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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1189/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Im interfraktionellen Antrag (Drs. 0546/2021) Fußverkehr nachhaltig, sicher und attraktiv gestalten wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Beschlussvorlage zur Förderung des Fußverkehrs zu erarbeiten:

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis Ende des Jahres eine Beschlussvorlage zur Förderung des Fußverkehrs vorzulegen. Ziel soll es sein, den Fußverkehr zu fördern und ihn dabei insbesondere sicherer zu machen und für Barrierefreiheit zu sorgen. Dabei bitten wir insbesondere zu ermitteln, an welchen Stellen es vermehrt zu Unfällen mit Fußnger*innen kommt und wie diese verhindert werden können. Die Beschlussvorlage soll folgende Punkte enthalten bzw. folgende Grundsätze befolgen:

 

Die Belange des Fußverkehrs sollten offensiv vertreten werden und die Interessen der Fußgänger*innen bei jeder Maßnahme (von großen Bauprojekten bis zur kurzfristigen Baustellenführung) mehr im Fokus stehen. Hierfür sollte in der Stadtverwaltung jemand die Rolle eines/einer Fußverkehrsbeauftragten übernehmen, die/der bei Planungen beteiligt wird und zugleich die Interessen des Fußverkehrs in der Öffentlichkeit vertritt. Die Fußverkehrsbeauftragte soll einen jährlichen Bericht zum Stand des Fußverkehrs vorlegen.

 

Bei der Stadtverwaltung sollte die Aufgabe geschaffen werden, dafür zu sorgen, dass die Verkehrswende für alle Verkehrsgruppen (Fußgänger*innen, PKW-Fahrer*innen, Lkw-Fahrer*innen, Fahrer*innen von Zweirädern mit und ohne Motor und Nutzer*innen des öffentlichen Nahverkehrs) möglichst konfliktarm gestaltet wird.

 

Das Programm zur Förderung des Fußverkehrs soll von 625.000 Euro auf 750.000 Euro erhöht werden.

 

Das Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept muss fortgeschrieben werden. Ab 2022 sollen die bestehenden Pläne, die zehn Jahre alt sind, aktualisiert werden und an die neuen Begebenheiten angepasst werden. Dabei soll kein vollständig neues Verfahren begonnen, sondern auf den bestehenden Plänen aufgebaut und diese evaluiert werden.

 

Ab 2022 soll schrittweise geprüft werden, ob auf Schulwegen, vor KiTas, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Alten- und Pflegeheimen Gehwegparkbereiche angeordnet wurden, die nicht den aktuellen Voraussetzungen (gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung) entsprechen. Für den Fall der „Falschanordnung“ ist dort die Gehwegparkregelung zu ändern. Hierzu sollen auch Vorschläge der Ortsbeiräte geprüft werden.

 

Die Stadtverwaltung soll ermitteln, ob durch Bewohner*innenparkzonen und weitere Flächen alternative Parkmöglichkeiten angeboten werden können. Außerdem soll die nächtliche Öffnung von Parkhäusern eruiert werden.

 

Bei allen Maßnahmen muss die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung, Senior*innen und Menschen mit Kinderwagen Berücksichtigung finden. In Bezug auf diese Fußgänger*innengruppe stellen beispielsweise Kopfsteinpflaster, unebenmäßige Gehwege und zu hohe Kantsteine eine Barriere dar. Diese sind mit Rollatoren, Rollstühlen, Kinderwagen und auch für blinde Menschen teilweise nicht überwindbar und stellen Stolperfallen dar. Bei einem Neubau muss dieser Aspekt immer berücksichtigt und im Austausch mit den Ortsbeiräten diskutiert werden.

 

Außerdem muss die Verlegung von Blindenleitsystemen vorangetrieben werden.

Bei allen baulichen Maßnahmen sind möglichst klimafreundliche Materialien zu verwenden. Außerdem ist auf eine möglichst geringe Versiegelung zu achten. Es sind ausreichend Stellplätze für Menschen mit Behinderungen einzurichten, um für diese Gruppe die Wege kurz zu halten.

 

Die Möglichkeiten, die Zebrastreifen und Tempo 30-Zonen bei der Fußverkehrsförderung bieten, sollten stärker ausgeschöpft werden. Verkehrsinseln mit Temporeduzierung sollen verstärkt gebaut werden. Diese Möglichkeit soll insbesondere bei hochfrequentierten Übergängen Berücksichtigung finden.

 

Der Schutz der Gehwege vor unerlaubtem Radverkehr und Falschparken muss verbessert werden. Die Sicherung von Gehwegen vor unerlaubtem Radverkehr durch barrierefreie bauliche Maßnahmen einerseits und Informationskampagnen andererseits soll von der/dem Fußverkehrsbeauftragten verfolgt werden. Zudem sollen in Modellprojekten bauliche Maßnahmen ausprobiert werden.

 

Falschparken soll stärker kontrolliert und konsequent geahndet werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln und vorzulegen, wie Fußwege an Aufenthaltsqualität gewinnen können. Dabei sind vor allem auch Ruhezonen zu berücksichtigen, um beispielsweise Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bessere Möglichkeiten für Pausen zu schaffen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung begrüßt, dass sich die Ratsversammlung durch den vorgelegten Beschluss verstärkt dem Fußverkehr annehmen und auch die zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung des Fußverkehrs aufstocken möchte. Kiel kann, wie im Beschluss formuliert, auf gute Grundlagen aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept und dem jährlich fortgeschriebenen „Programm Fußverkehr (zuletzt Drs. 0325/2020) aufbauen.

 

Es ist auch gängige Planungspraxis, bei allen Straßenbaumaßnahmen auf Grundlage der „Kieler Standards für Fußwege“ die Belange der Fußgänger*innen und der Barrierefreiheit umfassend zu berücksichtigen. Die Standards für Fußwege basieren auf den Vorgaben der Regelwerke der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und gewährleisten dadurch die Umsetzung der aktuellen Vorgaben der Barrierefreiheit.

 

Der Auftrag, bis Ende 2021 einen Antrag der Verwaltung zur Förderung des Fußverkehrs zu erstellen, konnte leider noch nicht umgesetzt werden. Dies ist der personellen Situation in der Verkehrsplanung des Tiefbauamtes und einer Vielzahl von sich aktuell in Bearbeitung befindlicher Projekten [u. a. Projekte aus dem Green City Plan „Mobilitätskonzept I ruhender Verkehr (Drs. 0898/2021 und 0911/2021)“, „Ostuferverkehrskonzept (Drs. 0298/2021 und 0878/2021)]“ geschuldet. Darüber hinaus wird auf das von der Ratsversammlung beschlossene Planungsprogramm Verkehrsentwicklungsplan 2021/22 mit Prioritätenliste (Drs. 0586/2021) verwiesen.

 

Weiterhin wird die Planung und Umsetzung vieler kleinteiliger Maßnahmen, die in der Regel auf Anträgen aus den Ortsbeiräten beruhen und größtenteils Verbesserungen für den Fußverkehr mit sich bringen, geleistet. Beispielsweise wurden im Tiroler Ring oder im Holsteiner Viertel kleinteilige Maßnahmen für Zufußgehende ohne großen baulichen Aufwand durch Brunnenringe, Bordsteinabsenkungen und Markierungen sowie Poller umgesetzt. Ähnliche Maßnahmen wurden bzw. werden u. a. im Charles-Roß-Ring in Projensdorf und in Friedrichsort im Kreuzungsbereich Buschblick/ Brahmsweg umgesetzt. Eine Übersicht wird, wie üblich, in die Fortschreibung des Programms Fußverkehr bzw. den u. g. Handlungsplan mit aufgenommen.

 

Weiteres Vorgehen:

Da es bereits ausreichend konzeptionelle Grundlagen (s. o.) gibt, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, ein weiteres Konzept zu erstellen. Die Verwaltung plant daher, im Frühjahr 2022 einen Handlungsplan zur Förderung des Fußverkehrs zu entwickeln, der die im Beschluss genannten Themen u. a. Fußverkehrsbeauftragte*r, Reduzierung des Gehwegparkens, Bewohnerparkzonen, Kontrolle Falschparker*innen, Informationskampagne etc. aufgreift. Einbezogen werden soll dabei auch der Beschluss der Ratsversammlung vom 05.08.2021 (Drs. 1146/2020), der die Belange der Senior*innen in den Fokus nimmt.

 

Ergänzend wird das Programm Fußverkehr fortgeschrieben werden.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Jan 13, 2022 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen