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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1151/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die im Rahmen des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nicht durch die Zuwendungen des Jobcenters Kiel abgedeckten Kosten r die Präventionsarbeit im Sport- und Begegnungspark Gaarden der Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. in den Jahren 2022 2024 werden durch die Landeshauptstadt Kiel übernommen.

 

Die Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. erhält r die Präventionsarbeit im Sportpark mit 10 Mitarbeiter*innen die folgenden Zuwendungen:

2022: 50.300 €

2023: 44.800 €

2024: 61.500 €

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

Der Sport- und Begegnungspark auf dem Ostufer ist so gestaltet worden, dass er

  • zur Bewegung und zu sportlichen Aktivitäten animiert,
  • über eine hohe Aufenthaltsqualität verfügt,
  • unterschiedliche Bewegungsformen und multiple Nutzungen ermöglicht,
  • für Einzelpersonen und für Gruppen zur Verfügung steht,
  • sowohl für den organisierten Sport als auch für das eigenständig organisierte Sporttreiben zur Verfügung steht,
  • Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kulturen mit ihren unterschiedlichen körperlichen Fähigkeiten anspricht,
  • Menschen mit Behinderung aktive Bewegungsmöglichkeiten bietet,
  • Sozialkontakte fördert und
  • durch seine individuelle Gestaltung die Identifikation mit dem Stadtteil und seine Wertschätzung unterstützt.

 

Das Präventionsteam der Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. trägt maßgeblich dazu bei, Vandalismus Schäden auf ein Minimum zu reduzieren und die erheblichen Investitionen zu sichern. Darüber hinaus werden die Aufenthaltsqualität und das Sicherheitsgefühl durch die von den Präventionskräften ausgehende, positive Ausstrahlung verbessert. Sich im Park sicher und wohl fühlen zu können, ist neben der ansprechenden Gestaltung, dem positiven Erscheinungsbild und dem aktiven Betrieb eine Voraussetzung r die Attraktivität des Sportparks. Darum ist es erforderlich, dass vor Ort Mitarbeiter*innen präsent sind, die dazu beitragen, den Nutzer*innen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln.

 

Dies erfolgt

  • durch regelmäßige Rundgänge, mit denen Präsenz signalisiert wird,
  • durch persönliche Ansprache bei unerwünschtem / unzulässigem Verhalten von Hundehalter*innen, Alkohol- und Drogenkonsument*innen, aber auch bei Lärmbelästigungen und weiteren unerwünschten Verhaltensweisen und
  • durch Präsenz und Unterstützung bei Veranstaltungen.

 

Die TuS Gaarden möchte diese Beschäftigungsmaßnahme vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 weiterführen. Ein Antrag auf Übernahme der durch die Förderung des Jobcenters Kiel nicht gedeckten Kosten durch die Landeshauptstadt wurde Anfang September 2021 von der TuS Gaarden von 1875 e.V. gestellt.

 

Ebenso wie die Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. engagiert sich

auch die stadt.mission.mensch gGmbH seit Jahren im Rahmen unterschiedlicher Förderinstrumente der Arbeitsverwaltung mit Beschäftigungsmaßnahmen im Sport- und Begegnungspark. Zunächst mit Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen, den sog. „Ein-Euro-Jobs“, mit der „rgerarbeit“ und seit 2014 durchgehend mit sozialversicherungspflichtigen, geförderten Beschäftigungsverhältnissen. Von 2016 2018 im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und von 2019 2021 durch die mit dem Teilhabechancengesetz in das SGB II aufgenommenenrderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16 i SGB II. Die Förderungen dieser Beschäftigungsmaßnahmen durch die Arbeitsverwaltung waren in der Regel nicht auskömmlich und wurden daher auch von der Landeshauptstadt Kiel ergänzend bezuschusst.

 

In der Vergangenheit wurden der Selbstverwaltung die Antge beider Träger auf Übernahme der durch das Jobcenter nicht gedeckten Kosten r ihre Beschäftigungsmaßnahmen im Sportpark in einer Beschlussvorlage vorgelegt. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich: Die geförderten Mitarbeiter*innen der stadt.mission.mensch gGmbH (Team der Parkkoordination) werden durch die von der Landeshauptstadt Kiel finanzierten Koordinationsstelle im Sportpark angeleitet. Eine Vertragsverlängerung der Koordinationsstelle für die Jahre 2022 2024 steht an. Die Verhandlungen mit der stadt.mission.mensch gGmbH über die Ausgestaltung des Aufgabenspektrums dauern jedoch noch an. Weil die Anleitung der Mitarbeiter*innen im Team der Parkkoordination faktisch erst dann sichergestellt ist, wenn die Aufgaben der Parkkoordination verbindlich geregelt sind, kann auch die entsprechende Vorlage erst dann der Selbstverwaltung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Ziel der aktuellen MaßnahmeTeilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16 i SGB II ist es, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Förderung und wirksame Fortbildung verbessert wird.

 

Zielgruppe

Personen, die 6 Jahre oder länger Arbeitslosengeld II beziehen und über 25 Jahre alt sind

Fördergegenstand

Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitgebern

Förderdauer

Fünf Jahre

Zuschuss

100 Prozent, sinkt ab dem 3. Jahr um 10 Prozentpunkte jährlich

Coaching

Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung während der gesamten Förderdauer

Qualifizierung

Erforderliche Weiterbildungen und betriebliche Praktika sind möglich. Weiterbildungskosten bis insgesamt 3.000 Euro werden übernommen.

Tabelle 1: Übersicht über die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16 i SGB II

 

Das Jobcenter Kiel hat die Weiterförderung r das Präventionsteam im Sportpark und das Team der Parkkoordination r den Zeitraum von 2022 2024 bereits in Aussicht gestellt.

Der Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) wird pauschal mit 19 Prozent gefördert.

 

II. Bezug zu den Strategischen Zielen

Die Durchführung des beschriebenen Beschäftigungsprojekts ist wichtig für die Landeshauptstadt Kiel, weil es im Einklang mit ihren strategischen Zielen steht:

 

Soziale Stadt,

weil die soziale Infrastruktur im Quartier durch die Beschäftigungsmaßnahmen im Sportpark verbessert wird. Geförderte Beschäftigungsverhältnisse sind darüber hinaus dazu geeignet, die soziale Situation, die Eigenverantwortung und die Selbstbestimmung bisher nicht erwerbstätiger Kieler*innen zu stärken.

 

Kinderfreundliche Stadt,

weil das Sicherheitsgefühl durch die von den Präventionskräften ausgehende positive Ausstrahlung verbessert wird. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Kinder und Jugendliche in den Sportpark trauen, um die Angebote für Spiel, Sport und Begegnung zu nutzen.

 

Die Förderung des Präventionsvorhabens betrifft darüber hinaus das Querschnittsziel Haushaltskonsolidierung, weil die Kosten für die Behebung von Vandalismus Schäden an den Anlagen durch die Anwesenheit der Mitarbeiter*innen des Präventionsprojektes reduziert werden.

 

 

 

Darüber hinaus geht von diesen Beschäftigungsprojekten eine positive Wirkung auf die Querschnittsziele Geschlechtergerechtigkeit, Gestaltung des demografischen Wandels und Inklusion aus, weil Frauen, Ältere und Menschen mit Behinderung die Angebote im sicheren Umfeld des Sportparks besonders zu schätzen wissen.

 

III. Weiteres Vorgehen

Mittlerweile ist der größte Teil der Bauabschnitte abgeschlossen worden. Nachdem mit der Umgestaltung der Dockshöhe 2017 das nördliche Drittel der Nord-Süd-Wegeverbindung hergestellt wurde, steht lediglich noch die Weiterentwicklung des Areals des Sommerbades Katzheide mit dem mittleren Drittel dieser Wegeverbindung (Drs. 1041/2017) und das in das Konzept Stadtgrün (Drs. 0510/2021) aufgenommene dliche Drittel dieser Verbindung aus.

 

IV. Kosten / Nutzen

Das Jobcenter Kiel wird 2022 für diese Maßnahme Lohnkostenzuschüsse in Höhe von voraussichtlich insgesamt 220.000 € an die die Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. bewilligen.

 

Grundsätzlich ist dierderung so strukturiert, dass von den Arbeitgebern eine Beteiligung zu erbringen ist. Dabei handelt es sich in erster Linie um Anteile zu den reinen Lohnkosten, weil der Lohnkostenzuschuss der Arbeitsverwaltung ab dem dritten Jahr der Beschäftigung in jährlichen Schritten um 10 % sinkt. Darüber hinaus tragen die Arbeitgeber grundsätzlich alle Sach- und Verwaltungskosten, z.B. r Arbeitsausstattung, Lohnbuchhaltung, Personalverwaltung, Anleitung etc.

 

Der Einsatz der geförderten Mitarbeiter*innen erfolgt im und für den Sport- und Begegnungspark. Dabei werden städtische Ziele verfolgt. Die Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. kann die mit der Umsetzung dieser Maßnahme verbundenen Kosten nicht selbst tragen. Daher sollen die nicht über die Förderung durch das Jobcenter gedeckten Kosten durch die Landeshauptstadt Kiel getragen werden.

 

In den HH-Planungen 2022 ff. wurden bei Kostenstelle 40200, Kostenträger 42100101, Sachkonto 53180000 (Zuschüsse an übrige Bereiche) r die Jahre 2022 bis 2024 65.100 € p. a. r die Übernahme der durch das Jobcenter Kiel nicht gedeckten Kosten der Beschäftigungsmaßnahmen der Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. und der stadt.mission.mensch gGmbH im Sport- und Begegnungspark berücksichtigt, weil von einer Fortführung dieser Beschäftigungsmaßnahmen ausgegangen wurde. Davon entfallen 48.300 € auf die Beschäftigungsmaßnahme der Turn- und Sportvereinigung Gaarden von 1875 e.V. und 16.800 € auf die Maßnahme der stadt.mission.mensch gGmbH. r das Jahr 2022 hat die stadt.mission.mensch gGmbH lediglich 5.000 € beantragt, so dass der erhöhte Bedarf der TuS Gaarden r 2022 dadurch gedeckt sein sollte. Damit ist der aktuell geplante Haushaltsansatz für das Jahr 2022 r beide Beschäftigungsmaßnahmen auskömmlich. r die Jahre 2023 und 2024 werden die Haushaltsplanungen zu gegebener Zeit angepasst. Voraussichtlich wird der Ansatz für 2023 nicht ausgeschöpft werden und r 2024 nicht ausreichen. Bei diesen Annahmen ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei den Berechnungen zu Grunde gelegt wurde, dass alle Stellen permanent besetzt sind. Darüber hinaus kann die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns momentan lediglich geschätzt werden. Die Förderquote neu eingestellter Mitarbeiter*innen kann auch unter 100 % liegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personen

Personalkosten Monat / Pers. / 30 Wochen-Std durch JC

Förderung durch JC  2022 gesamt

Durch JC nicht gedeckte Kosten /

Zuwendung der Stadt

Nicht gedeckte Kosten für

10

1.855 €

220.000 €

50.300

Projektleitung, Anleitung, Aus- und Fortbildung, Nebenkosten Büro- und Aufenthaltsraum Stoschstraße 41, Verwaltungskosten, Versicherung, Kommunikation, Büromaterial

Tabelle 2: Übersicht über die mögliche Förderung durch das Jobcenter Kiel und die Landeshauptstadt Kiel

 

Die Beauftragung privater Anbieter würde für die Landeshauptstadt Kiel mit einem Vielfachen dieser Zuwendung verbunden sein. Vor diesem Hintergrund stehen die Kosten sowie der Nutzen für die Landeshauptstadt Kiel in einem äerst günstigen Verhältnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 9, 2021 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 16, 2021 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen