnis kommen, sollten die Mittel entsprechend der Empfehlungen dieses Berichts aufgegriffen werden.
gez. Ratsfrau Antje Möller-Neustock f.d.R.
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Andrea Hake f.d.R.
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN